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IPPNW-Pressemitteilung vom 05. August 2021

Diskussion um Opferhilfe weiterhin aktuell

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

Am 6. und 9. August jähren sich die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zum 76. Mal. Die ärztliche Friedensorganisation Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ruft die Bundesregierung in Gedenken an die Opfer von Atomwaffeneinsätzen sowie Atombombentests dazu auf, sich klar für die Entschädigung der Leidtragenden zu positionieren.

Die Diskussion um die Entschädigung der Opfer von Einsatz und Tests durch Atomwaffen ist noch immer aktuell. Das zeigen auch derzeitige Entwicklungen: In Japan hat das Oberste Gericht von Hiroshima am 14. Juli entschieden, die Opfer des radioaktiven Fallouts, der außerhalb der offiziellen Entschädigungsgrenzen der Atombombenexplosionen gefallen war, zu entschädigen. Die Entscheidung besiegelt einen langen Kampf der „Hibakusha" (Atombombenüberlebenden) vor den japanischen Gerichten. Allen 84 Anträgen von Betroffenen, die strahlungsbedingte Krankheiten entwickelt hatten, wurde stattgegeben.

Opferhilfe und Umweltsanierung sind in Artikel 6 und 7 des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) festgeschrieben, der am 22. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Erstmalig verpflichten sich die Vertragsstaaten damit Betroffenen medizinische Versorgung, Rehabilitation und psychologische Unterstützung bereitzustellen und für soziale und wirtschaftliche Inklusion zu sorgen sowie verstrahlte Gebiete zu dekontaminieren. Diese Verantwortung sollen besonders künftige Vertragsstaaten übernehmen, die bereits Atomwaffen eingesetzt oder getestet haben. Deutschland hat den Vertrag noch nicht unterzeichnet.

„Schon jetzt – auch vor dem Beitritt Deutschlands zum AVV – kann die Bundesregierung Artikel 6 und 7 des Vertrags anerkennen und die Leidtragenden der Herstellung und Testung von Atomwaffen unterstützen“, sagt Daniel Becker, Vorstandsmitglied der IPPNW. „In Deutschland leben heute noch zahlreiche Opfer des sowjetischen Atomwaffenprogramms. Viele Tausend Bergarbeiter*innen der Wismut AG leiden an Krankheiten, die durch den Uranbergbau zwischen 1946 und 1990 verursacht wurden. Nur ein Teil von ihnen erhielt bisher eine Entschädigung. Hier könnte Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen und die Inhalte des UN-Atomwaffenverbots annehmen und durchsetzen“, so Becker.

Die IPPNW fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang außerdem auf, an der ersten Staatenkonferenz des AVV in Wien teilzunehmen, die voraussichtlich im Januar 2022 stattfinden wird. Artikel 6 und 7, aber auch andere Bestimmungen des Vertrags werden dort eingehend besprochen. Die IPPNW hat mit ICAN Deutschland in diesem Sinne einen offenen Brief an Außenminister Maas und Staatsminister Annen geschrieben.

 

Den Brief an Außenminister Mass können Sie hier nachlesen: https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/IPPNW-Brief_Maas_Beobachterstatus.pdf

Weitere Hintergründe zur Opferentschädigung in Japan finden Sie unter: https://www.asahi.com/ajw/articles/14403742

IPPNW-Kampagne "Abrüstung wählen - Unser Rezept: Atomwaffenverbotsvertrag beitreten": https://ippnw-wahlrezepte.de/wahlrezepte/abruestung-waehlen/



Kontakt:
Lara-Marie Krauße (IPPNW), Tel. 030 / 69 80 74 15, Email: krausse@ippnw.de

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