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Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

19.01.2023 Die Initiative „Runterfahren“ hatte bereits im November mit einer symbolischen Blockade in Neckarwestheim ein deutliches Zeichen gegen den Weiterbetrieb der deutschen AKW gesetzt. Ende Januar folgen nun Warnblockenden am AKW Emsland. Sollten die drei noch laufenden AKW über das neue Ausstiegsdatum 15. April 2023 weiter betrieben werden, kündigen die Aktivist*innen gewaltfreie Aktionen Zivilen-Ungehorsams gegen den Ausstieg aus dem Ausstieg an. In einer öffentlichen Selbstverpflichtung kündigen viele Menschen ihre Beteiligung an den Aktionen an.

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Polen plant AKW-Bau an der Ostsee

IPPNW Stellungnahme im grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren

19.01.2023 Bereits im vergangenen Jahr kündigte die polnische Regierung an, ihre Pläne zum Einstieg in die Atomkraft vorantreiben zu wollen. Insgesamt drei AKW will Polen errichten lassen. Ein erstes Projekt soll der US-Konzern Westinghouse an der Ostseeküste errichten. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung konnten auch deutsche Organisationen, Verbände und Einzelpersonen Stellungnahmen einreichen.

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Atomenergie-Newsletter vom 2. November 2022

Schweizer Atomklo soll ins Grenzgebiet Schweiz/Deutschland

02.11.2022 Am 10. September 22 verkündete die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Festlegung auf den zukünftigen Endlager-Standort „Nördlich Lägern“, der unweit der baden-württembergischen Gemeinde Hohentengen liegt. Genau dieser Standort wurde jahrelang allenfalls als untergeordnet geeignet bezeichnet, da es sich um Opalinuston, einem Sedimentgestein, handelt – und die Schweiz bisher auf Granit als Endlager-Gestein setzte.

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02.11.2022 Mit dem Jahreswechsel 2021/22 bescherte die EU-Kommission der Welt die neue sogenannte Taxonomie. Sowohl Greenpeace als auch der Trinationale Atomschutzverband TRAS, in dem auch die IPPNW engagiert ist, haben Klagen gegen die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft eingereicht. Da die Klagen gegen keine aufschiebende Wirkung haben, wird das Jahr 2023 dennoch mit einem fossil-nuklearen Greenwashing beginnen.

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01.11.2022  Der deutsche Atomausstieg, noch steht er schwarz auf weiß und rechtsverbindlich im Atomgesetz mit dem endgültigen Abschaltdatum 31. Dezember 2022 festgeschrieben. Doch nach der als Machtwort bekannt gewordenen Ankündigung von Bundeskanzler Scholz, seine Regierung werde den gesetzlichen Rahmen für einen Weiterbetrieb aller drei am Netz verbliebenen AKW bis maximal 15. April 2023 schaffen, steht eine Änderung des Atomgesetzes an. Auch die Debatte um einen Ausstieg aus dem Ausstieg droht in der Folge wieder eröffnet zu werden. 

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Ansprechpartner

Patrick Schukalla
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

Materialen

IPPNW-Thema "Zivil-militärische Verknüpfungen: Atomausstieg und Abrüstung gehören zusammen"
IPPNW-Thema: „Zivil-militärische Verknüpfungen: Atomausstieg und Abrüstung gehören zusammen“, September 2025
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Dokumentation der IPPNW-Klage zur Stilllegung von Biblis B
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