21. - 23. Juni 2022 in Wien

Erste Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag

Ein Meilenstein für die nukleare Abrüstung

Erste Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag in Wien 2022. Foto: DARKO ZECEVICC/CC BY 2.0

Das erste Treffen der Vertragsparteien zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) fand vom 21.-23. Juni 2022 in den Vereinten Nationen in Wien statt. Bisher haben den am 22. Januar 2021 in Kraft getretenen Vertrag 66 Staaten ratifiziert und 86 unterzeichnet. Gerade in Anbetracht der angespannten Weltlage in Folge des Ukrainekrieges war die Konferenz ein hoffnungsvolles Signal für Frieden und Abrüstung. Die Unterzeichnerstaaten machten in einer Schlusserklärung deutlich, dass die Mehrheit der Staaten der Welt den Besitz von und die Drohung mit Atomwaffen nicht länger tolerieren will. Sie verurteilten die Drohungen mit Nuklearwaffen und die verschärfte Rhetorik im Ukrainekrieg. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft brachten sie ihren Willen zum Ausdruck, sich für die Ächtung von Atomwaffen einzusetzen – ein Meilenstein für die nukleare Abrüstung und angesichts der aktuellen Atomkriegsgefahr ein wichtiger Schritt in Richtung echte gemeinsame Sicherheit.

Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag, Wien 2022: Mitglieder der deutschen IPPNW-Delegation. Foto: Xanthe Hall, IPPNWAn der Konferenz nahmen 49 Vertragsstaaten teil, 34 Staaten habe die Konferenz beobachtet, darunter vier NATO-Staaten: Belgien, Deutschland, die Niederlande und Norwegen. Nur wenige Tage vor der Konferenz hatten die Niederlande und Belgien, die wie Deutschland US-Atomwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe lagern, entschieden teilzunehmen. Aus Europa nahmen zudem die Vertragsstaaten Irland, Malta und Österreich teil; Bosnien Herzegowina, Finnland, Liechtenstein, Schweden und die Schweiz beobachteten die Konferenz. Australien, das ebenfalls in Wien vertreten war, könnte womöglich als erster Staat, der einem Bündnis mit Atomwaffenstaaten angehört, unter der neu gewählten Regierung den Atomwaffenverbotsvertrag ratifizieren.

An der Konferenz nahmen zudem Vertreter*innen von 85 Nichtregierungsorganisationen teil. Die IPPNW stellte eine 40-köpfige internationale Delegation. Die Zivilgesellschaft erhielt großzügigen Zugang zur Staatenkonferenz, sie war an der Vorbereitung der Arbeitspapiere beteiligt und kam in der Konferenz selbst zu Wort. Die Atmosphäre zwischen den Diplomat*innen und der Zivilgesellschaft war kooperativ und vertrauensvoll.

Deutschlands Rolle
Regierungsvertreter der deutschen Bundesregierung und Beauftragter für Abrüstung und Rüstungskontrolle Rüdiger Bohn (re.) trägt das offizielle Statement Deutschlands in der Generaldebatte vor. Foto: Xanthe Hall    Deutschland hat als Beobachter an der Konferenz teilgenommen. Rüdiger Bohn als Vertreter des Auswärtigen Amtes sagte im offiziellen Statement, dass Deutschland daran interessiert sei, mehr über die „positiven Verpflichtungen“ des Verbotsvertrags in Bezug auf Hilfe und Einsatz für die Überlebenden von Atomwaffentests und Einsätzen zu erfahren. Unterstützer und Skeptiker des Atomwaffenverbots sollten „Schulter an Schulter“ arbeiten, um das wachsende Risiko des Einsatzes von Atomwaffen zu verringern und die neue Proliferation aufzuhalten. Eine Beteiligung Deutschlands an einem Fond zur Entschädigung der Atombombenopfer wurde in Aussicht gestellt, wenn diese Beteiligung außerhalb des Atomwaffenverbotsvertrages stattfindet.

Obwohl sich die Bundesregierung – wie erwartet – zur NATO bekannte und sagte, der Beitritt zum Atomwaffenverbot sei nicht mit der NATO-Mitgliedschaft vereinbar, wurde das deutsche Statement im Vergleich zu den Erklärungen anderer Beobachterstaaten (Norwegen, Schweden, Niederlande) relativ positiv aufgenommen, weil es ausdrücklich die in den letzten Jahren entstandene neue nukleare Aufrüstungswelle anerkannte und gemeinsame Interessen und konkrete Möglichkeiten zur Kooperation betonte, anstatt in einer reinen Ablehnung des Atomwaffenverbots zu verharren.

