ATOM-Energie Newsletter April 2017


Liebe Leserinnen und Leser,

vor genau einem Jahr starteten wir unseren Atom-Energie-Newsletter. 12 Ausgaben mit informativen Artikeln über die weltweit anhaltende Bedrohung durch die Atomindustrie liegen nun hinter uns und wir wollen diese Gelegenheit nutzen, uns bei Ihnen, unseren werten Leserinnen und Lesern, zu vergewissern, dass unser Angebot auch Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Deshalb haben wir einen kleinen Fragebogen (PDF / DOC) entworfen und würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen ausfüllen und uns per E-mail (rosen[at]ippnw.de) oder gerne auch anonym auf dem Postweg (IPPNW, Körtestraße 10, 10967 Berlin) zukommen lassen könnten. Wir werden die Rückmeldungen auswerten und versuchen, künftige Ausgaben unseres Newsletters besser an ihren Wünsche und Lesegewohnheiten auszurichten.

Diesen Monat haben wir wieder eine interessante Mischung an Artikeln für sie zusammengestellt - wir blicken nach Japan, wo ein Gericht ein wegweisendes Urteil zur Atomkatastrophe von Fukushima erlassen hat, nach Aachen, wo die IPPNW-Regionalgruppe in den letzten Jahren viel in Bewegung gesetzt hat, betrachten die mittlerweile 60 Jahre alte Atomsubventions-Organisation EURATOM und befassen uns am Schluss in zwei Artikeln mit dem Problem der Atommülllagerung hier in Deutschland. Wir hoffen, dass für sie relevante Infomationen dabei sind und freuen uns wie immer über Rückmeldungen, Themenvorschläge und Rückfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Henrik Paulitz und Dr. Alex Rosen

Nachlässigkeit war Ursache für Super-GAU in Japan

Ein Gericht in Japan hat dem AKW-Betreiber TEPCO und den japanischen Behörden Nachlässigkeit im Umgang mit bekannten Sicherheitsrisiken an den AKW-Standorten in Fukushima vorgeworfen und ein wegweisendes Urteil erlassen, das nachhaltige Folgen für die Zukunft der Atomenergie in Japan haben könnte.

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Lieber aktiv als radioaktiv

Die IPPNW Regionalgruppe Aachen

In der aktuellen Ausgabe des Newsletters möchten wir ein kurzes Schlaglicht werfen auf die beharrliche und effektive Arbeit der IPPNW-Gruppe in Aachen, die sich seit zwei Jahren intensiv um Aufklärung in Sachen Katastrophenschutz engagiert – und in der Region einiges in Bewegung bringen konnte.

 

 

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Lingen und Gronau

Deutschland beliefert belgische und französische Pannenreaktoren

Nirgendwo ist der Zusammenhang zwischen dem deutschen und dem europäischen Atomausstieg so deutlich wie an den Atomstandorten Lingen und Gronau. Die Brennelementefabrik in Lingen gehört einer Tochterfirma des französischen Konzerns Areva und hat genau wie die Urananreicherungsanlage von Urenco in Gronau eine zeitlich unbefristete Betriebserlaubnis – trotz deutschem Atomausstieg. Beide Betriebe exportieren ihr gefährliches Gut in alle Welt.

 

 

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EURATOM - 60 Jahre Förderung der Atomindustrie

Vor 60 Jahren wurde am 25. März 1957 die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet, deren Zweck die „Entwicklung von Kernindustrien“, unter anderem „zur Hebung der Lebenshaltung“ ist. EURATOM entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als milliardenschweres Subventionsprogramm für die zivile Atomindustrie und nicht zuletzt auch für militärische Atomprojekte.

 

 

 

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Das Standortauswahlgesetz für ein atomares Endlager

Mit dem Standortauswahlgesetz hatte der Gesetzgeber 2013 die Grundlagen für ein „vergleichendes Verfahren für die Auswahl eines Endlagerstandorts für radioaktive Abfälle“ gelegt. Auf Grundlage der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“ wurde das Gesetz im März 2017 modifiziert und konkretisiert. Das gesellschaftspolitische Großprojekt, das komplexeste Infrastrukturprojekt Deutschlands, ist auf Jahrzehnte angelegt. Sollte es scheitern, müsste der hoch radioaktive Atommüll auf Dauer in Zwischenlagern verbleiben, die faktisch zu Langzeitlagern würden. Es geht um eine große Herausforderung für die Gesellschaft und darum, Verantwortung für künftige Generationen zu übernehmen.

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Falsche Risikoabschätzungen beim havarierten Atommülllager Asse

Die "Strahlenexposition der Bevölkerung aus Ableitung radioaktiver Stoffe aus der Schachtanlage Asse II ist sehr gering – wenn überhaupt messbar (ein Bruchteil der natürlichen Strahlenexposition)“ und es sei „extrem unwahrscheinlich, dass dadurch nachweisbar Krebs oder andere Erkrankungen verursacht werden“. So die Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Laut "Strahlentelex" handelt es sich hierbei um eine falsche Risikoeinschätzung.

 

 

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