Ein Beispiel: Afghanistan der Bürgerkrieg zwischen den islamistischen Taliban-Milizen und ihren Gegnern tobt. Auch Frau N. und ihre Familie sind betroffen. Ihr Mann ist ein erklärter Gegner der Taliban. Als die Taliban ihn in die Hände bekommen, nehmen sie ihn mit. «Vielleicht haben sie ihn getötet, ich weiß nicht, was sie mit ihm gemacht haben», so Frau N.
Die Taliban vermuten, dass Frau N. die Waffen ihres Mannes und auch Geld versteckt hat. Sie wird schwer misshandelt. «Sie haben mich mit Fäusten geschlagen, sie haben mir Fußtritte gegeben. Ich kann jetzt auf dem linken Ohr nicht mehr so gut hören. Als ich aufgestanden bin, arbeiteten meine Füße nicht mehr so richtig.»
Nicht nur einmal wird Frau N. von den Taliban aufgesucht und misshandelt. Sie flieht über die Landesgrenze nach Pakistan und nimmt dort ein Flugzeug nach Frankfurt/M. mit Zwischenstopp in Südafrika, um bei ihren beiden Söhnen in Hamburg Zuflucht zu finden.
Frau N. klagt während ihrer Anhörung vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mehrfach über Kopfschmerzen und Gedächtnisverlust als Folge der Misshandlungen. Dieses traumatische Symptom ist spätestens durch das Schicksal verfolgter Frauen im Kosovo weithin bekannt: Nur selten können misshandelte Frauen in aller Offenheit über das sprechen, was ihnen angetan wurde. PRO ASYL gibt ein Gutachten in Auftrag. «Suizidalität nicht auszuschließen», lautet der Befund im Falle einer Abschiebung von Frau N. nach Südafrika.
Das Bundesamt und das Verwaltungsgericht Frankfurt lassen sich nicht von ihrem Vorhaben abbringen, Frau N. abzuschieben. Denn sie ist über Südafrika nach Deutschland gekommen und hätte dort schon Schutz finden können, meint das Bundesamt. Erst als UNHCR schriftlich die Gefahr bestätigt, dass Frau N. von Südafrika nach Afghanistan abgeschoben werden könnte, führen die Bemühungen zum Teilerfolg: Frau N. darf einreisen. Sie wird aber nur «geduldet» und erhält weder Schutz nach dem Asylrecht noch Abschiebeschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Kein Einzelfall in der dem Missstand zu Grunde liegenden Rechtsprechung: Im Bürgerkriegsland Afghanistan gebe es keine staatsähnliche Gewalt. Politische Verfolgung könne aber nur vom Staat ausgehen. Also: Kein Asyl. Gleiches gilt bei erlittener Folter. Nur ein Staat oder eine staatsähnliche Gewalt könne menschenrechtsrelevant foltern dies ist der Tenor der abstrusen deutschen Rechtsauslegung.
Welche Konsequenzen hat nun die von der Bundesregierung verabredete Änderung von Verwaltungsvorschriften? In der Praxis kaum eine. Nötig wären Veränderungen, so dass verfolgten Frauen Schutz nach Art. 16 GG oder der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wird. Letztere wird umgesetzt in § 51 des Ausländergesetzes. Nicht dort sollen jedoch Änderungen vorgenommen werden, sondern nur bei der Auslegung von § 53 Abs. 4 AuslG. Dieser Paragraph im Ausländergesetz versucht die Europäische Menschenrechtskonvention in deutsches Recht umzusetzen. Niemand darf der Folter unterworfen oder in die Folter abgeschoben werden. Frauenspezifische Fluchtgründe sollen hier künftig berücksichtigt werden.
Ein Fortschritt? Jedenfalls nicht für Frau N. und all diejenigen, die aus einem Bürgerkriegsland fliehen. Gleich, was ihnen konkret widerfahren ist: Vorrang hat die geltende Rechtsauslegung «Kein Staat keine Folter keine Verfolgung kein Schutz». Frauenspezifische Fluchtgründe hin oder her: Die Änderung der Verwaltungsvorschriften in § 53 Abs. 4 werden in der Praxis für Frauen wie Frau N. ins Leere laufen wenn nicht endlich Deutschland zu den Standards des Internationalen Flüchtlingsrechts zurückkehrt und auch die Europäische Menschenrechtskonvention in Deutschland uneingeschränkt angewandt wird.
Die Koalitionsvereinbarung ist von ihrer politischen Intention her eindeutig. Geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe sollen zum Schutz der betroffenen Frauen führen. Nun werden in den Paragraphendschungel Änderungen eingearbeitet, die dem Wortlaut nach zu einem besseren Schutz verfolgter Frauen führen müssten. In der Begründung zur Änderung der Verwaltungsvorschriften heißt es sogar: «Die geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen soll stärker als bisher Berücksichtigung finden. Diesem Anliegen trägt die vorgeschlagene Ergänzung Rechnung.» Von wegen. Was hier versucht wird, ist eine Täuschung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Jahrelang haben sich Frauen aller Fraktionen für einen verbesserten Schutz eingesetzt. Nun wird so formuliert, dass es praktisch keine Auswirkungen gibt.
Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL haben konkrete Vorschläge vorgelegt, wie der Schutz von Frauen verbessert werden kann. Wir werden nicht zulassen, dass Rot-Grün rein formal so tut, als ob die Regierungsversprechen umgesetzt werden und sich inhaltlich nichts ändert. Dabei brauchen wir Ihre Unterstützung. PRO ASYL hat Musterbriefe vorbereitet, die an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschickt werden sollen. Am wirkungsvollsten ist es, wenn Abgeordnete Briefe aus ihrer Region erhalten. Bitte werden Sie aktiv.
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