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IPPNW

Rheinhochwasser kann Katastrophe im Atomkraftwerk Biblis auslösen

Die Atomaufsicht reagiert nicht

Bei Hochwasser am Rhein laufen immer wieder die Keller von Wohnhäusern mit Wasser voll. Auch in den "Kellerräumen" des Atomkraftwerks Biblis B dringt bei Hochwasser offenbar immer wieder Wasser ein. Steigt das Wasser einmal noch höher, dann müsste die Anlage abgeschaltet werden, um den Reaktorkern über die so genannten Nachkühlpumpen zu kühlen. Dummerweise aber stehen diese Pumpen im Keller des Atomkraftwerks und könnten bei entsprechenden Hochwasserständen möglicherweise "absaufen". Dann könnte es zum Super-GAU kommen.

Ein ehemaliger Beschäftigter in Biblis B hat zunächst gegenüber der hessischen Atomaufsicht, dem Bundesumweltministerium und der IPPNW mitgeteilt, dass die Gebäudeabdichtung des Atomkraftwerks vermutlich Schäden aufweist. Er berichtete, er selbst habe in einem Rohrleitungskanal in den "Kellerräumen" von Biblis B Salzausblühungen gesehen, die vermutlich auf eine Beaufschlagung mit stehendem Wasser hindeuten.

Ein Strahlenschützer der Betreibergesellschaft RWE habe ihm erklärt, dass der betreffende Rohrleitungskanal als auch der "Kellerboden" bei Hochwasserständen des Rheins unter Wasser stehe.

Gefährliche Wasserstände

Die Kellerräume von Biblis B liegen 85 Meter über dem Meeresspiegel. Der Wasserstand des Rheins bei Biblis lag beispielsweise am 11. Mai 2005 bei etwa 87,46 Metern über dem Meeresspiegel. In den vergangenen 125 Jahren wurden sogar immer wieder Hochwasserstände von über 91 Metern erreicht. Am 27. März 1988 zum Beispiel stieg das Rheinwasser bei Biblis bis auf 91,45 Meter.Schon im "Sicherheitsbericht" für Biblis B aus dem Jahr 1971 wurde betont, dass die Grundwasserstände "als recht oberflächennah" zu bezeichnen sind und „durch die jeweilige Rheinwasserführung in erheblichem Maße auf eine Entfernung bis zu 3 km beeinflusst" werden. Es ist insofern durchaus plausibel, dass bei höheren Rheinwasserständen das Grundwasser in die Keller des Kraftwerks drückt.Auch die atomenergie-freundliche Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), hält es überhaupt nicht für abwegig, dass bei Hochwasser-Ereignissen Wasser in Atomkraftwerke eindringen kann, wenn Abdichtungen beispielsweise aufgrund von Alterungserscheinungen defekt sind.Pumpen könnten "absaufen"

 

Atomkraftwerke werden bei Hochwasser im Extremfall abgeschaltet. Dann muss aber immer noch die Nachwärme des Reaktorkerns zuverlässig abgeführt werden. Dies geschieht im so genannten Nachkühlbetrieb mit Hilfe der Nachkühlpumpen.In Biblis B stehen alle vier dieser Nachkühlpumpen ausgerechnet in diesen "Kellerräumen", in die bei Hochwasser offenbar Wasser eindringt. Das bedeutet, dass die Pumpen, die nach dem Abschalten der Anlage dringend benötigt werden, bei höheren Wasserständen möglicherweise "absaufen" könnten.Auch nach Abschaltung des Reaktors könnte es dann in Biblis B durch ein Versagen der Nachkühlung zu einem Kernschmelz-Unfall kommen!Fehlsteuerung

 

Erschwerend kommt hinzu, dass in diesen "Kellerräumen" noch zahlreiche weitere, wichtige Sicherheitssysteme ihren Platz haben. Mit den so genannten "Transmittern" befinden sich beispielsweise auch Teile der Reaktorsteuerung dort unten. Diese Transmitter sind feuchtigkeitsempfindlich. Die Folge: Es könnte zu einer Fehlsteuerung des Reaktors kommen.Es besteht insofern in Biblis B der dringende Verdacht einer Anlagengefährdung. Bei entsprechenden Hochwasserständen könnte möglicherweise selbst eine kurzfristige Abschaltung des Atomkraftwerks den Super-GAU nicht mehr verhindern. Die IPPNW forderte die Atomaufsicht in Bund und Land daher erstmalig mit Schreiben vom 3. März 2005 auf, die umgehende Stilllegung des Atomkraftwerksblocks Biblis B anzuordnen."Brutalstmögliche Aufklärung"?

 

Eine ernsthafte sicherheitstechnische Überprüfung seitens des Bundesumweltministeriums fand aber nicht statt. Man begnügte sich – zwei Monate nachdem die IPPNW dezidiert auf die Gefahren hingewiesen hatte – mit einem so genannten "Fachgespräch", in dem insbesondere spekulative Aussagen ausgetauscht wurden. Nachvollziehbare und glaubwürdige Untersuchungsergebnisse lagen nicht vor. Man überließ es der hessischen Atomaufsicht, sich um den Fall zu kümmern.Die hessische Aufsicht wiederum prüft ebenfalls nicht selbst, sondern beauftragt den TÜV Süd mit der "Aufklärung". Beim TÜV Süd aber muss aber man davon ausgehen, dass er keinerlei Interesse an einer ernsthaften Aufklärung hat, weil er sonst die eigenen Defizite bei der Kontrolle in den vergangenen Jahren aufdecken müsste. Wer aber deckt gerne die eigenen Fehler auf?Die von der IPPNW wiederholt vorgetragene Forderung, unabhängige Sachverständige in das Atomkraftwerk zu schicken und geeignete sowie objektiv-nachvollziehbare Untersuchungen durchzuführen, wurden weder vom Bundesumweltministerium noch von der hessischen Atomaufsicht aufgegriffen. Der TÜV solle noch mal nachschauen, ob er beim nächsten Hochwasser Wasser sieht, wurde der IPPNW mitgeteilt. Mehr passiert offenbar nicht.Die IPPNW hat jetzt dem Bundesumweltministerium und der hessischen Atomaufsicht am 3. August 2005 47 konkrete Nachfragen gestellt, die die Unzulänglichkeit der bisherigen Untersuchungen offenbaren und insbesondere die Ungereimtheiten in den bisherigen Stellungnahmen des TÜV aufdecken. Im Bundesumweltministerium verweist man darauf, dass nur die hessische Atomaufsicht diese Fragen beantworten könne. Die hessische Atomaufsicht teilte mit, dass eine "Stellungnahme" zu diesen Fragen – keine Beantwortung der Fragen? – erst Ende Oktober herausgehen würde.Das Problem ist den Behörden seit Anfang März 2005 bekannt. Mitte August sieht sich die Atomaufsicht nicht dazu in der Lage – oder sie ist nicht willens –, qualifiziert auf konkrete Nachfragen zu antworten. Man verweist auf eine "Stellungnahme" Ende Oktober. Vorteilhaft sind diese eklatanten Defizite in der Atomaufsicht von Bund und Land allein für die Betreibergesellschaft des Atomkraftwerks: den mächtigen Energieriesen RWE.Von Henrik Paulitz, IPPNW

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