IPPNW klagte auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B

Dokumentation der Biblis-Klage

17.01.2019 Die IPPNW klagte jahrelang beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B. Die IPPNW-Klage war Teil eines jahrelangen öffentlichen Ringens um die Zukunft der Atomenergie in Deutschland. Die von der IPPNW mit enormem Aufwand recherchierten und dokumentierten Sicherheitsdefizite flossen nicht zuletzt auch in regierungsamtliche Papiere ein, die nach Fukushima zur Stilllegung von Biblis und zum Atomausstieg in Deutschland führten. Auf dieser Website finden Sie eine umfangreiche Dokumentation der Biblis-Klage der IPPNW und Hintergründe zum Atomausstieg in Deutschland.

 

 

 

 

 

Dokumentation der Biblis-Klage

 

Einführender Text:
Die Anfänge der Biblis-Klage

Dokumentation:
"Die IPPNW-Klage zur Stilllegung des AKW Biblis B – ein Beitrag zum Atomausstieg in Deutschland"
IPPNW-Akzente, 24 Seiten, Okt. 2018
Printversion ..

Zeitung:
"Biblis angeklagt"
Sept. 2007

Film:
"Biblis angeklagt" (2007) - eine Dokumentation zur Biblis-Klage (42 min):

  

 

 

 

Nach dem Atomausstiegs-Beschluss

 

 

 

 

Die zentralen Dokumente der Klage

 

13. Oktober 2009 - IPPNW/Kläger (RA Rülle-Hengesbach):
Antwort auf die vorläufige Klageerwiderung

 

26. August 2009 - Hessisches Umweltministerium (RA de Witt):
Vorläufige Klageerwiderung

 

11. Dezember 2008 - IPPNW/Kläger (RA Rülle-Hengesbach):
Erweiterte Klagebegründung

Anlage A - Sicherheitsmängel
Anlage B - Erdbebengefahr
Anlage C - Deckungsvorsorge
Anlage D - Fehlende Zuverlässigkeit

 

10. April 2008 - Hessisches Umweltministerium:
Ablehnender Bescheid zum Antrag der IPPNW/Kläger auf Stilllegung von Biblis B

 

 

 

Die Kläger

Die folgenden drei Personen klagten, auch im Namen der IPPNW, gegen das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Stilllegung von Biblis B:

Emil Lauerwald, Mitglied der Bürgerinitiative "Biblis abschalten"

Dr. med. Dörte Siedentopf, IPPNW-Mitglied (derzeit Mitglied des IPPNW-Vorstandes)

Dr. med. Karl Freiberg, IPPNW-Mitglied

 

 

 

Presseinformationen nach Fukushima

 

IPPNW begrüßt endgültiges Aus für Biblis B
Presseinformation vom 31. August 2011

Biblis B als Kaltreserve noch im Rennen
Redaktioneller Hinweis vom 17. Juni 2011

Biblis B: In 15 Minuten zum Super-GAU
IPPNW schlägt wegen extrem gefährlicher Sicherheitslücke Alarm

Presseinformation vom 16. Juni 2011

AKW-Stresstest der IPPNW
Hilfreiche Handreichung für Politiker in Bund und Ländern
Presseinformation vom 18. Mai 2011

Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig
BMU 1999: Alle AKW entsprechen nicht dem geforderten Sicherheitsmaßstab
Presseinformation vom 15. März 2011

Auch Philippsburg-1, Biblis und Unterweser müssen endgültig vom Netz
IPPNW: "Scherheitstechnisch nicht nachvollziehbar"
Presseinformation vom 15. März 3011

Japans Dampf-Pumpe
In Deutschland wäre die Kernschmelze möglicherweise schon perfekt

Presseinformation vom 11. März 2011

 

 

 

Die wichtigsten Pressemitteilungen zur Biblis-Klage

 

"Nachrüstliste" bestätigt schwerwiegende Biblis-Mängel
30.09.2010

Atomkraftwerk Biblis B
Regierungs-Gutachter bestätigt 80 gefährliche Sicherheitsdefizite
28.09.2010

