Einseitige Sanktionen beenden – Hilfe statt Strafe in Zeiten von Corona

Erklärung der deutschen IPPNW-Sektion

27.04.2020 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW schließt sich den Forderungen von UN-Generalsekretär António Guterres1 nach einem weltweiten Waffenstillstand sowie nach einer Aufhebung von Sanktionen an. Auch die UN-Sonderbeauftragte für die negativen Folgen von Sanktionen Alena Douhan2 plädierte Anfang April eindringlich für eine Aufhebung oder zumindest Aussetzung „einseitiger Zwangsmaßnahmen“3. Sie rief dazu auf, die Gesundheitssysteme sanktionierter Staaten in die Lage zu versetzen, auf die Corona-Pandemie angemessen zu reagieren. Alle Regierungen, die Sanktionen als Mittel der Außenpolitik nutzen, sollten sofort alle Maßnahmen beenden, die den Handel und die Finanzierung von medizinischen Maßnahmen und Materialien, von Nahrung und lebensnotwendigen Gütern behindern.4

Die Covid-19 Pandemie hat sich inzwischen weltweit ausgebreitet. Wenn auch die Zahlen der Infektionen und Toten in den Ländern unterschiedlich sind, so steigen sie z.T. dramatisch an und bedrohen die Gesundheit der Menschen ebenso wie ihre ökonomischen und gesellschaftlichen Grundlagen.

Besonders gefährlich sind die Auswirkungen der Infektionen, aber auch der politischen Maßnahmen zur Eindämmung wie Shutdown und Lockdown, für diejenigen Länder, deren medizinischen und finanziellen Ressourcen begrenzt sind. Ihre Bevölkerung leidet oft unter Kriegen, Armut, den Folgen des Klimawandels und der Ausbeutung durch ein zutiefst unfaires Wirtschaftssystem. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass medizinische Fachkräfte und Gesundheitsarbeiter*innen in großen Zahlen die betroffenen Länder verlassen haben. Wenn einseitige Sanktionen hinzukommen, steigern sich spätestens durch eine Pandemie und die radikalen Eindämmungsmaßnahmen die Leiden zu einer humanitären Katastrophe. Davon sind laut Alena Douhan besonders vulnerable Personen in den ärmsten Sektoren der Gesellschaft betroffen: Frauen, Ältere, Jugendliche und Kinder.

Derzeit werden Länder wie Iran, Syrien, Venezuela und Kuba, aber auch Russland und China mit Sanktionen belastet. Allein die EU betreibt Sanktionsmaßnahmen gegen 33 Staaten und Entitäten. Die Sanktionen treffen direkt und indirekt auch lebensnotwendige Güter wie Medikamente, medizinische Geräte und Hilfsmittel und bedrohen damit die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Durch „sekundäre Sanktionsdrohungen“ gegen Drittstaatsangehörige, die mit dem sanktionierten Staat in Geschäftsbeziehung stehen, werden weitere Versorgungsmöglichkeiten behindert. Zudem führt die Rechtsunsicherheit zu einer sogenannten „Over-Compliance“ von Finanzinstituten und Firmen aufgrund der befürchteten Folgen. Das verschärft die negativen Folgen für den sanktionierten Staat weiter.

Auch angesichts der Corona-Pandemie scheinen die USA und die Staaten der EU, die mit diesen einseitigen Sanktionen versuchen, ihre außenpolitischen Ziele zu verfolgen, vor den absehbaren Folgen für die Menschenrechte auf Gesundheit und Leben nicht zurückzuschrecken. Es gibt zwar einzelne Hilfsangebote. Jedoch ist die derzeitige faktische Blockade von lebenswichtigen Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln während der Pandemie nicht nur eine massive Gefährdung der betroffenen Bevölkerungen, sondern auch eine Gefährdung der gesamten Menschheit, da die Ausbreitung des Virus nicht an Ländergrenzen Halt macht. Zudem behindern die sanktionierenden Staaten die Möglichkeiten und Chancen eines wissenschaftlichen Austauschs und eines abgestimmten Vorgehens gegen die Pandemie, die nach ihren eigenen Worten nur mit vereinten gesellschaftlichen Kräften besiegt werden kann.

