Man muss sich das so vorstellen: Im bayerischen Erlenbach sieht ein Mann, wie sich die Tür des Krankenhauses hinter seiner Mutter schließt. Polizisten geleiten die von Schmerzen geplagte Patientin in das Krankenhaus und dann ist sie weg. Weg für ihn und weg aus Deutschland. Doch das erfährt er erst vier Tage später, denn Ärzt*innen und Polizei verweigern ihm jegliche Auskunft. Auch der Zutritt zum Krankenhaus wird ihm verwehrt. So heißt es in einer Meldung des bayrischen Flüchtlingsrats, die im April 2025 bei der IPPNW-Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus einging und dem Menschenrechtsbeauftragten der bayrischen Landesärztekammer vorgelegt wurde.
Die syrische Frau war 2024 über Bulgarien zu ihren zwei erwachsenen Söhnen nach Deutschland eingereist. Aufgrund einer Bandscheibenoperation und der Krebserkrankung war sie auf die Pflege ihrer Familienangehörigen angewiesen und durfte trotz „unzulässigem“ Asylantrag in Deutschland privat bei ihrem jüngeren Sohn wohnen. Laut Aussage des Sohnes klingelten eines Nachts Polizisten an seiner Wohnung, um seine über 60jährige Mutter zur Abschiebung nach Bulgarien abzuholen. Der alarmierte Sohn zeigte die Krebsbefunde, wies auf die laufende Krankenhausbehandlung hin und bat schließlich die Polizei, seine Mutter einem Arzt dort vorzustellen. Noch einen Tag vorher war im Krankenhaus ein CT erstellt und die Notwendigkeit einer Operation mit den Ärzt*innen besprochen worden, heißt es in der Meldung weiter. Auch eine Verpflichtungserklärung des älteren Sohnes, der selber Arzt ist, zur Kostenübernahme der Behandlung habe den Behörden vorgelegen.
Was der Sohn nicht ahnte, ist, dass die Klinik die Angelegenheit verschlimmern würde, statt darauf zu bestehen, dass gesundheitliche Gründe einer Abschiebung ihrer Patientin entgegenstehen. Im Arztbrief der Klinik zu jener Nacht, der dem Flüchtlingsrat vorliegt, heißt es, der Oberarzt habe nochmal ein CT veranlasst, den Befund jedoch nicht abgewartet und sich mit der Zusicherung der Polizei, die Person würde am Flughafen Frankfurt/Main nochmal von einem Arzt untersucht werden, zufriedengestellt. „Warum die Ärzt*innen damals den Sohn nicht informiert haben, dass die Polizei jetzt die Mutter mitnimmt, erschließt sich mir trotzdem überhaupt nicht. Die Frau wurde quasi durch die Hintertür abgeschoben“, protestiert Jana Weidhaase vom Bayrischen Flüchtlingsrat, der die Unverhältnismäßigkeit der Abschiebung scharf kritisiert und Aufklärung gefordert hatte.
Was dann folgte, war die verzweifelte Suche des Sohnes nach seiner Mutter in Bulgarien, wo Geflüchtete bis zu 18 Monate inhaftiert werden können und die humanitäre Versorgung mangelhaft ist. Erst nach Wochen der Suche vor Ort und nur dank Unterstützung bulgarischer Menschenrechtsorganisationen und ohne Hilfe durch deutsche Behörden fand der Sohn seine Mutter in einer Asylunterkunft in schlechter Verfassung, berichtet Weidhaase. Und das, obwohl ein deutsches Verwaltungsgericht die Abschiebung da schon für unrechtmäßig erklärt hatte. Inzwischen sei sie glücklicherweise zurück in Deutschland, hier in Behandlung sowie in einem nationalen Asylverfahren, so Weidhaase weiter.
Dies ist einer von rund 35 Fällen, die der IPPNW seit Etablierung der online Meldestelle Ende 2023 gemeldet oder von dieser eigens recherchiert wurden, darunter auch Nachmeldungen aus Vorjahren. Ein ähnlich gelagerter Fall ereignete sich im Juli 2025 in Sachsen, wo ein palästinensischer Mann, bei dem eine paranoide Schizophrenie und Polytoxikomanie diagnostiziert war, aus stationärer Behandlung nach Griechenland in die Obdachlosigkeit abgeschoben wurde. Auch hier hatte die Klinik gemauert und enge Angehörige in Deutschland über die bevorstehende Abschiebung weder informiert noch im Nachhinein nähere Auskunft erteilt, wie es in der Meldung heißt. Die meisten vorliegenden Fälle stammen aus Psychiatrischen Kliniken, aber auch aus Gynäkologie, Notaufnahme und von Krebsstationen.
