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Atomwaffenverbot

Seit 2021 ist der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft. Der Vertrag verbietet Staaten, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Der Vertrag verbietet auch, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen. Den Vertragsstaaten ist die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. Im Juni 2022 fand die erste Konferenz der Vertragsstaaten in Wien und im Dezember 2023 die Zweite in New York statt. Die dritte Staatenkonferenz fand vom 3. bis 7. März 2025 in New York statt.

Die IPPNW hat die Kampagne für die Ächtung von Atomwaffen (ICAN) ins Leben gerufen und arbeitet heute eng mit ihr zusammen. Deutschland ist dem Vertrag bisher noch nicht beigetreten. Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit ist, die Bundesregierung zum Beitritt zu bewegen.

Aktuelles zum Atomwaffenverbot

Bündnis-Pressemitteilung vom 28. Mai 2024

Gegen die nukleare Aufrüstung Europas

Offener Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz

28.05.2024 In einem offenen Brief fordern das Frauennetzwerk für Frieden, ICAN Deutschland, die Ärzte-Organisationen IPPNW, die Nuclear Free Future Foundation (NFFF) sowie die Friedensorganisation Ohne Rüstung Leben von Bundeskanzler Olaf Scholz, dass er seinen politischen Einfluss gegen die nukleare Aufrüstung Europas und für den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag einsetzt.

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Offener Brief von ICAN und Partnerorganisationen zur EU-Wahl 2024

Gegen EU-Atomwaffen – für ein Europa der nuklearen Abrüstung

13.05.2024 Die Gefahr eines Atomkrieges war noch nie so hoch wie heute. Trotzdem fordern einzelne Stimmen zusätzlich sogar eigene Atomwaffen für die EU. Diese Forderung lehnen wir entschieden ab!

Im Vorfeld der EU-Wahl am 9. Juni haben wir uns deshalb gemeinsam mit unserern Partnerorganisationen an die Kandidierenden gewandt. Der Offene Brief ist ein eindringlicher Appell, sich aktiv für die nukleare Abrüstung einzusetzen.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 22. Januar 2024

Nukleare Aufrüstung und Rhetorik: „Wir müssen mit dem Wahnsinn aufhören.“

Atomwaffenverbotsvertrag drei Jahre in Kraft

22.01.2024 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW und weitere Partnerorganisationen der Internationalen Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) feiern heute weltweit den 3. Jahrestag des Inkrafttretens des UN-Vertrags zum Verbot von Atomwaffen (AVV). Die deutsche IPPNW-Sektion fordert von der Bundesregierung, dem Abkommen endlich beizutreten. Der Vertrag zählt mit der kürzlich erfolgten Ratifizierung der karibischen Insel São Tomé und Príncipe 70 Mitglieds- und 93 Unterzeichnerstaaten, beinahe die Hälfte aller UN-Staaten.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 30. November 2023

Deutschland darf bei der nuklearen Abrüstung kein Zaungast bleiben

Zweites Staatentreffen des UN-Atomwaffenverbotsvertrages in New York

30.11.2023 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW begrüßt die erneute Teilnahme der deutschen Bundesregierung an der Staatenkonferenz zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW). Susanne Riegraf, die stellvertretende Abrüstungsbeauftragte der Bundesregierung, kündigte in ihrer Rede am Mittwoch an, dass Deutschland Ressourcen für die Untersuchung der Gesundheitsfolgen von Atomwaffentests zur Verfügung stellen wird.

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07.11.2023 Berlin – Insgesamt 121.626 Unterschriften für den Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbot wurden gestern von der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW, ICAN Deutschland und der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ an das Auswärtige Amt überreicht. Der 2017 von 122 Staaten verabschiedete Vertrag wurde mittlerweile von 93 Staaten unterzeichnet und von 69 Staaten ratifiziert. Deutschland ist dem Vertrag bislang nicht beigetreten, nahm allerdings an der ersten Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2022 als Beobachter teil.

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Ansprechpartnerin

Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Referentin für nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 23
Kontakt

Materialien

IPPNW / Atomwaffen A-Z Factsheet
Der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Format DIN A4, 2 Seiten

Download

Broschüre: Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Der Text des Atomwaffenverbotsvertrags, beschlossen am 7. Juli 2017.
Format DIN A5, 20 Seiten

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