Aktuelle Pressemitteilungen

IPPNW-Pressemitteilung vom 18. Juni 2024

Den Gazastreifen zum Hungergebiet erklären

Humanitäre Katastrophe im Gazastreifen

18.06.2024 Die deutsche Sektion der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW unterstützt die Forderungen des Aufrufs von zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Gazastreifen zum Hungergebiet zu erklären. Die Vereinten Nationen und die Palästinensische Autonomiebehörde werden aufgerufen, den Gazastreifen aufgrund von Hungersnot, Umweltverschmutzung und der Ausbreitung von Krankheiten unverzüglich zum Hungergebiet zu erklären und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Bewohner*innen zu ergreifen.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 17. Juni 2024

Bundesregierung soll sich für Einbeziehung Russlands einsetzen

Konferenz zum Frieden in der Schweiz

17.06.2024 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW hält es für einen richtigen Schritt Richtung Frieden, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Teilnehmer*innen sich dafür ausgesprochen haben, Russland bei künftigen Konferenzen einzubeziehen. Die Bundesregierung solle sich nun für eine baldige weitere Konferenz unter Einbeziehung Russlands einsetzen. In der Abschlusserklärung der Schweizer Konferenz für Frieden am Wochenende verurteilten Vertreter*innen von 80 Staaten jegliche Androhung oder Verwendung von Atomwaffen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg als unzulässig. Diese Forderung müsse aber ohne Einschränkung gelten, nicht nur für den Ukrainekrieg, so die IPPNW.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 14. Juni 2024

Kein weiterer Betrieb mit atomwaffenfähig angereichertem Uranbrennstoff!

Klage gegen den Weiterbetrieb des Atomforschungsreaktor Garching

14.06.2024 Die deutsche Sektion der internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) unterstützt die vom Bund Naturschutz gegen den Freistaat Bayern vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München vorgebrachte Forderung, den weiteren Betrieb des Atomforschungsreaktors FRM II mit atomwaffenfähig angereichertem Uran-Brennstoff zu untersagen. Am Montag, dem 17. Juni 2024 wird darüber vor dem 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mündlich verhandelt.

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