Auch wenn es in dem deutschen Statement Passagen gab, die in Richtung NATO-Bündnispartner formuliert wurden, ist die Bundesregierung offensichtlich bereit, einen konstruktiven Dialog zu führen und Möglichkeiten für eine praktische Zusammenarbeit zu erörtern.

Abgeordnetentreffen
Merle Spellerberg, MdB, trägt das Statement für die Parliamentarians for TPNW bei der AVV-Staatenkonferenz vor. Foto: Xanthe Hall, IPPNWEin Novum auf der Konferenz war die Teilnahme einer parlamentarischen Delegation aus aller Welt. 40 Abgeordnete aus 17 Ländern verabschiedeten einen eigenen Aktionsplan und eine Erklärung. Die grüne Bundestagsabgeordnete Merle Spellerberg verlas das Statement auf der Konferenz, in der die Unterzeichner*innen beschließen, ihre „Anstrengungen zu verdoppeln, um die Zahl der Mitglieder des Vertrages zu erweitern und seine Umsetzung zu unterstützen“. Sie verpflichteten sich, an der Überzeugung ihrer Regierungen zum Beitritt zum Atomwaffenverbot und für die vollständige Implementierung des AVVs zu arbeiten. Zudem fordern sie ihre Kolleg*innen weltweit auf, die ICAN-Abgeordnetenerklärung zu unterzeichnen.

Humanitäre Konferenz
IPPNW-Delegation nach der Humanitäre Konferenz in Wien 2022. Foto: IPPNWDie Humanitäre Konferenz der österreichischen Regierung am 20. Juni 2022 brachte Vertreter*innen von Staaten und internationalen Organisationen, Überlebende sowie Akteur*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um die humanitären Folgen und Risiken von Atomwaffen zu erörtern und zu diskutieren. Es wurde deutlich, dass die Idee eines begrenzten Atomkrieges eine gefährliche Illusion ist und dass selbst ein Atomkrieg, in dem nur wenige Atomwaffen eingesetzt würden, zu dramatischen Klimaveränderungen und schweren Hungersnöten für Milliarden Menschen führen würde. Im Falle eines nuklearen Schlagabtausches droht ein nuklearer Winter mit massiven Temperaturabsenkungen bis hin zu einer Eiszeit mit Veränderungen der Niederschläge und starker Verminderung der Sonneneinstrahlung, was wiederum einen Ausfall der landwirtschaftlichen Produktion mit Hungersnöten zur Folge hätte. Bei den Überlebenden wäre mit Strahlungsfolgen wie Krebs, Strahlenkrankheiten der Haut, des Magen-Darm-Traktes, des vaskulären Systems, Aborten und Fehlbildungen zu rechnen.

Side-Event zu geschlechtsspezifischen Folgen der Atomwaffen bei der AVV-Staatenkonferenz in Wien. Foto: Xanthe Hall, IPPNWDie Überlebenden von Atombombeneinsätzen und Betroffene von Atomwaffentests schilderten auf der Konferenz das Leid, das durch die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki und die mehr als 2.000 Atomtests auf den Territorien von 15 Staaten entstanden ist. Ein Leid, das bis heute anhält. Ein weiterer Vortrag beschäftigte sich mit Studien zu genderspezifischen Strahlungsfolgen: Waren die Opfer als unter 5-Jährige der radioaktiven Strahlung ausgesetzt, so war das Verhältnis der später an Krebs erkrankten Mädchen doppelt so hoch, 4:2. Bei als jungen Erwachsenen Verstrahlten lag das Verhältnis immer noch bei 3:2.

Nuclear Ban Forum
ICAN Nuclear Ban Forum in Wien 2022. Foto: ICAN Deutschland/CC BY-NC-SA 2.0Auf dem ICAN Nuclear Ban Forum trafen sich Hunderte Aktivist*innen aus der ganzen Welt. Sie diskutierten wie Individuen und die Zivilgesellschaft angesichts der realen und wachsenden Gefahr eines Atomkrieges durch den fortgesetzten Glauben an Abschreckung und militärisch-industrielle Interessen erneut vor der Aufgabe stehen, die Welt zu retten. Inspirierende Vorträge gab es u. a. zu den Zusammenhängen von Atommächten und Kolonialismus, zur Illusion der Sicherheit durch Abschreckung und zur Kraft von internationalen Normen und Völkerrecht. 

Ergebnisse
Präsident Alexander Kmentt beendete die erste Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages mit den Worten:

„Atomwaffen sind immer ein Weg in die falsche Richtung, wir sind hier und heute einen Schritt in die richtige Richtung gegangen!“

Die Schlusserklärung der Konferenz verurteilt insbesondere die Einsatzdrohungen und zunehmende und lautstarke nukleare Rhetorik. „Wir betonen, dass der Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Kernwaffen eine Verletzung des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, darstellt. Wir verurteilen unmissverständlich alle nuklearen Drohungen, seien sie nun direkt oder indirekt und ungeachtet der Umstände“, heißt es in der Erklärung.

