IPPNW-Presseinfo vom 9.9.2005

IPPNW beantragt Stilllegung von Biblis B

Klage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW hat am heutigen Freitag bei der hessischen Atomaufsicht einen Antrag zur Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B eingereicht. Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, wird die Organisation unmittelbar den Verwaltungsgerichtshof in Kassel anrufen. Nach Auffassung der IPPNW weist das Atomkraftwerk Biblis B "mindestens 49 grundlegende und schwerwiegende Sicherheitsmängel" auf. "Derartige Sicherheitsmängel sind nach dem Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil ein Atomkraftwerk stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen muss", sagte die Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach, die die IPPNW in diesem Verfahren vertritt. "Nach dem Kalkar-Urteil ist dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang zu gewähren vor den wirtschaftlichen Interessen der Atomkraftwerksbetreiber" betonte Angelika Claußen, Ärztin und IPPNW-Vorsitzende.

IPPNW-Vorstandsmitglied Winfried Eisenberg wies darauf hin, dass als so genanntes "Restrisiko" der Atomenergie nur Ungewissheiten jenseits des menschlichen Erkenntnisvermögens akzeptiert werden müssen, nicht jedoch konkret beschriebene Unfallszenarien. Ein weiterer Antragsteller, Emil Lauerwald, von der Bürgeriniative "Biblis abschalten" verwies darauf, dass es in Biblis B am 8. Februar 2004 zum Notstromfall kam. Lauerwald: "Das war fast der Super-GAU". Die IPPNW hatte die hessische Atomaufsicht noch im Dezember 2003 auf die Sicherheitslücke aufmerksam gemacht, die dann zwei Monate später zum Notstromfall führte, weil die Behörde untätig blieb.

"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kalkar-Urteil den Gesetzgeber als inkompetent angesehen, die Dynamik des Wissens umzusetzen", sagte Anwältin Rülle-Hengesbach auf einer Pressekonferenz in Frankfurt. Deshalb sei der Exekutive, also der staatlichen Atomaufsicht, die Verantwortung dafür zugeordnet worden, "dass ein Reaktor und damit auch die ihn tragenden Sicherheitselemente permantent an den Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen."

Rülle-Hengesbach verwies auf die "willkürbehaftete" Atomgesetz-Änderung von 1994, mit der Altanlagen wie Biblis B von gedachten Neuanlagen abgekoppelt wurden, um zu verhindern, dass der Standard von Neuanlagen bestimmend werden könnte für die Frage des Weiterbetriebes oder der Stilllegung von Altanlagen. "Die Politik hat damit im Prinzip einen Fehler gemacht", stellte die Rechtsanwältin fest. "Sie hat nämlich eingestanden, dass Altanlagen wie Biblis B nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen." Bei Nicht-Einhaltung des Standes von Wissenschaft und Technik liege eine Grundrechtsverletzung vor, "die auch über Interpretationen des Atomgesetzes aus politischem Kalkül nicht wegdiskutiert werden kann, weil es eine so genannte Normenhierarchie gibt" an deren höchster Stelle die Verfassung stehe.

Nach Darstellung der IPPNW entspricht Biblis B nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Die vorgetragenen 49 Auslegungsdefizite würden mit offiziellen Dokumenten und Dokumenten der Atomenergiebefürworter begründet. Erste Rechercheergebnisse seien der hessischen Atomaufsicht längst vorgelegt wurden. Diese habe die Biblis-Betreiberin RWE und den TÜV Süd um Stellungnahmen gebeten. "Fast keine der von uns vorgetragenen Sicherheitsmängel konnten von RWE und TÜV in ihren Stellungnahmen widerlegt werden" sagte Henrik Paulitz, der bei der IPPNW das Klageverfahren vorbereitet hat.

Die IPPNW verweist auf Experimente des Anlagenherstellers Siemens, wonach das Notkühlsystem in Biblis B falsch ausgelegt sei. Auch habe das Notkühlsystem eine gefährliche Sicherheitslücke im "Hochdruckbereich". Der Sicherheitsbehälter aus Stahl sei eine Fehlkonstruktion wie ein internationaler OECD-Vergleich sowie der Umstand ergebe, dass man beim Europäischen Druckwasser-Reaktor in Finnland mittlerweise auf Stahlbeton setze.

