IPPNW-Pressemitteilung vom 29. Oktober 2021

Menschenrechtsarbeit darf nicht kriminalisiert werden!

Terrorismusvorwurf gegen palästinensische Menschenrrechtsorganisationen

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW hat Bundesaußenminister Maas aufgefordert, sich gegenüber seinem israelischen Amtskollegen gegen die Kriminalisierung und für eine sofortige Rehabilitierung palästinensischer Menschenrechtsgruppen einzusetzen. Der israelische Verteidigungsminister Benny Gantz hat sechs palästinensische Menschenrechtsgruppen zu "terroristischen Organisationen" erklärt. In dem Erlass des Verteidigungsministeriums werden die Gruppen ohne jegliche Beweise beschuldigt, "als Arm der Volksfront für die Befreiung Palästinas" zu fungieren, einer linken politischen Partei, die von Israel, den USA und der EU wegen ihrer Ablehnung des Oslo-Abkommens als terroristisch eingestuft wurde.

Zwei der sechs betroffenen Menschenrechtsgruppen – Al-Haq und Addameer, sind langjährige Partnerorganisationen der deutschen IPPNW. Al Haq ist eine wichtige Menschenrechtsorganisation, die Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbrüche dokumentiert und Opfern Beistand gewährt. Ihre Arbeit befasst sich sowohl mit Rechtsbrüchen israelischer als auch palästinensischer Organe. Al Haq ist für ihre Arbeit mit mehreren internationalen Preisen ausgezeichnet worden, zuletzt 2018 gemeinsam mit der israelischen Organisation B´Tselem mit dem französischen Menschenrechtspreis. Die Menschenrechtsorganisation hat zudem einen beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen. Die Menschenrechtsorganisation „Addameer“ setzt sich für die Rechte von tausenden von Palästinenser*innen ein und leistet Rechtsbeistand für jene, die sich - zum Teil jahrelang ohne Anklage oder in Administrativhaft - in israelischen und palästinensischen Gefängnissen befinden. Sie ist seit längerem Opfer staatlicher Repressionen. Die letzte Razzia in den Büros von Addameer fand 2019 statt, bei der Soldat*innen "Computer, Festplatten, Akten und Ausrüstung" beschlagnahmten, "als Teil eines umfassenderen Vorgehens gegen palästinensische Menschenrechts- und zivilgesellschaftliche Organisationen und deren Mitarbeiter*innen", so Amnesty International damals.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger*innen Mary Lawlor kritisierte am letzten Freitag, dass "Menschenrechtsverteidiger keine Terroristen sind und niemals auf diese Weise verleumdet werden sollten". Neben der Sonderberichterstatterin für Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie den großen Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch, amnesty international, und vielen Organisationen überall in der Welt haben sich auch 22 Organisationen in Israel, darunter mehrere Menschenrechtsorganisationen, gegen die Entscheidung ihrer eigenen Regierung gewandt. Auch das US-Außenministerium zeigte sich irritiert und bat Israel um eine Klarstellung seiner Entscheidung.

„Unsere Ärzteorganisation befürchtet, dass mit dem Verbot der sechs Organisationen kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollen. Die palästinensischen Menschenrechtsgruppen und ihr Engagement für Menschenrechte und Selbstbestimmung sowie gegen Besatzung, Diskriminierung und Vertreibung sind eine unentbehrliche Stimme für Frieden und Gerechtigkeit“, heißt es in dem Schreiben an Außenminister Heiko Maas.

Kontakt: Lara-Marie Krauße (IPPNW), Tel. 030 / 69 80 74 15, Email: krausse@ippnw.de

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