Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

19.01.2023 Es scheint paradoxer Weise leichter zu sein, sich eine postfossile Welt mit einer utopischen Energiequelle vorzustellen, als eine nachweislich mögliche Energieversorgung mit 100% Erneuerbaren auf der Basis von Technologien, die seit Jahrzehnten funktionieren und laufend leistungsstärker werden. Auf dem Weg zu einer erneuerbaren Energieversorgung ist die Fusionsenergie ein „Placebo“ ohne Effekt.

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Atomenergie-Newsletter vom 2. November 2022

Schweizer Atomklo soll ins Grenzgebiet Schweiz/Deutschland

02.11.2022 Am 10. September 22 verkündete die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Festlegung auf den zukünftigen Endlager-Standort „Nördlich Lägern“, der unweit der baden-württembergischen Gemeinde Hohentengen liegt.

Genau dieser Standort wurde jahrelang allenfalls als untergeordnet geeignet bezeichnet, da es sich um Opalinuston, einem Sedimentgestein, handelt – und die Schweiz bisher auf Granit als Endlager-Gestein setzte. Diese auch wissenschaftliche Kehrtwende kritisierte A. Mayer (ehemaliger BUND-Geschäftsführer in Freiburg) und sprach davon, dass die Frage der politischen Durchsetzbarkeit des Lagers im Kern die Standortwahl bestimmt hat - nicht die Geologie1. Die Bevölkerung dies- und jenseits der Grenze könnte diese Entscheidung möglicherweise teuer mit verstrahltem Trinkwasser bezahlen. 

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02.11.2022 Mit dem Jahreswechsel 2021/22 bescherte die EU-Kommission der Welt die neue sogenannte Taxonomie. Sowohl Greenpeace als auch der Trinationale Atomschutzverband TRAS, in dem auch die IPPNW engagiert ist, haben Klagen gegen die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft eingereicht. Da die Klagen gegen keine aufschiebende Wirkung haben, wird das Jahr 2023 dennoch mit einem fossil-nuklearen Greenwashing beginnen.

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01.11.2022  Der deutsche Atomausstieg, noch steht er schwarz auf weiß und rechtsverbindlich im Atomgesetz mit dem endgültigen Abschaltdatum 31. Dezember 2022 festgeschrieben. Doch nach der als Machtwort bekannt gewordenen Ankündigung von Bundeskanzler Scholz, seine Regierung werde den gesetzlichen Rahmen für einen Weiterbetrieb aller drei am Netz verbliebenen AKW bis maximal 15. April 2023 schaffen, steht eine Änderung des Atomgesetzes an. Auch die Debatte um einen Ausstieg aus dem Ausstieg droht in der Folge wieder eröffnet zu werden. 

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Überblick von Jörg Schmid

Forschungsreaktor Garching (FRM-2) soll 2022 wieder angefahren werden

Illegaler Betrieb von Forschungsreaktor der TU-München

25.08.2022 Wegen der Nutzung von zu 93 Prozent angereichertem Uran ist der von der Technischen Universität München betriebene Atomreaktor höchst umstritten. Ein so hoher Anreicherungsgrad kann zum Bau einer Atombombe benutzt werden. Der Reaktor wurde in der Corona-Pandemie vorübergehend außer Betrieb gesetzt, das erneute Anfahren war für Anfang dieses Jahres geplant, wurde aber bis heute verschoben. Zum Hintergrund: Seit 2020 klagt der Bund Naturschutz (BN) in Bayern gegen den Betrieb der Anlage, da der hohe Anreicherungsgrad der Betriebsgenehmigung von 2003 widerspreche. und fordern deren Abschaltung. Vor 2 Jahren, Mitte Mai 2020, war aus dem Reaktor radioaktives C-14 ausgetreten. Ein Jahr zuvor wurde bei einem Störfall potenziell schwach radioaktivem Wasser in die Isar eingeleitet.

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Materialien

Titelfoto: Stephi Rosen
IPPNW-Forum 174: Der unvollendete Ausstieg: Wie geht es weiter für die Anti-Atom-Bewegung?
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Dokumentation der IPPNW-Klage zur Stilllegung von Biblis B
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