Körblein weist Kritik an seinen Kinderkrebs-Studien zurück

Wissenschaftliche Arbeiten von Dr. Alfred Körblein, Umweltinstitut München zeigen signifikant erhöhte Kinderkrebsraten im Nahbereich deutscher Atomkraftwerke. Seine Ergebnisse wurden zwischenzeitlich vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bestätigt. Körblein hatte in einer seiner Arbeiten eine Studie des Deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz (sog. "Michaelis-Studie" von 1997) korrigiert. Das Deutsche Kinderkrebsregister warf Körblein daraufhin vor, er arbeite mit unsauberen wissenschaftlichen Methoden. Im folgenden Beitrag weist Körblein diese Kritik zurück.

Entgegnung auf die Stellungnahmen des deutschen Kinderkrebsregisters zu meinen Arbeiten über Krebsraten bei Kindern um deutsche Kernkraftwerke

Auf der Homepage des Deutschen Kinderkrebsregisters sind Stellungnahmen zu meinen Arbeiten zu Krebsraten bei Kindern um deutsche und bayerische Kernkraftwerke veröffentlicht.

Der erste Beitrag (datiert vom 19. Juni 2001) beschäftigt sich mit der Neuauswertung von Daten aus der Michaelis-Studie von 1997.

Darin wird unter anderem gesagt, das von mir gewählte Vorgehen entspräche dem des texanischen Scharfschützen, der zuerst schießt und dann die Zielscheibe um die Einschusslöcher herum zeichnet: "Herr Dr. Körblein schaut sich erst die Daten an und formuliert sich dann die dazu passende Fragestellung. Dies ist kein wissenschaftliches Vorgehen". Auch handle es sich bei meinen Auswertungen um keine eigenen, von mir durchgeführten Studien. Stattdessen würde ich alte, von anderen publizierte Daten immer wieder neu gruppieren und träte mit den dabei entstandenen auffälligen Ergebnissen, und zielgerichtet nur mit diesen, immer wieder an die Öffentlichkeit. Dies sei ein Verstoß gegen anerkanntes wissenschaftliches Vorgehen. Auf diese Weise werde nun schon seit mehr als drei Jahren die Öffentlichkeit immer wieder verunsichert, und es entstehe der Eindruck, dass neue Ergebnisse vorlägen. Und wörtlich: "Dies halten wir für verantwortungslos".

Diese massiven Vorwürfe können nicht unwidersprochen bleiben. Tatsächlich fiel mir vor drei Jahren bei der Durchsicht der Michaelis-Studie auf, dass darin neben Kernkraftwerken auch zwei kleine Forschungsreaktoren und drei längst stillgelegte Kernkraftwerke mitberücksichtigt worden waren. Ich habe deshalb meine Nachuntersuchung auf die 15 Standorte der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke (Leistungsreaktoren) beschränkt. Im Fünf-km Nahbereich errechnete sich dann eine signifikant um 22 Prozent erhöhte Krebsrate bei Kindern unter 15 Jahren. Im Nahbereich aller 20 in der Michaelis-Studie betrachteten Standorte von kerntechnischen Anlagen war die Krebsrate dagegen völlig unauffällig; das relative Risiko an Krebs zu erkranken betrug 1,04.

Diesen ersten Befund habe ich tatsächlich explorativ aus Daten gewonnen, die bereits in der Michaelis-Studie veröffentlicht worden waren. Ich hätte meine Hypothese also durchaus auch datengesteuert formuliert haben können.

Anders dagegen war die Vorgehensweise bei der Auswertung der Daten für Kleinkinder unter fünf Jahren. Hier stand die Fragestellung, ob die Krebsraten im Nahbereich von Kernkraftwerken erhöht sind, schon vor Kenntnis der Daten fest. Ich teilte sie Herrn Michaelis mit, als ich um die Daten in der von mir gewünschten Aufteilung bat. Meine Fragestellung hatte ich aus dem Ergebnis der Analyse für Kinder unter 15 Jahren abgeleitet. Für Kleinkinder nämlich hatte sich in der Michaelis-Studie um alle 20 kerntechnischen Anlagen eine nicht signifikant um zehn Prozent erhöhte Krebsrate gezeigt. Ich konnte aber nicht wissen, dass sich eine deutlich signifikante, 53-prozentige Erhöhung der Krebsrate errechnen würde, wenn nur die 15 Standorte von Kernkraftwerken einbezogen werden würden. Der Vorwurf, ich hätte die zu prüfende Hypothese erst nach Kenntnis der Daten formuliert, ist damit unbegründet.

Wenn die Öffentlichkeit durch meine Arbeiten verunsichert ist, liegt das vor allem an den besorgniserregenden Ergebnissen meiner Untersuchungen. Im Gegensatz zur Aussage in der Stellungnahme des Deutschen Kinderkrebsregisters hielte ich es für verantwortungslos, meine Befunde nicht zu veröffentlichen.

