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IPPNW-Pressemitteilung vom 31.8.2011

IPPNW begrüßt endgültiges Aus für Biblis B

31.08.2011 Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW begrüßt die Entscheidung, auf die Nutzung eines stillgelegten Atomkraftwerks als Reserve für mögliche Stromengpässe in zwei Wintern zu verzichten. „Damit ist nun endlich das absurde Sommertheater der Bundesnetzagentur um die angebliche Notwendigkeit der Atomenergie für die deutsche Stromversorgung vorbei“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. „Die Entscheidung bedeutet nun das endgültige Aus für die Atomkraftwerke Biblis B, Neckarwestheim-1, Philippsburg-1 und Isar-1. Das bedeutet eine weitere Minderung des nuklearen Risikos in Mitteleuropa und das werden wir feiern.“

Die Ärzteorganisation IPPNW hatte vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof auf die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B geklagt. Die jahrelangen Auseinandersetzungen führten zu einer intensiven Auseinandersetzung mit den deutschen Atombehörden wie auch in der Öffentlichkeit um viele Dutzend schwerwiegende Sicherheitsdefizite. Jahrelang hatten Behörden, die TÜVs und der Betreiber RWE alles rundum dementiert. Die hessische Atombehörde sprach in förmlichen Schriftsätzen von „fachlich unbegründeten Behauptungen“ oder auch von „Behauptungen ins Blaue hinein“. Mit einem Gutachten der Bundesatomaufsicht, der Bund-Länder-Nachrüstliste vom 3. September 2010 und einem Kriterienkatalog der Fachbeamten der Bundesatomaufsicht vom 16. März 2011 wurde dann aber scheibchenweise eingeräumt, welche Gefahren von  Biblis B ausgingen.

Die IPPNW hatte zuletzt noch auf eine „gigantische Sicherheitslücke“ hingewiesen, so dass bei einem nur kleinen Leck in Biblis B schon innerhalb weniger Minuten eine Kernschmelze unter Umständen nicht aufzuhalten gewesen wäre.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seine Kontrollfunktion in keiner Weise wahrgenommen und in dem langjährigen Verfahren wiederholt ausdrücklich auf die Politik verwiesen, obwohl alle Voraussetzungen für eine gerichtliche Entscheidung vorlagen. „Die hessische Atombehörde hatte schließlich den zentralen Vorwurf der Klage eingeräumt“, betont Paulitz.
„In Hinblick auf die jetzt noch in Betrieb befindlichen Atommeiler muss sich das Verhalten von Behörden und Gerichten nun ändern“, fordert Paulitz. „Unsere jüngsten Bemühungen um Einsicht in Behördenunterlagen zu sicherheitstechnischen Bewertungen dieser Anlagen erwecken den Anschein, als wolle man in den Atombehörden auch nach Fukushima genauso weiterverfahren wie in der Vergangenheit. Primäre Aufgabe der Behörden laut Atomgesetz ist es aber nicht, die Interessen der Atomkraftwerksbetreiber zu schützen, sondern vielmehr die der Bevölkerung.“

Kontakt: Henrik Paulitz (Atomexperte), Tel. 0171-53 888 22.  Angelika Wilmen (Presse), Tel. 030-69 80 74-15
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de, Email: ippnw[at]ippnw.de

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Ansprechpartner

Patrick Schukalla
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

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