Erklärung des öffentlichen Gewissens (1992)

Dokumente und Erklärungen

Rund 3 Millionen Erklärungen des öffentlichen Gewissens wurden gesammelt und an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag als Teil des Projekt Weltgerichtshof übergeben. Die Erklärungen berufen sich auf die "De Martens-Klausel" der Haager Konvention von 1907, die niederlegt, dass das öffentliche Gewissen bei Völkerrechts-Fragen berücksichtigt werden solle.

"Hiermit bestätige ich vor der ganzen Welt meinen Wunsch und mein Recht, in einer Welt zu leben, die von der Drohung mit atomarer Zerstörung befreit ist. Ich glaube mich dazu verpflichtet, künftige Generationen auch vor der Vergiftung durch radioaktiven Abfall schützen zu müssen.

Es ist meine feste Überzeugung, dass jeder Einsatz von Atomwaffen nicht nur eine alles Vorstellungsvermögen überschreitende Tragödie für die gesamte Menschheit wäre, sondern eine eklatante Verletzung des Völkerrechts und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Jeder Einsatz von Atomwaffen würde nicht nur den Menschen, gegen die sie gerichtet sind, grausamste Leiden zufügen, sondern auch zahllosen anderen Menschen, die gar nicht von der kriegerischen Auseinandersetzung betroffen sind. Und über Generationen hätten Kinder und Kindeskinder unter diesen Zerstörungen zu leiden. Darüber hinaus würde ein Einsatz von Atomwaffen unsere gesamte Umwelt irreparabel schädigen.

Genau dies ist durch das Völkerrecht verboten.

Die Beziehungen der Völker untereinander sollten von den Prinzipien der Gerechtigkeit, gegenseitigen Respekts und friedlicher Streitbeilegung auf der Grundlage des Völkerrechts geprägt sein., nicht aber durch Gewalt und durch Drohung, im Streitfall Massenvernichtungswaffen einzusetzen.

Chemische und bakteriologische Waffen sind bereits durch internationale Abkommen des Völkerrechts verboten.

Der Einsatz, ja sogar der Besitz von Atomwaffen ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und ein Völkerrechtsverbrechen!"

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