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Kommentar

Nichts getan

Bilanz rot-grüner Flüchtlingspolitik

Überlebende von schwerem Trauma und Folter, die aus Kriegen und Krisengebieten zu uns kommen, leiden unter schwerwiegenden körperlichen und seelischen Auswirkungen ihrer Erlebnisse. Medizinische und therapeutische Hilfe für diese Menschen ist möglich, sofern sie eine Anerkennung ihres Schicksals erfahren und einen sicheren Ort sowie ein schützendes soziales Umfeld finden. Entscheidend ist eine rechtzeitige adäquate Behandlung und die Verhinderung weiterer Traumatisierung; nur so kann die Weitergabe der Folgeschäden an Kinder und Kindeskinder begrenzt oder verhindert werden. Daraus ergeben sich Anforderungen an die gesundheitliche Versorgung dieser PatientInnengruppe, denen die rot-grüne Bundesregierung in ihrem ersten Jahr in keiner Weise gerecht geworden ist.

Einreise und Anhörung: (K)Einer kommt durch
Unverändert haben seit dem sog. «Asylkompromiss» von 1993 restriktive Gesetze Priorität vor Einzelschicksalen. Durch die Drittstaatenregelung bleibt vielen traumatisierten Flüchtlingen (deren Anteil an allen AsylbewerberInnen vermutlich etwa 25 bis 30 Prozent beträgt) der Zugang nach Deutschland von vornherein verwehrt.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) erkennt mittlerweile nur noch ein bis zwei Prozent der Asylanträge an, die direkt nach der Flucht gestellt werden. Die Regularien dieser Anhörung, die ja zu weitreichenden Entscheidungen führt, entsprechen weiterhin nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen über Traumatisierung und deren Folgeschäden sowie über die Grundlagen von Glaubhaftigkeitsuntersuchungen. Für Gefolterte, die durch ihre Erlebnisse im Wortsinn sprachlos geworden sind, stellt diese Tatsache eine besondere Tragik dar: Können sie beim Anhörungstermin ihre Verfolgung verbal nicht glaubhaft machen, droht unweigerlich die Abschiebung. Auch die seit zwei Jahren bestehende Fortbildung für Anhörer des BAFL durch MitarbeiterInnen von Behandlungszentren für Folteropfer hat hier keine Verbesserungen gebracht.
Darüber hinaus legt der Beauftragte der Bundesregierung nach wie vor bei positiven Asylbescheiden Einspruch ein, was in 70 Prozent dieser Fälle fatale Auswirkungen für die Betroffenen hat.

Gefährdung falsch eingeschätzt
Fehlende Aktualisierungen der Länderlageberichte durch das Außenministerium führen zu Fehleinschätzungen über die Gefährdungen für die Menschen in den jeweiligen Ländern. Wird ein Herkunftsland als «sicher» eingestuft (wie dies beispielsweise für das Kosovo noch bis März 1999 der Fall war), so führt diese Bewertung zur Ablehnung des Asylantrags und zur Abschiebung, was erneute Haft und Folter nach sich ziehen kann. Allein bei Abschiebungen in die Türkei sind über 30 solcher Schicksale dokumentiert.

Reaktivierung traumatisierender Erfahrungen
Abschiebehaft und drohende Abschiebung nach Ablehnung des Asylantrags bedeuten für Schwertraumatisierte eine Reaktivierung ihrer Haft- und Foltererfahrungen. Grenzübertrittsbescheinigungen, die immer wieder nur kurzfristig verlängert werden, konfrontieren die Flüchtlinge jedes Mal aufs Neue mit den erlittenen Erlebnissen, ganz abgesehen von der drohenden Wiederholung von Haft und Folter im Herkunftsland.
Kein Schutz und keine Sonderregelungen bestehen übrigens auch für ehemalige Lagerhäftlinge aus Bosnien und für Personen, die als ZeugInnen vor dem Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag ausgesagt haben.