In der Zusammenfassung der Michaelis-Studie von 1997 ist zu lesen, dass sich alle auffälligen Befunde aus der ersten Studienphase von 1980 bis 1990 (KKW1-Studie) im verlängerten Studienzeitraum von 1980 bis 1995 (KKW2-Studie) als nicht signifikant erwiesen hätten.

Das ist schon erstaunlich, wenn man weiß, dass in der KKW1-Studie eine dreifach erhöhte Leukämierate bei Kleinkindern im Nahbereich der 20 deutschen kerntechnischen Anlagen gefunden wurde. Selbst wenn keine weiteren Leukämiefälle im Zeitraum 1991-1995 hinzugekommen wären, würde man allein aufgrund der Fälle vor 1991 im Gesamtzeitraum eine Verdoppelung der Leukämierate erwarten. Tatsächlich sind aber in den fünf Jahren zehn Fälle hinzugekommen: Von 1980 bis 1990 waren es 21 Fälle, in Gesamtzeitraum 1980 bis 1995 31 Fälle, im Mittel also knapp zwei Fälle pro Jahr. Wie lässt sich der Widerspruch erklären?

Wären die Autoren der KKW2-Studie so vorgegangen wie in der KKW1-Studie, so hätte sich für den Gesamtzeitraum aus den Zahlen der KKW2-Studie eine weiterhin um den Faktor 2,9 erhöhte, deutlich signifikante Leukämierate errechnet (p=0,002). Dass sich bei der KKW2-Studie ein nur um 49 Prozent erhöhtes Risiko ergibt, liegt an den nun anders definierten Vergleichsgebieten. Während in der KKW1-Studie die Fünf-km-Vergleichsgebiete verwendet wurden, ging man bei der KKW2-Studie auf die 15-km-Vergleichsgebiete über. Dadurch reduziert sich das relative Risiko von 2,9 auf 1,49, die Erhöhung ist jedoch weiterhin statistisch signifikant (p=0,029). Zusätzlich wurde aber durch Übergang von der einseitigen zur zweiseitigen Fragestellung auch das Testverfahren geändert, wodurch sich der p-Wert verdoppelt. Damit ist der Befund in der KKW2-Studie nun gerade nicht mehr signifikant (p=0,058). Obwohl beide methodischen Änderungen über Sein oder Nichtsein des Effekts entscheiden, werden sie in der Zusammenfassung nicht erwähnt.

Inzwischen ist auf der homepage des Deutschen Kinderkrebsregisters eine zweite Stellungnahme (datiert vom 6. August 2001) zu lesen, die sich auf meine Auswertung der Kinderkrebsrate um bayerische Kernkraftwerke bezieht. Dort werden die Ergebnisse meiner Untersuchung im Prinzip bestätigt: " Trotz gewisser methodischer Schwächen hat Herr Dr. Körblein die ihm vorliegenden Daten im Prinzip angemessen ausgewertet, die von ihm festgestellte quantitative Bewertung können wir bestätigen." Aber es wird auch gesagt: "Jedoch handelt es sich bei seinem Ergebnis um einen einzelnen isolierten Wert, den wir in der Gesamtbetrachtung als zufällig aufgetreten bewerten müssen."

Es hätte, meine ich, den Autoren besser angestanden, auf eine Bewertung des Ergebnisses zu verzichten. Immerhin ergibt auch die Rechnung des Kinderkrebsregisters einen deutlich signifikanten Befund (p=0,0023). Das Ergebnis weicht geringfügig von dem meinen ab, weil sich die dort gewählte Einteilung der bayerischen Landkreise nach Urbanitätsgraden etwas von der meinen unterscheidet.

Zu den angesprochenen methodischen Schwächen wird einerseits gesagt, ich hätte bei der Regression die Daten der Landkreise nicht gewichtet. Das ist nicht richtig. Ich führe eine varianzgewichtete Regression der standardisierten Inzidenzraten (SIR) durch.

Der zweite Kritikpunkt ist, dass ich die SIRs selbst und nicht deren Logarithmus im Regressionsmodell verwendet habe. Wie sich zeigt, hat dies aber keinen merklichen Einfluss auf das Ergebnis. Lediglich der p-Wert verringert sich geringfügig; das Ergebnis wird also bei Verwendung der logarithmierten Werte etwas signifikanter. Berechtigte Kritik wird daran geübt, dass die standardisierten Inzidenzraten (SIR) im Regressionsmodell als RR (relative Risiken) bezeichnet werden. Am Ergebnis ändert dies aber nichts.

Vor dem Hintergrund der Ernsthaftigkeit der Ergebnisse sollte in der wissenschaftlichen Diskussion - auch bei unterschiedlicher Haltung zur Nutzung der Kernenergie - von Polemik Abstand genommen und stattdessen eine ergebnisoffene Ursachenforschung betrieben werden.
Erfreulich ist, dass der Ton in der zweiten Stellungnahme des Kinderkrebsregisters wesentlich moderater ist als in der ersten.

Von Alfred Körblein, Umweltinstitut München

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