Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

IPPNW-Pressemitteilung vom 4.4.2014

Keine rechtliche Grundlage für Entschädigungsansprüche

Verfassungsbeschwerden der Atomkraftwerks-Betreiber

04.04.2014 Das Bundesverfassungsgericht möchte in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden der Atomkraftwerksbetreiber gegen die 13. Atomgesetz-Novelle entscheiden, mit der der Atomausstieg beschlossen wurde. Die Energiekonzerne verlangen vom Staat und somit von den Steuerzahlern offenbar bis zu 15 Milliarden Euro Schadenersatz. Nach Auskunft des Gerichts ist noch nicht entschieden, ob es eine mündliche Verhandlung geben wird oder nicht. In einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht hat die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW heute ihre Auffassung dargelegt, wonach die Entschädigungsansprüche von E.On, RWE und Vattenfall zurückzuweisen sind.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 31.8.2011

IPPNW begrüßt endgültiges Aus für Biblis B

31.08.2011 Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW begrüßt die Entscheidung, auf die Nutzung eines stillgelegten Atomkraftwerks als Reserve für mögliche Stromengpässe in zwei Wintern zu verzichten. „Damit ist nun endlich das absurde Sommertheater der Bundesnetzagentur um die angebliche Notwendigkeit der Atomenergie für die deutsche Stromversorgung vorbei“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. „Die Entscheidung bedeutet nun das endgültige Aus für die Atomkraftwerke Biblis B, Neckarwestheim-1, Philippsburg-1 und Isar-1. Das bedeutet eine weitere Minderung des nuklearen Risikos in Mitteleuropa und das werden wir feiern.“

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Offener Brief an die Fraktionsvorsitzenden

Steuerzahler vor Entschädigungsklagen schützen

07.06.2011 Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW fordert die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien und die Fraktionsvorsitzenden in einem Offenen Brief auf, die Steuerzahler vor Entschädigungsklagen der Atomkraftwerksbetreiber zu schützen. Der Atomausstieg sollte daher sicherheitstechnisch vollumfänglich begründet werden. Die bisherige Begründung eines "Atom-Ausstiegsgesetzes" könne rechtlich gesehen als freundliche Einladung an die Atomkraftwerksbetreiber für Entschädigungsklagen gewertet werden. In der bisher vorgesehenen Gesetzesbegründung erfolge keine explizite "Neubewertung der Kernenergie" durch die antragstellenden Fraktionen bzw. die Bundesregierung, kritisiert die IPPNW.

IPPNW-Pressemitteilung vom 13.4.2011

Weltgesundheitsversammlung soll IAEO-Abkommen aufkündigen

Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses zum 25. Tschernobyl-Jahrestag

13.04.2011 Die Ärzteorganisation IPPNW fordert die deutsche Bundesregierung auf, bei der Weltgesundheitsversammlung im Mai in Genf einen Antrag einzubringen mit dem Ziel, das über 50 Jahre alte Abkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) bezüglich der Folgen von radioaktiver Strahlung aufzukündigen. „Die WHO muss in ihrer Arbeit hinsichtlich der Gefahren von Radioaktivität  unabhängig arbeiten und agieren  können. ...

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Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig

BMU 1999: Alle AKW entsprechen nicht dem geforderten Sicherheitsmaßstab

15.03.2011 Nach Angaben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW steht der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke nicht in Einklang mit den Bestimmungen des Atomgesetzes und den Grundsätzen des Kalkar-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein älteres Papier der Bundesregierung bestätigt, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht rechtmäßig betrieben werden.

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Materialien

Titelfoto: Stephi Rosen
IPPNW-Forum 174: Der unvollendete Ausstieg: Wie geht es weiter für die Anti-Atom-Bewegung?
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Dokumentation der IPPNW-Klage zur Stilllegung von Biblis B
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