06.04.2017 Mit dem Standortauswahlgesetz hatte der Gesetzgeber 2013 die Grundlagen für ein „vergleichendes Verfahren für die Auswahl eines Endlagerstandorts für radioaktive Abfälle“ gelegt. Auf Grundlage der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“ wurde das Gesetz im März 2017 modifiziert und konkretisiert. Das gesellschaftspolitische Großprojekt, das komplexeste Infrastrukturprojekt Deutschlands, ist auf Jahrzehnte angelegt und gilt als Testfall für die Demokratie. Sollte es scheitern, müsste der hoch radioaktive Atommüll auf Dauer in Zwischenlagern verbleiben, die faktisch zu Langzeitlagern würden. Es geht um eine große Herausforderung für die Gesellschaft und auch darum, Verantwortung für künftige Generationen zu übernehmen.
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