
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW weist darauf hin, dass bei einer Stilllegung von Biblis A aus sicherheitstechnischen und rechtlichen Gründen auch Biblis B endgültig stillgelegt werden muss. "Beim Atomkraftwerk Biblis handelt es sich um eine Doppelblockanlage, bei der die beiden Blöcke Biblis A und Biblis B sicherheitstechnisch voneinander abhängig sind", so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.
"Für die Störfallbeherrschung ist der jeweilige Nachbarblock sicherheitstechnisch als Backup-System fest mit eingeplant. Das betrifft die Stromversorgung ebenso wie die Bespeisung der Dampferzeuger, um den Reaktorkern zu kühlen."
Laut IPPNW muss man daher Biblis A und B gleichzeitig endgültig stilllegen. Andernfalls würde man das Sicherheitsniveau des verbleibenden Blocks Biblis B absenken.
"Auch in rechtlicher Hinsicht darf Biblis B ohne Block A nicht weiterbetrieben werden, weil alle atomrechtlichen Genehmigungen darauf beruhen, dass Biblis B im Notfall von Block A gestützt werden kann", so Paulitz. Eine alleine Stilllegung von Block A würde dazu führen, dass Biblis B ohne zulässige Genehmigung weiterbetrieben werden würde.
Kontakt: Henrik Paulitz (Atomenergieexperte), Tel. 0032-485-866 129
Angelika Wilmen (Pressesprecherin), Tel. 0162-205 79 43
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, www.ippnw.de, Email: ippnw[at]ippnw.de
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