Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

IPPNW-Presseinfo vom 3.6.2009

Vertrag zwischen IAEO und WHO aufheben!

IPPNW fordert unabhängige Forschung

03.06.2009 Die atomkritischen Ärzte (IPPNW) fordern anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Vertrages zwischen Internationaler Atomenergieorganisation (IAEO) und Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 28. Mai 1959, diesen unverzüglich aufzuheben. In dem Vertrag wird den Atomprogrammförderern und Physikern der IAEO die Kontrolle über die Forschungsprogramme, -ergebnisse und -publikationen von Ärzten der WHO über die gesundheitlichen Folgen der zivilen Nutzung der Atomenergie und deren Unfälle vertraglich zugesichert.

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IPPNW-Presseinfo vom 26.3.2009

Gericht erteilt der Atomindustrie zu Recht eine Absage

IPPNW: Weiterbetrieb von Biblis A und Brunsbüttel verantwortungslos

26.03.2009 Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine weitere Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel untersagt wird. "Ein anderes Urteil war sachlich überhaupt nicht möglich", sagte der Atomenergie-Experte der IPPNW, Henrik Paulitz. "Der Wortlaut des Atomgesetzes wie auch der Wille des Gesetzgebers sind völlig eindeutig: Man wollte nicht, dass auf Uralt-Atomkraftwerke wie Biblis A und Brunsbüttel Strommengen vom stillgelegten Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich übertragen werden können."

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IPPNW-Presseinfo 17.2.209

IPPNW: "Die alten Zöpfe der Strahlenschutzverordnung abschneiden"

KiKK-Studie: Kinderkrebs um Atomkraftwerke

17.02.2009 Anlässlich der Vorstellung der Beratungsergebnisse der Strahlenschutzkommission (SSK) zur Kinderkrebs-Studie ("KiKK-Studie") am 26. Februar 2009 in Bonn fordert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW, die Berechnungsgrundlagen der Strahlenschutzverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen. Dabei muss die erhöhte Strahlensensibilität von noch ungeborenen Kindern und von Kleinkindern berücksichtigt werden. Am meisten gefährdet sind die Embryonen in den drei ersten Schwangerschaftsmonaten.

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IPPNW-Presseinfo vom 15. Juli 2008

Das AKW Biblis ist aus rechtlichen Gründen stillzulegen

IPPNW-Anwältin: „Die Genehmigungs-Voraussetzung ist weggefallen“

15.07.2008 Nach Auffassung der Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach ist das Atomkraftwerk Biblis B nach dem Atomgesetz stillzulegen, weil es nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Anwältin vertritt drei Kläger, die gemeinsam mit der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW die endgültige Abschaltung des Atommeilers vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel durchsetzen wollen. Die Klage wurde am 17. Januar 2008 eingereicht.

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IPPNW-Presseinfo vom 11. Juli 2008

Ex-Manager fordert volle Haftpflichtversicherung für AKWs

Warum volle Haftpflicht für Solaranlagen, für Atomkraftwerke aber nicht?

11.07.2008 Der ehemalige General Manager der weltweit größten Solarfirma für thermische Solaranlagen SOLAHART, Frank Winkler, fordert eine volle Haftpflichtversicherung für die deutschen Atomkraftwerke. Der Wirtschaftsingenieur verlangt gleiches Recht für alle: „Wenn jede Windenergie- und Solaranlage voll haftpflichtversichert sein muss, dann muss das erst recht für risikoreiche Atomkraftwerke gelten. Niemand versteht, warum es nur eine symbolische Atom-Haftpflicht-versicherung gibt, die weniger als 0,1 Prozent der bei einem Super-GAU erwarteten Schäden deckt.“

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Materialien

Titelfoto: Stephi Rosen
IPPNW-Forum 174: Der unvollendete Ausstieg: Wie geht es weiter für die Anti-Atom-Bewegung?
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Dokumentation der IPPNW-Klage zur Stilllegung von Biblis B
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