Aktion vor der deutschen Botschaft in Wien am 21.6.2022 anlässlich der Beginn der ersten Staatenkonferenz des Atomwaffenverbots. Foto: Xanthe Hall, IPPNW.Entschieden wurden Fristen für die Beseitigung der Atomwaffen sowie für den Abzug aus Ländern, wo Atomwaffen stationiert sind: Die verifizierbare und irreversible Beseitigung von Atomwaffen eines Staates darf maximal zehn Jahre dauern. Diese Frist kann bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn für die Verzögerung eine plausible Begründung vorliegt. Atomwaffen, die auf fremden Territorien stationiert sind, müssen nach dem Beitritt innerhalb von 90 Tagen abgezogen werden.

Zudem wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der konkrete Schritte auf dem Weg zur neuen Norm gegen Atomwaffen festlegt. Zu den verabredeten Schritten gehören eine „Universalisierung“ des Vertrags, also die Gewinnung weiterer Vertragsstaaten, die Einrichtung von einer oder mehreren Behörden für die Verifikation sowie wissenschaftliche und technische Zuarbeit, Hilfe für Betroffene und Umweltsanierung, die Beziehung des Atomwaffenverbotsvertrages zu anderen Abrüstungsverträgen, Inklusivität, Transparenz und Genderfragen.

Eine Reihe von Arbeitspapieren befassen sich mit den Bestimmungen des Vertrages und schlagen Verfahren vor, wie diese weiter ausgearbeitet werden können. Dafür wurden Arbeitsgruppen gebildet, die zwischen den offiziellen Konferenzen tagen sollen und bei der nächsten Staatenkonferenz Ende November 2023 ihre Arbeit vorstellen werden.

Die eingesetzten Arbeitsgruppen arbeiten u. a. zu folgenden Themen:

Universalisierung
Artikel 12 behandelt die sogenannte Universalisierung des Vertrags, das heißt, wie der Vertrag weitere Beitritte bekommt. Das Ziel ist wie bei jedem Vertrag, dass alle Staaten schließlich beitreten. Wie der Vertreter der Komoren sagte: „Jede neue Ratifizierung stärkt die Normen des Vertrags.“ Einige Staaten betonten, wie wichtig öffentlichen Aufklärung ist und dabei die Einbindung der Zivilgesellschaft, insbesondere junger Menschen.

Verifikation
Die Frage der zuständigen Behörde für die Verifikation ist Thema eines Arbeitspapiers von Mexiko und Brasilien. Es gibt unter den Nichtverbreitungsvertrag und dem Atomtestverbotsvertrag Organisationen, die das Einhalten dieser Verträge bereits überprüfen – die IAEO und die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Atomversuchen (CTBTO). Diese könnten eine Rolle bei der Verifikation (Überprüfung) des Atomwaffenverbotsvertrags spielen.

Opferhilfe und Umweltsanierung
In Artikel 6 und 7 des Vertrages geht es um die sogenannten „positiven Verpflichtungen“ zur Opferhilfe und Umweltsanierung. Das Arbeitspapier von Kasachstan und Kiribati schlägt einen International Trust Fund sowie Mechanismen für das Berichten über die Notwendigkeit von Opferhilfe bzw. Umweltsanierung vor.

Eine offene Frage ist, wie Staaten wie Deutschland, die nicht Vertragsparteien sind, bei der Opferhilfe mitwirken können. Wenn sie sich daran finanziell beteiligen wollen, wäre es sicherlich hilfreich, dass der Internationale Fonds nicht direkt mit dem Atomwaffenverbotsvertrag verbunden sind. Das Internationale Rote Kreuz (IKRK) hat angeboten, in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten und wird demnächst eine Studie zum Thema herausbringen.

Ansprechpartner*innen

Xanthe Hall. Foto: IPPNW

Xanthe Hall
Abrüstungsreferentin, IPPNW-Geschäftsstellenleiterin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
Tel. 030 / 698074 - 12
Kontakt

Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Projektmitarbeiterin "To Survive is to Resist", Atomwaffen und nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 12
Kontakt

Lars Pohlmeier. Foto: IPPNW

Dr. med. Lars Pohlmeier
IPPNW-Vorsitzender
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Materialien

IPPNW-Thema:
Atomwaffenverbot – wie geht es weiter?
Die erste Staatenkonferenz in Wien, Sep 2022

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