AKW-Störfallauswertung der IPPNW
Alt-Atomkraftwerke müssen wegen Rissen sofort vom Netz
04.06.2010

Hessische Atomaufsicht hat Glaubwürdigkeit verspielt
Ministerium täuscht, trickst und belügt den Hessischen Verwaltungsgerichtshof
21.10.2009
 

Hessische Atomaufsicht muss wegen Sicherheitsmängeln Bescheid über Biblis-Stilllegung korrigieren
IPPNW: Union und FDP müssen Biblis sofort stilllegen
09.10.2009
 

Sensationelle Startbedingungen
Biblis-Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof
12.12.2008
 

Das Atomkraftwerk Biblis ist aus rechtlichen Gründen stillzulegen
IPPNW-Anwältin: "Die Genehmigungs-Voraussetzung ist weggefallen"
15.07.2008
 

Hessische Atomaufsicht bestätigt veraltete Sicherheitstechnik
Klage zur Stilllegung von Biblis B
14.07.2008
 

Verwaltungsgerichtshof fordert Stellungnahme
Biblis-Klage der IPPNW
25.01.2008

Hessische Atomaufsicht verschleppt Verfahren
Biblis-Klage der IPPNW
22.01.2008
 

IPPNW klagt auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B
Sicherheitsstandard ist nicht mehr aktuell
21.01.2008

Ministeriums-Willkür bei der Akteneinsicht
Streit um Atomkraftwerk Biblis B
18.09.2007

IPPNW beantragt Stilllegung von BiblisB
Klage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel
09.09.2005

 

 

Chronik der Biblis-Klage

Die Biblis-Klage wurde jahrelang gründlich vorbereitet und seit der förmlichen Antragstellung sowie der späteren Klageerhebung sehr intensiv betrieben. Es gab unzählige Gespräche und einen umfangreichen Schriftwechsel. Nachfolgend werden nur die wichtigsten Stationen skizziert:

2000 - 2002
Als sich abgezeichnet, dass die rot-grüne Bundesregierung ihr Wahlversprechen bricht, die deutschen Atomkraftwerke zügig stillzulegen, reift bei der IPPNW die Überlegung, den Rechtsweg zu beschreiten, um den Ausstieg aus der Atomenergie zu beschleunigen. Die rechtlichen und sicherheitstechnischen Recherchen beginnen. IPPNW-Experte Henrik Paulitz führt zahlreiche Gespräche mit Juristen und Reaktorsicherheitsexperten.

22. Mai 2003
Die IPPNW kündigt beim hessischen Umweltministerium an, eventuell einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Biblis, Block B, stellen zu wollen, und beantragt Akteneinsicht. Trotz erheblicher bürokratischer Widerstände gelingt es der IPPNW, auf der Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG), einige Unterlagen und Informationen, u.a. zur Erdbebensicherheit von Biblis B, zu bekommen.  

9. September 2005
Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach stellt beim hessischen Umweltministerium im Namen von zehn Antragstellern und der IPPNW den förmlichen Antrag, den Atomkraftwerksblock Biblis B stillzulegen. Die Begründung des Antrags umfasst 38 Seiten.

2005 - 2007
Die IPPNW ringt mit dem hessischen Umweltministerium intensiv um die Akteneinsicht. Obwohl ein umfassendes Akteneinsichtsrecht besteht, muss IPPNW-Experte Henrik Paulitz um jeden Aktenordner und teilweise um jedes Schriftstück hart verhandeln. Nicht ohne Erfolg: Die IPPNW erhält durch Beharrlichkeit diverse sicherheitstechnisch relevante Unterlagen. Das rigide und unbegründete Vorgehen des Ministeriums verhindert aber schließlich die Einsicht in die meisten Aktenbestände. Am 5. Juni 2007 ergeht die willkürliche und nicht nachvollziehbar begründete Entscheidung des Ministeriums, die weitere Akteneinsichtnahme zu beenden.

