IPPNW-Pressemitteilung vom 10. November 2021

Appell zur besseren Versorgung Geflüchteter

Breites Bündnis fordert von der neuen Bundesregierung eine bessere gesundheitliche Versorgung von Überlebenden von Krieg, Folter und Flucht

Die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten und Überlebenden von Krieg, Folter und Flucht in Deutschland gehört in die Koalitionsvereinbarungen. Das fordert ein breites Bündnis in einem gemeinsamen Appell. Der Schutz Geflüchteter in Deutschland sowie ihre medizinische und psychosoziale Versorgung müsse dringend verbessert werden. Die IPPNW ist eine von 15 Organisationen, die den Appell an die neue Bundesregierung mitträgt.

„Die Missstände und deren Folgeprobleme sind enorm und sie sind bekannt. Die neue Bundesregierung hat jetzt die Chance zu zeigen, dass sie im Umgang mit Geflüchteten den Mut hat, mehr Humanität zu zeigen und ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“, so Carlotta Conrad, Ärztin und IPPNW-Vorstandsmitglied.

Mit dem Appell wurden klare Forderungen formuliert:
1. Geflüchtete brauchen einen uneingeschränkten Zugang zu medizinischer und psychosozialer
Versorgung
2. Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren muss nachhaltig sichergestellt werden
3. Die Übernahme von Dolmetscherkosten durch Sprachmittlung muss gesetzlich verankert
werden
4. Asylrechtsverschärfungen müssen zurückgenommen werden, um etwa schwere
Erkrankungen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen

„Durch die Asylrechtsverschärfungen der großen Koalition kommt es heute regelmäßig zu Abschiebungen und Abschiebeversuchen von Traumatisierten oder schwer kranken Patient*innen. Gesundheitliche Gründe gegen eine Abschiebung im Asylverfahren anzubringen, wurde in den letzten Jahren gesetzlich weiter erschwert“, so Conrad.

Ein Umdenken in der Versorgung sei die neue Bundesregierung nicht nur den Geflüchteten schuldig, die ein verbrieftes Recht auf Schutz, Sicherheit und diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, sondern auch der Gesamtgesellschaft. Conrad betont: „Die Humanität einer Gesellschaft misst sich am Umgang mit den Schwächsten.“

Deutschland hat eine historische und humanitäre Verantwortung. Durch die Unterzeichnung des UN-
Sozialpakts hat sich Deutschland verpflichtet, einen diskriminierungsfreien Zugang zur
Gesundheitsversorgung sicherzustellen und mit der Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention
zudem, Menschen, die Opfer von Folter und Misshandlungen geworden sind, eine möglichst
vollständige Rehabilitation zu ermöglichen.

Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten u.a., besonders schutzbedürftige
Asylsuchende, wie z.B. psychisch erkrankte Geflüchtete und Überlebende von Folter, zu identifizieren
und angemessen zu versorgen. Deutschland kommt diesen Verpflichtungen im Moment nicht nach.

 

Den gesamten Appell können Sie hier nachlesen: www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2021/11/Appell-an-die-Bundesregierung-2021.pdf

 

Kontakt:
Lara-Marie Krauße (IPPNW), Tel. 030/69 80 74 15, Email: krausse@ippnw.de

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