Das Problem mit Wasserstoffexplosionen ist nach Darstellung der IPPNW völlig ungelöst, in Biblis B sei mit vergleichsweise sehr hohen Wasserstoffkonzentrationen zu rechnen und Experimente im Forschungszentrum Jülich hätten ergeben, dass die in Biblis B eingebauten Systeme zum Wasserstoff-Abbau im Gegenteil gerade Explosionen herbeiführen könnten. Biblis B soll auch keinen Schutz gegen Flugzeugabstürze mit Passiermaschinen und gegen Terrorangriffe bieten. Schließlich könnten am Standort Biblis auch Erdbeben von weitaus größerer Stärke auftreten als die Anlage trotz einiger Nachrüstungen aushalten könnte.

"Am 8. Februar 2004 ist es in Biblis B beinahe zum Super-GAU gekommen", so Lauerwald von der Bürgeriniative "Biblis abschalten". Es sei zum so genannten "Notstromfall" gekommen, einem der gefürchtesten Szenarien. Bereits 1989 sei festgestellt worden, dass die Verbindung von Biblis B mit dem Strom-Verbundnetz Sicherheitsmängel aufweise. "Im Dezember 2003 wurde die hessische Atomaufsicht durch die IPPNW noch einmal auf dieses gravierende Sicherheitsdefizit hingewiesen", sagte Lauerwald. "Und dann, nur zwei Monate später, kommt es in Biblis B beinahe zur Atomkatastrophe." Aufgrund eines Unwetters und Kurzschlusses seien in Biblis B mindestens fünf Stromsysteme ausgefallen. Man habe in dieser Situation schließlich auf den letzten Notnagel zurückgreifen müssen, nämlich auf die Notstromdiesel. Doch auch die Notstromdiesel würden in Biblis B regelmäßig versagen.

"Für uns Ärzte gilt der Grundsatz Vorsorgen ist besser als Heilen", nahm der Arzt Winfried Eisenberg Bezug auf die Möglichkeit eines Super-GAU in Biblis. "In manchen Situationen gibt es gar nichts zu heilen, das Vorsorgen stellt die einzige Möglichkeit ärztlichen Handelns dar". Wirkliche Vorsorge wäre, die Gefahrenquellen im buchstäblichen Wortsinn auszuschalten. "Jedes stillgelegte AKW vermindert das Gesamtrisiko."

Eisenberg verwies auf den Restrisikobegriff im Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Restrisiko werde "als ein Bereich von Ungewissheiten definiert, die jenseits der Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens liegen." Das bedeute, "dass klar erkannte Ereignisabläufe, die zu einem Atomunfall führen können, die also nicht jenseits der Grenze des menschlichen Erkenntnisvermögens liegen, auf keinen Fall dem Restrisiko zugeordnet werden können." Flugzeugabstürze dürften demnach nicht dem Restrisiko "zugeordnet" werden, weil man ein solches Unfallszenario ja konkret beschrieben hätte.

Das Kalkar-Urteil gebe auch dem Gesundheitsschutz eindeutig Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Atomindustrie. "Explizit urteilten die Richter, dass sich die Atomindustrie weder auf das Eigentumsrecht noch auf die Berufsfreiheit berufen können, wenn es in einem Atomkraftwerk Ereignisabläufe gibt, die zum Unfall führen können", sagte die IPPNW-Vorsitzende Angelika Claußen. "Die Atomindustrie genießt auch keinen Vertrauensschutz, wie sie vor einigen Jahren behauptet hat." Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe ein Vertrauensschutz in den dauerhaften Betrieb einer Anlage "seit jeher nicht bestanden, da atomrechtliche Genehmigungen stets unter gesetzlichem Widerrufsvorbehalt nach § 17 Atomgesetz standen."

Pikanterweise verwies die IPPNW-Vorsitzende auf "einen Juristen im Hessischen Umweltministerium, der im Jahr 1999 auf dem 10. Deutschen Atomrechtssymposium 1999 darlegte, dass es den behaupteten Vertrauensschutz für die Atomindustrie schlichtweg nicht gibt".

Weitere Informationen:
Biblis B stilllegen - IPPNW beschreitet Rechtsweg

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