Aus dem ATOM-Energie-Newsletter September 2016

7,7 Tonnen Fukushima-Müll "nicht-radioaktiv"

13.09.2016 Im Juli 2016 informierte die japanische Regierung die Stadt Chiba, dass für 7,7 Tonnen radioaktive Abfälle, die durch die Atomkatastrophe von Fukushima verursacht worden waren, die Kennzeichnung „radioaktiv“ aufgehoben wird. Bei dem strahlenden Müll handelt es sich vor allem um kontaminiertes Erdreich und Dekontaminationsabfälle. Die Entscheidung beruht darauf, dass die Cäsium-Radioaktivität mittlerweile unter den staatlichen Grenzwert von 8.000 Becquerel pro Kilogramm gefallen war. Zum Vergleich: normales oberflächliches Erdreich hat eine Cäium-Konzentration von 10-110 Becquerel pro Kilogramm.

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima wurden im ganzen Land radioaktiv kontaminierte Flächen abgetragen und gemeinsam mit anderen verseuchte Materialien in großen Mengen zusammengetragen. Da Stauraum für den strahlenden Müll in der Präfektur Fukushima knapp wurde, begann man, ihn auch in andere Präfekturen zu transportieren. Chiba liegt ca. 200 Kilometer südlich von Fukushima, in der Nähe von Tokio. 

Die Gesamtmenge der in Chiba, Tokio und 10 anderen Präfekturen im östlichen Japan als radioaktiv gekennzeichnete Abfälle wurden Ende März 2016 mit 172.899 Tonnen angegeben. Durch die Entscheidung können die Abfälle nun formal als allgemeiner, nicht-radioaktiver Müll behandelt werden. Der Bürgermeister von Chiba, Toshihito Kumagai, hat zwar die Absicht bekundet, sie auf absehbare Zeit weiterhin in dem bisherigen Lager zu belassen, aber die Gefahr besteht, dass radioaktiver Müll in den normalen Abfallverwertungskreislauf eingespeist wird. So würden nicht nur zahlreiche MitarbeiterInnen der Abfallentsorgung mit erhöhten Strahlenwerten belastet werden, sondern auch die Allgemeinbevölkerung. Hausmülldeponien sind nicht adäquat für die Lagerung von radioaktiven Stoffen ausgelegt so könnten strahlende Partikel wie Cäsium, Tritium oder Strontium über viele Jahrzehnte ins Grundwasser und die Umgebung abgegeben werden. Zudem werden große Mengen des Mülls verbrannt, so dass auch eine erneute Freisetzung der radioaktiven Stoffe in die Atmosphäre droht.

Man weiß heute, dass jede auch noch so geringe Menge an Strahlung mit einer Erhöhung des Krebsrisikos einhergeht und so sind staatliche Grenzwerte nur ein schwacher Trost für die Menschen, die in der Nähe von Mülldeponien leben, in denen strahlender Müll aus Fukushima gelagert oder verbrannt wird. Ein ähnliches Problem existiert derzeit auch in Deutschland, wo die strahlenden Abfälle der zurückgebauten Atomkraftwerke ebenfalls „freigemessen“ und anschließend in die normale Abfallverwertung eingespeist werden sollen. Die IPPNW setzt sich entschieden gegen diese Ausbreitung radioaktiver Materialien in der Umwelt ein.

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