Dass diese Meldungen nur einen kleinen Bruchteil der tatsächlichen Abschiebungen aus Krankenhäusern darstellen, haben jüngst veröffentliche Zahlen des Regierungspräsidiums Karlsruhe deutlich gemacht: Allein in Baden-Württemberg wurden 2024 19 Patient*innen aus psychiatrischen Einrichtungen von der Polizei abgeholt und abgeschoben, 454 Abschiebungen wurden medizinisch begleitet. Die schädigende Wirkung einer Abschiebung geht dabei weit über die betroffene Person hinaus. Organisationen, die mit Geflüchteten arbeiten, berichten auf einem Austauschtreffen im Mai 2025 einhellig, dass sich seit 2024 ein „Klima der Angst“ deutlich verstärkt habe. Dies führe auch dazu, dass Klient*innen mit unsicherem Aufenthaltsstatus einen medizinisch indizierten stationären Aufenthalt aus Angst vor Abschiebung nicht wahrnehmen würden.
Es sind diese Entwicklungen, die den 129. Deutschen Ärztetag 2025 dazu bewegt haben, mit überwältigender Mehrheit einem Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer zuzustimmen, der die zuständigen Behörden auffordert, wegen der Gefährdung des Gesundheitszustandes Betroffener „in allen Bundesländern die Abschiebung Geflüchteter aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären“. In der Begründung heißt es: „Abschiebungen aus stationärer Behandlung sind ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Sie können den Gesundheitszustand der betroffenen Person massiv und auch langfristig verschlechtern und so schwerwiegende Folgen haben. Für die Betroffenen stellt eine Abschiebung aus dem Krankenhaus eine massive Belastung dar und verunsichert Mitpatientinnen und Mitpatienten stark.“
Diesem Beispiel folgte im November 2025 auch die Synode der evangelischen Kirche. Auch sie positionierte sich klar gegen Abschiebungen aus kirchlichen Einrichtungen. „Abschiebungen aus Schutzräumen, wie etwa Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten, sollen nicht erfolgen“, heißt es in dem Beschluss. Die EKD beruft sich in ihrer Resolution auf die bundeseigene Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, die dies schon 2024 gefordert hatte.
Doch während einige Bundesländer in den letzten Jahren Abschiebungen aus dem Krankenhaus per Erlass verboten oder stark eingeschränkt haben, sieht die Mehrheit der Länder nach wie vor keinen Handlungsbedarf. Dies zeigen auch die Antworten, die die IPPNW auf die Briefe an die zuständigen Behörden unter Berufung auf den Beschluss des Deutschen Ärztetages erhalten hat.
In dieser Situation wird die Stärkung solidarischer zivilgesellschaftlicher Strukturen umso wichtiger. Die Meldestelle bietet genau das an: Neben der Dokumentation und der politischen Arbeit zum Thema bietet sie den meldenden Personen, dem betroffenen Fachpersonal in den Kliniken und dem beteiligten Umfeld Beratungen an, die zumeist dankbar angenommen werden. Darüber hinaus veranstaltet sie an Universitäten, bei Gewerkschaften oder Ärztekammern Workshops für Krankenhausbeschäftigte und Studierende, in den diskutiert und eingeübt wird, wie man sich auf eine solche Situation vorbereiten kann, welche Rechte und Pflichten es gibt. Sie beteiligt sich an der sektorenverbindenden Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich gegen Abschiebungen aus Schutzräumen und von besonders schutzbedürftigen Personengruppen engagieren. Denn solange Abschiebungen in der Öffentlichkeit als Lösung gesellschaftlicher Probleme dargestellt werden und die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten in Politik und Gesellschaft weitergeht, ist davon auszugehen, dass Abschiebungen immer öfter um jeden Preis vollzogen werden und dabei auch vor Schutzräumen nicht Halt gemacht wird.
Im Fall der Abschiebung der krebskranken Frau nach Bulgarien hatten Flüchtlingsrat und die betroffene Familie ein juristisches Vorgehen gegen das Krankenhaus erwogen. Es überwog dann aber das Bedürfnis der Familie nach Ruhe nach dem Erlebten.
Helfen Sie, unsere Arbeit und die Meldestelle weiter bekanntzumachen und Angehörige des Gesundheitswesens für dieses Problem zu sensibilisieren. Dafür sind wir auch auf Meldungen aus den betroffenen Krankenhäusern angewiesen. Wir kommen auch gern in Ihre Klinik, an die Universität oder andere Orte und bieten Trainingsworkshops an oder veranstalten Info- und Austauschabende online. Wir planen eine noch engere Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsbeauftragten der Landes- und Bundesärztekammern. Fachgesellschaften, besonders für Psychiatrie, Gynäkologie und Pädiatrie, wollen wir vermehrt auf die Mitwirkung bei Abschiebungen ansprechen. Auf politischer Ebene bereiten wir Anfragen an die Bundes- und Landesregierungen vor, um die Transparenz über Anzahl und Beschaffenheit von Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen zu erhöhen. Die Meldestelle finden Sie hier: abschiebungen-krankenhaus.de
Ernst-Ludwig Iskenius ist Mitglied im AK Geflüchtete & Asyl der IPPNW. Anne Jurema ist Referentin für Soziale Verantwortung.
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