So setzen die USA ihre Sanktionen gegen Iran unvermindert fort und haben sie nach Ausbruch der Pandemie sogar noch verschärft. Sie missachten selbst eine Anordnung des Internationalen Gerichtshofs vom Oktober 2018, die die USA ausdrücklich verpflichtete, die Sanktionen gegen die Ausfuhr von Medikamenten, medizinischen Geräten, Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen aufzuheben. Die Staaten der EU haben es bisher nicht geschafft, die Folgen der US-Sanktionspolitik abzumildern. Über die von Deutschland, Frankreich und Großbritannien gegründete Gesellschaft Instex zur Aufrechterhaltung des Handels mit dem Iran wurde im März 2020 ein allererstes Geschäft abgewickelt.

Die Sanktionen gegen die Regierung des kriegszerstörten Syriens, die unter anderem die USA und die EU verhängt haben, erschweren nicht nur den Wiederaufbau, sondern aktuell auch die Eindämmung der Pandemie. Laut einer aktuellen Publikation der Stiftung „Wissenschaft und Politik“ tragen sie dazu bei, dass Geldüberweisungen aus dem Ausland und der Import von Nahrungs- und Lebensmitteln erschwert werden, Produktionskosten sich erhöhen und die Herstellung medizinischer Güter negativ beeinflusst wird. Die Aufarbeitung von Verbrechen aller Konfliktbeteiligten ist eine legitime Forderung, kann aber in der derzeitigen Situation keine Begründung für die Verweigerung und Behinderung von Hilfsmaßnahmen sein. Es ist die Kooperation mit allen Beteiligten erforderlich.

Ein weiteres Beispiel für Beeinträchtigung von Gesundheitsinstitutionen ist die jahrelange Blockade des Gaza-Streifens durch Israel, die von den USA und Ägypten unterstützt wird und der die EU nicht entschlossen entgegentritt. Die desolate Situation der Gesundheitsversorgung und das enge Zusammenleben können bei einem Corona-Ausbruch zu einer hochgefährlichen Lage im Gazastreifen führen. Daher warnen Expert*innen wie die Sprecherin des Hilfswerks der Vereinten Nationen (UNRWA) Tamara Alrifai oder die Völker- und Menschenrechtsanwältin Shannon Maree Torrens vor einer Katastrophe. Bei inzwischen festgestellten Covid-19 Fällen besteht trotz der Bemühungen der Verwaltung des Gazastreifens und der WHO Grund zu großer Besorgnis.

Auch die Sanktionen gegen Russland und China, die ungleich bessere Voraussetzungen für die Bekämpfung der Pandemie haben, stehen der notwendigen internationalen  Solidarität und Zusammenarbeit im Kampf gegen die Pandemie entgegen.

Die IPPNW, die sich dem Recht auf Gesundheit verpflichtet sieht, fordert die Bundesregierung auf, alles in ihrer Möglichkeit Stehende zu unternehmen, um die einseitigen Sanktionen aufzuheben. Dabei nimmt die IPPNW Waffenembargos und die Verweigerung militärischer Zusammenarbeit ausdrücklich aus. Der Einwand, dass viele der jetzt in der Pandemie hervorgetretenen Probleme von den Staaten selbst verschuldet sind, ist kein Argument gegen die Aufhebung der Sanktionen und keine Entschuldigung für Untätigkeit.

Quellen:
1Guterres am 23.3.20 : „I also appeal for the waving of sanctions that can undermine countries’ capacity to respond to the pandemic.“ https://unric.org/de/guterres-aufruf-zu-einem-globalen-waffenstillstand/

2Alena Douhan ist die Nachfolgerin des im Februar verstorbenen Idriss Jazairy, der im Mai letzten Jahres in Berlin auf Einladung der deutschen IPPNW eindrücklich über die Folgen von Sanktionen für die Menschen in Syrien berichtet hatte.

3Einseitige Zwangsmaßnahmen werden nicht vom UN-Sicherheitsrat, sondern von einzelnen Staaten bzw. Staatenbündnissen eingesetzt. Weite Teile der Weltbevölkerung befinden sich in der ein oder anderen Weise unter den Auswirkungen derartiger, teilweise jahrzehntelangen Zwangsmaßnahmen.

4UN rights expert urges Governments to save lives by lifting all economic sanctions amid COVID-19 pandemic, 3. April 2020, https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25769&LangID=E

Kontakt:
Angelika Wilmen, Pressesprecherin IPPNW, Tel. 030 69807415, E-Mail: wilmen[at]ippnw.de

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