3. Juli 2007
Rechtsanwältin Rülle-Hengesbach reicht beim hessischen Umweltministerium eine ergänzende Begründung des Stilllegungsantrags ein. Darüber hinaus fordert sie das Ministerium dazu auf, den Antrag kurzfristig zu bescheiden.

Zweite Häfte des Jahres 2007
Das hessische Umweltministerium unternimmt in diversen Schreiben unter Verweis auf die hohen Kosten des Verwaltungsverfahrens den Versuch, eine förmliche Bescheidung des Stilllegungs-Antrags und somit eine Klage zur Stilllegung von Biblis B zu verhindern. Ohne Erfolg: Die IPPNW ist fest entschlossen, zu klagen. Sie besteht auf einem förmlichen Bescheid des Ministeriums, um endlich Klage erheben zu können. Das Ministerium spielt dennoch weiter auf Zeit ...

17. Januar 2008 
Rechtsanwältin Rülle-Hengesbach reicht im Namen von drei Klägern bzw. der IPPNW beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage ein. Formal handelt es sich zunächst um eine "Untätigkeitsklage", mit der das hessische Umweltministerium gezwungen werden soll, endlich über den Antrag auf Stilllegung von Biblis B zu entscheiden.

13. Februar 2008
Die Untätigkeitsklage hat Erfolg: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellt fest, dass  die Klage zulässig sein dürfte, da das Umweltministerium über den Antrag der Kläger vom 9. September 2005 "bis zum heutigen Tag nicht entschieden hat". Das Gericht fordert das Ministerium förmlich dazu auf, den Antrag bis Ende April 2008 zu bescheiden.

10. April 2008
Entscheidung des hessischen Umweltministeriums, den Antrag auf Stilllegung von Biblis B m 9. September 2005 als "unbegründet" abzulehnen ("Bescheid").

15. Mai 2008
Rechtsanwältin Rülle-Hengesbach teilt dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit, dass die (Untätigkeits-)Klage formal als "Versagensgegenklage" fortgeführt wird. Das Ziel, die Stilllegung von Biblis B gerichtlich herbeizuführen, bleibt bestehen.

17. Juni 2008
Das hessische Umweltministerium stellt die Verwaltungsakten des Verfahrens zur Verfügung.
Besonders pikant ist u.a. ein älterer Vermerk des Ministeriums vom 17. November 2003. Darin kommt der zuständige Verwaltungsjurist des Ministeriums zu dem Ergebnis, dass bereits auf der Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ein Anspruch darauf besteht, Einsicht in die Akten der "Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ)" von Biblis B zu bekommen. Dies sei "europarechtlich geboten". Die PSÜ enthalte Fakten, die auch für die Öffentlichkeit "von Interesse" seien. Trotz dieser juristisch eindeutigen Bewertung verweigerte das Ministerium aber der IPPNW die Einsicht in die PSÜ. Ein klarer Rechtsbruch.

11. Dezember 2008
Rechtsanwältin Rülle-Hengesbach reicht im Namen der Kläger und der IPPNW die "erweiterte Klagebegründung" ein. Die Klagebegründung umfasst 222 Seiten. Hinzu kommen vier Anlagen mit insgesamt 161 Seiten.

26. August 2009
Das hessische Umweltministerium spielt wieder einmal auf Zeit. Am 26. August 2009 reicht es lediglich einen ersten Teil der "Klageerwiderung" ein. Der streckenweise polemische Schriftsatz ist mit nur 30 Seiten dünn und alles andere als überzeugend. Das Ministerium kann der umfangreichen und "dichten" Argumentation der Kläger mit nichts entgegentreten.

13. Oktober 2009
Rechtsanwältin Rülle-Hengesbach reicht im Namen der Kläger und der IPPNW auf 27 Seiten eine Stellungnahme (Antwort) zur teilweisen Klageerwiderung des Ministeriums ein. Die Stellungnahme verdeutlicht dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, dass das Ministerium der gut begründeten Klage nicht Paroli bieten kann.

