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IPPNW-Pressemitteilung vom 5. Juni 2015

Altersdiagnostik bei jugendlichen Flüchtlingen: Röntgen erlaubt?

Internationale Fachkonferenz „Best Practice for Young Refugees, 6./7. Juni 2015

05.06.2015 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können ihr Geburtsdatum in der Regel nicht durch Dokumente beweisen. Im Rahmen von Altersgutachten setzen manche Ärzte Röntgenuntersuchungen der linken Hand, des Gebisses und der Schlüsselbeine ein. Diese Methoden sind umstritten, weil das Skelett- und Zahnalter nicht gleichbedeutend mit dem chronologischen Alter ist und die Anwendung von Röntgenstrahlen ohne „rechtfertigende Indikation“ unzulässig ist.

Nach § 23 der Röntgenverordnung erfordert die rechtfertigende Indikation „die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt“. „Für die jugendlichen Flüchtlinge, die sich einer Altersdiagnostik unterziehen müssen, fehlt ein gesundheitlicher Nutzen durch die Röntgenuntersuchungen, so dass ein solcher auch nicht gegen das Strahlenrisiko abgewogen werden kann“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Dr. Winfrid Eisenberg vom Arbeitskreis Flüchtlinge/Asyl der IPPNW. „Ohnehin kann das Alter, mit welchen Methoden auch immer, nicht festgestellt, sondern nur geschätzt werden,“ so Eisenberg.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist uneinheitlich hinsichtlich der Frage, ob im Zusammenhang mit Altersgutachten geröntgt werden darf. Die Praxis der Altersdiagnostik in verschiedenen  europäischen Ländern ist eines der Hauptthemen des Kongresses. Namhafte Fachleute aus Großbritannien, Schweden, Norwegen, Italien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Österreich und Deutschland werden referieren und diskutieren. Auch betroffene junge Flüchtlinge kommen zu Wort, die über ihre Fluchterlebnisse und Erfahrungen mit der Altersdiagnostik berichten.

Die Konferenz richtet sich an ÄrztInnen, JugendamtsmitarbeiterInnen, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, PsychologInnen und besonders auch JuristInnen, vornehmlich FamilienrichterInnen. Ziel der Konferenz ist nach den besten Möglichkeiten zu suchen, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Schutzverpflichtung gegenüber minderjährigen Flüchtlingen zu gewährleisten und ihnen mit Bildung, ärztlicher Betreuung, Gleichbehandlung eine optimale Entwicklung zu ermöglichen.

Ein Abschlusspodium am Sonntag wird erforderliche Schritte für die „Best Practice“ vorschlagen und der Öffentlichkeit die  „Berliner Erklärung“ als Fazit des Kongresses und als zukunftsweisendes  Dokument vorstellen.

Das Programm der Konferenz, die vom  6. bis 7. Juni 2015 in der Kinder- und Jugendklinik der Charité (Virchow Klinikum) stattfindet, finden Sie unter ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Young-Refugees.pdf

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030-69 80 74-15,
Frank Uhe (Ansprechpartner auf der Konferenz, Mobil 0160/941 61 249
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de


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