Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

Presseinformation

IPPNW kritisiert EU-Reformvertrag

Klares Nein der Abgeordneten gefordert

24.04.2008 Die IPPNW fordert die Mitglieder des Bundestages auf, den EU-Reformvertrag abzulehnen, der heute im Bundestag ratifiziert werden soll. In einem Brief an die Abgeordneten warnte die Ärzteorganisation: "Einmal beschlossen wird es für die nationalen ParlamentarierInnen kein Zurück geben!"

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IPPNW-Presseinformation vom 30. Januar 2008

Zeitung Biblis angeklagt hunderttausendfach verteilt

IPPNW-Klage auf Stilllegung von Biblis B

30.01.2008 Um ihre Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B zu begleiten, hat die Ärzteorganisation IPPNW gemeinsam mit dem Umweltverband BUND und der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR eine achtseitige Zeitung mit dem Titel "Biblis angeklagt" in einer Auflage von bisher 840.000 Exemplaren veröffentlicht.

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IPPNW-Presseinfo vom 25. Januar 2008

Verwaltungsgerichtshof fordert Stellungnahme

Biblis-Klage der IPPNW

25.01.2008 Die hessische Landesregierung von Roland Koch muss innerhalb von 14 Tagen eine Erklärung dafür abgeben, warum der umfangreich begründete Antrag der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW zur Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B vom 9. September 2005 noch immer nicht beschieden ist.

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22.01.2008 Die IPPNW wirft der hessischen Atomaufsicht vor, seit Jahren das Verfahren zur Stilllegung von Biblis B zu verschleppen. Zunächst habe man mit dem hessischen Umweltministerium fast eineinhalb Jahre um jede Akte ausgesprochen zäh ringen müssen, bis die Akteneinsicht schließlich vor einem Jahr willkürlich und ohne überzeugende Begründung beendet worden sei. Seit einem Jahr bestehe die "Tätigkeit" der Behörde insbesondere darin, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen und mit allerlei juristischen Tricks sowie mit der Androhung hoher Verwaltungsgebühren die Klage zu verhindern.

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IPPNW-Presseinfo vom 21. Januar 2008

IPPNW klagt auf Stilllegung des AKW Biblis B

Sicherheitsstandard ist nicht mehr aktuell

21.01.2008 Die IPPNW reichte heute beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B ein. „Das Atomgesetz sieht seit jeher den Widerruf der Betriebsgenehmigung eines Atomkraftwerks vor, wenn dessen Sicherheitsstandard nicht mehr up to date ist”, so die Dortmunder Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Wiltrud Rülle-Hengesbach. „Wenn ein Atomkraftwerk nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik genügt, dann ist es stillzulegen.”

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Materialien

Titelfoto: Stephi Rosen
IPPNW-Forum 174: Der unvollendete Ausstieg: Wie geht es weiter für die Anti-Atom-Bewegung?
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Dokumentation der IPPNW-Klage zur Stilllegung von Biblis B
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