Aktuelles zum Thema "Atommüll"

14.09.2017 Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat im August damit begonnen, bundesweit geologische Daten für die Suche nach einem sogenannten „Endlager“ zu erheben, in das die hoch-radioaktiven Abfälle aus den deutschen Atomkraftwerken eingelagert werden sollen. Dies ist ein erster Schritt im neuen Standortauswahlprozess . Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist die Ermittlung von „Teilgebieten“ in Deutschland, die grundsätzlich für die Errichtung eines Endlagers in Betracht kommen.

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13.09.2017 Wird strahlendes Metall aus abgerissenen AKWs irgendwann unkontrolliert in Heizkörpern, Kochtöpfen oder Autokarossen auftauchen? Beim AKW-Rückbau ist vorgesehen, gering radioaktiven Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken „freizumessen“. „Freimessung“ bedeutet, dass gering radioaktives Material anhand willkürlich festgelegter Grenzwerte und hypothetischer Belastungsdosen für unbedenklich erklärt und aus der Aufsicht der Strahlenschutzbehörden entlassen wird. Der strahlende Abfall soll dann ohne weitere Strahlenschutzkontrollen auf regulären Mülldeponien gelagert oder überwiegend in die allgemeine Wiederverwertung eingespeist werden. 

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IPPNW-Pressemitteilung vom 21.08.2017

Den Atomausstieg nicht weiter „vergolden"

IPPNW fordert noch vor der Wahl deutliche Vorgaben für die Atomindustrie

21.08.2017 Die Ärzteorganisation IPPNW fordert die Parteivorsitzenden von CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Die Linke auf, der Atomindustrie deutliche Vorgaben zu möglichen Laufzeitverlängerungen, zur Höhe finanzieller Ausgleichszahlungen und zu den Kosten von Zwischenlagerung und Endlagersuche zu machen. Den Konzernen dürfe der Atomausstieg nicht weiter „vergoldet“ werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Atomausstieg Ende 2016 zwar gebilligt, den Bundesgesetzgeber aber dazu verpflichtet, bis Juni 2018 den begrenzten Weiterbetrieb von Atomkraftwerken zu gestatten oder alternativ einzelne Atomkraftwerksbetreiber zu entschädigen. Die Bevölkerung habe einen Anspruch darauf, noch vor der Bundestagswahl zu erfahren, was Atomkonzerne und Regierung nach der Wahl im Hinblick auf den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken bzw. mögliche Entschädigungszahlungen vereinbaren werden.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 31.05.2017

Deutscher Ärztetag warnt vor Verharmlosung möglicher Strahlenschäden

Freimessung nach AKW-Rückbau und -Abriss

31.05.2017 Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages 2017 haben anlässlich des deutschen Ärztetages in Freiburg vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken gewarnt. Damit stellt sich die deutsche Ärzteschaft hinter die Position der IPPNW zum AKW-Rückbau und -Abriss, nachdem sich im vergangenen Herbst bereits die Landesärztekammer Baden-Württemberg in einer Entschließung gegen das geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen hatte.

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06.04.2017 Mit dem Standortauswahlgesetz hatte der Gesetzgeber 2013 die Grundlagen für ein „vergleichendes Verfahren für die Auswahl eines Endlagerstandorts für radioaktive Abfälle“ gelegt. Auf Grundlage der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“ wurde das Gesetz im März 2017 modifiziert und konkretisiert. Das gesellschaftspolitische Großprojekt, das komplexeste Infrastrukturprojekt Deutschlands, ist auf Jahrzehnte angelegt und gilt als Testfall für die Demokratie. Sollte es scheitern, müsste der hoch radioaktive Atommüll auf Dauer in Zwischenlagern verbleiben, die faktisch zu Langzeitlagern würden. Es geht um eine große Herausforderung für die Gesellschaft und auch darum, Verantwortung für künftige Generationen zu übernehmen.

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