29. Oktober 2009
Das hessische Umweltministerium kündigt an, den eigenen Bescheid vom 10. April 2008 zu korrigieren ("ergänzender Bescheid"). Es gibt drei Gründe, für die angekündigte ergänzende Bescheidung: 1. Das Bundesverwaltungsgerichts stützte die Rechtsauffassung der IPPNW. 2. Ein Gutachten bestätigte die sicherheitstechnische Relevanz zahlreicher von der IPPNW vorgetragenen Sicherheitsmängeln von Biblis B. 3. Der erweiterte Sachvortrag der IPPNW.

9. Dezember 2009
Das hessische Umweltministerium teilt des Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit, dass der Entwurf der ergänzenden Bescheidung erst im Februar 2010 versandt werden soll. Nach Februar 2010 werde man auch die (vollständige) Klageerwiderung vorlegen.

Sommer 2010
Das hessische Umweltministerium legte den ergänzenden Bescheid bis zum Sommer 2010 nicht vor. Es nutzt ein vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten, um das Gerichtsverfahren weiter zu verzögern. In dem Gutachten bewertet das Öko-Institut die von der IPPNW vorgelegten Sicherheitsmängel von Biblis B.

Februar 2011
Der von der hessischen Atombehörde für Ende Januar 2011 angekündigte Entwurf einer ergänzenden bzw. Neubescheidung des Stilllegungs-Antrags der IPPNW lag bis Februar 2011 nicht vor. Auf Nachfrage teilte die Behörde mit, man benötige Zeit bis März.

März 2011
Im japanischen Atomkraftwerk Fukushima kommt es zum Super-GAU. In enger Abstimmung mit den Atomkraftwerksbetreibern entscheidet sich die Bundesregierung für ein dreimonatiges Stilllegungs-Moratorium für die ältesten Atomkraftwerke, wovon auch Biblis betroffen ist.

August 2011
Nachdem der Einsatz von Biblis B monatelang noch als so genannte "Kaltreserve" diskutiert wurde, kam es schließlich zur Entscheidung, das Atomkraftwerk endgültig stillzulegen. Das Atomgesetz wurde entsprechend novelliert.

2011 - 2016
Aufgrund der Verfassungsbeschwerde u.a. von RWE gegen die Atomgesetznovelle, die die endgültige Stilllegung von Biblis B vorsieht, wurde die IPPNW-Klage zur Stilllegung von Biblis B ruhend gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht über die Verfassungsbeschwerde entschieden. Das mutmaßliche Ziel der Atomkonzerne ist es, Entschädigungen in Höhe von rund 15 Milliarden zu erhalten.

6. Dezember 2016
Das Bundesverfassungsgericht billigt den deutschen Atomausstieg und somit auch die Stilllegung von Biblis B. Allerdings gibt das Gericht dem Gesetzgeber auf, bis zum 30. Juni 2018 das Atomgesetz zu ändern, um einigen Atomkraftwerksbetreibern (u.a. RWE) einen geringfügigen Ausgleich zu gewähren. Sie seien zu entschädigen, entweder finanziell oder durch den begrenzten Weiterbetrieb von Atomkraftwerken.

2017 - 2018
Die Biblis-Klage wird wieder aufgenommen. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts war seitens der IPPNW abzusichern, dass Biblis B nicht erneut ans Netz geht. Am 4. Dezember 2017 stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Betriebserlaubnis für das Atomkraftwerk Biblis B definitiv erloschen ist.

11. Juli 2018
Die Biblis-Klage endet beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit einem Vergleich. Der Bescheid, mit dem eine Stilllegung von Biblis B abgelehnt wurde, wurde mit diesem Vergleich vollständig aufgehoben.
Die IPPNW hat ihr Ziel, Biblis B stillzulegen und zum Atomausstieg in Deutschland beizutragen, erreicht.

18. Januar 2019
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschließt, das Gebührenstreitverfahren einzustellen. Somit ist das Gesamtverfahren - die "Biblis-Klage der IPPNW" - beendet.

 

 

 

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Materialien

Titelfoto: Stephi Rosen
IPPNW-Forum 174: Der unvollendete Ausstieg: Wie geht es weiter für die Anti-Atom-Bewegung?
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