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Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt offiziell

Kinderkrebs um Atomkraftwerke

(IPPNW Dezember 2004) Wissenschaftliche Arbeiten von Dr. Alfred Körblein, Umweltinstitut München zeigen signifikant erhöhte Kinderkrebsraten im Nahbereich deutscher Atomkraftwerke. Nachdem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Ergebnisse von Dr. Körblein zunächst ignoriert hatte, initiierte die Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW, bei Dr. Körblein weitere Untersuchungen (1) und machte ab Januar 2001 mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit auf deren brisante Ergebnisse aufmerksam. Eine breite Medienberichterstattung, begleitet von über 10.000 Protestschreiben an die zuständigen Behörden und Politiker, bewegten das BfS nach geraumer Zeit zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesen besorgniserregenden Fakten (2). Nach einem Arbeitstreffen zwischen BfS, IPPNW und dem Umweltinstitut München im Juli 2001 bestätigte das Bundesamt offiziell die Ergebnisse (3).

Das Bundesamt für Strahlenschutz veranlasste daraufhin weitere Studien zur Ursachenklärung und beauftragte damit im weiteren Verlauf das Mainzer Kinderkrebsregister (Studientitel: "Kindliche Tumoren in der Umgebung westdeutscher Leistungsreaktoren"). Die zentral zu klärende Frage dieser Untersuchung ist: "Haben die radioaktiven Emissionen, die im Grunde von jedem Atomkraftwerk ausgehen, ursächlichen Einfluss auf die Häufung von Kinderkrebserkrankungen, die im Nahbereich der Atomkraftwerke festgestellt wurde?"

Diese Studien werden im Entwurf und Ablauf von einem Expertengremium u.a. unter Beteiligung von Dr. Körblein und der IPPNW "begleitet". Absolut neuartig und ungewöhnlich für Forschungsvorhaben dieser Art ist, dass es gelungen ist, dabei nicht nur wissenschaftliche Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen, sondern auch mit extrem unterschiedlichen Auffassungen konstruktiv gemeinsam einzubinden. Wegen des umfangreichen Studienkonzeptes ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse nicht vor Ablauf des Jahre 2005 zu erwarten.

Ausgangspunkte der vorausgegangen kontroversen Diskussion waren folgende Studien:

A - Die Studie des Mainzer Institutes für Medizinische Statistik und Dokumentation (IMSD) zu Krebsraten bei Kindern um die 20 Standorte von kerntechnischen Anlagen (KTA) in Deutschland. 1997. Diese Studie ergab nach Interpretation der Verfasser keinen auffälligen Befund und so sah das IMSD in dieser Frage keinen weiteren Forschungsbedarf mehr (4).

B - Die Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu Krebsraten bei Kindern für 5 bayerische Standorte kerntechnischen Anlagen (KTA) 1995. Auch sie ergab nach Meinung der Autoren keine Auffälligkeiten bei kindlichen Krebsfällen (5).

In Reanalysen beider Studien konnten jedoch unter Verwendung des selben Datenmaterials signifikant erhöhte Kinderkrebsraten nachgewiesen werden, wenn nur die Atomkraftwerke untersucht wurden, die mit hoher atomarer Leistung viel Strom produzierten. Am höchsten war die Kinderkrebsrate am Standort des AKW Gundremmingen, Deutschlands grösster Siedewasserreaktoranlage.

Körblein hatte bei seinen Reanalysen auf die "verdünnenden" Daten stillgelegter Atomkraftwerke, die nur wenig atomare Leistung erbracht hatten, und von Forschungsreaktoren verzichtet. Ohne diese Verdünnungseffekte erhielt er für die großen Leistungsreaktoren signifikant erhöhte Kinderkrebsraten.

In der Studie für Gesamtdeutschland wurde eine um 53% signifikant erhöhte Krebsrate bei Kleinkindern im 5-km Nahbereich aller deutscher Atomkraftwerke ermittelt. 

In der Studie für die bayerischen Atomkraftwerke ergab sich eine um 35% signifikant erhöhte Kinderkrebsrate. Diese Arbeit Körbleins wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz offiziell in dessen Jahresbericht 2001 bestätigt, wenn auch die prozentuale Erhöhung etwas niedriger angesetzt wurde: "Fasst man jedoch, wie oben beschrieben, den gesamten Studienzeitraum von 1983–1998 zusammen, so ergibt sich eine statistisch signifikante Erhöhung von etwa 20%."

Bis heute gibt es noch keinen Beweis, dass der Betrieb von Atomkraftwerken gesundheitlich unbedenklich ist. Bis heute müssen aber nicht die Betreiber der Atomkraftwerke die Unbedenklichkeit ihrer Anlagen beweisen. Diese Pflicht wird den erkrankten und betroffenen Menschen auferlegt. Es ist an der Zeit, die Beweislast dafür umzukehren.

In den letzten Jahren häuften sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international Hinweise auf Gesundheitsschäden im Nahbereich von Atomkraftwerken.

Von Reinhold Thiel


Literatur

(1) Körblein A. Krebsrate bei Kindern im Umkreis bayerischer Kernkraftwerke. Umweltnachrichten 91/2001: 26-28

(2) Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW, aktualisierte Info-Texte unter www.ippnw-ulm.de

(3) Ergebnisprotokoll des Treffens am 11.07.2001 in Kassel (Original bei
info[at]ippnw-ulm.de)

(4) Kaletsch U, Meinert R, Miesner A, Hoisl M, Kaatsch P, Michaelis J.
Epidemiologische Studien zum Auftreten von Leukämieerkrankungen in Deutschland. IMSD-Technischer Bericht, Juli 1997

(5) Van Santen F, Irl C, Grosche B, Schötzau A. Untersuchungen zur Häufigkeit
kindlicher bösartiger Neubildungen und angeborener Fehlbildungen in der Umgebung bayerischer kerntechnischer Anlagen. BfS-Bericht vom November 1995

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Ansprechpartner

Patrick Schukalla
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

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