04.04.2014 Das Bundesverfassungsgericht möchte in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden der Atomkraftwerksbetreiber gegen die 13. Atomgesetz-Novelle entscheiden, mit der der Atomausstieg beschlossen wurde. Die Energiekonzerne verlangen vom Staat und somit von den Steuerzahlern offenbar bis zu 15 Milliarden Euro Schadenersatz. Nach Auskunft des Gerichts ist noch nicht entschieden, ob es eine mündliche Verhandlung geben wird oder nicht. In einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht hat die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW heute ihre Auffassung dargelegt, wonach die Entschädigungsansprüche von E.On, RWE und Vattenfall zurückzuweisen sind.
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