Trauriger Abschiebe-Rekord
Einen traurigen Rekord hält die Zunahme der Anzahl der Abschiebungen im Jahr 1998 im Vergleich zum Vorjahr. So wurden allein vom Flughafen München 5.647 AsylbewerberInnen abgeschoben. Angaben über zwangsweise Abschiebungen psychisch kranker Flüchtlinge in ärztlicher Begleitung sind nicht zu erhalten. In all diesen Fällen endet die gesetzliche «Fürsorgepflicht» des begleitenden Arztes auf dem Heimatflughafen. Es gibt keine Vorkehrungen, abgeschobene AsylbewerberInnen vor erneuter Haft und Folter nach der Abschiebung zu schützen oder dafür, dass der Flüchtling eine Behandlung erhält, die durch behandelnde ÄrztInnen in Deutschland verordnet worden ist.

Leben unter dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Gemeinsame Unterkunft von Einzelpersonen und Familien mit zum Teil vielen Kindern in Sammelunterkünften auf engstem Raum (in Hessen etwa 6 m² Wohnfläche plus 3 m² «Bewegungsfläche» pro Person),

konfliktträchtiges Zusammenleben von Menschen aus verschiedensten Ländern und Kulturen,

unzureichende sanitäre Anlagen,

beschränkte Kochgelegenheiten, Essens- und Hygienepakete, deren Zusammensetzung kulturelle Gewohnheiten nicht berücksichtigt,

knappes Taschengeld (80 DM für Erwachsene, die Hälfte für Kinder)

unzureichende medizinische Versorgung

Arbeits- und Ausbildungsverbot
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde ein Klima des Unerwünschtseins, der Abschreckung und Ausgrenzung geschaffen. Der Standard eines menschenwürdigen Daseins wurde unterschritten; AsylbewerberInnen wurden von der sozialrechtlichen Versorgung ausgegrenzt und die Leistungen unter die in Deutschland geltende Armutsgrenze abgesenkt.
Für traumatisierte Flüchtlinge und Folterüberlebende und Kriegsflüchtlinge, für die es kein Zurück geben kann, besteht unter diesen Umständen weder die Möglichkeit, adäquate soziale Betreuung noch den dringend benötigten Schutzraum noch die angemessene medizinische und psychologische Behandlung zu erhalten. Im Asylverfahren als «unglaubwürdig» abgelehnt, ohne Aussicht auf ein Bleiberecht und sicheren sozialen Bezug, ist an eine psychotherapeutische Behandlung zur Linderung der posttraumatischen Symptomatik nicht zu denken, ganz zu schweigen von der Bearbeitung der traumatischen Erfahrungen. Im Gegenteil muss von einer Fortsetzung des traumatisierenden Prozesses durch diese Lebensbedingungen ausgegangen werden.

Chronische Erkrankungen nicht vorgesehen
Nach wie vor sind im AsylbLG psychotherapeutische Behandlungen genauso wenig vorgesehen wie die medizinische Versorgung der überwiegend chronischen Folgen körperlicher Folter und Misshandlung. Die unterlassene Behandlung zum Beispiel von großflächigen Kontrakturen nach Verbrennungen, Gelenk-, Muskel- oder Nervenverletzungen oder die Heilung in Fehlstellung nach Knochenzertrümmerungen heißt Inkaufnahme von Schmerzzuständen für den Betroffenen, Chronifizierungen und Sekundärschäden. Die Versorgung mit Brillen, Gebissen, Prothesen, Diäten und eventuellen Sonderleistungen bedarf langwieriger, zermürbender und nicht immer erfolgreicher Bemühungen bei Gesundheits- und Sozialämtern. Nicht selten müssen private Spenden aufgetrieben werden, um diese Versorgung zu sichern.

Keine rot-grüne Wende
All diese Entwicklungen sind nicht das Ergebnis rot-grüner Flüchtlingspolitik; es muss aber festgestellt werden, dass sich nach dem ersten Jahr der Schröder-Regierung keine Wende abzeichnet. Im Gegenteil sind auch 1999 Asylbewerber in die Schlagzeilen geraten, die durch Anwendung von Gewalt seitens des Bundesgrenzschutzes bei zwangsweiser Abschiebung zu Tode gekommen sind.

Erwähnt seien auch die Schicksale der über 200.000 in Deutschland lebenden Flüchtlingskinder und minderjährigen unbegleiteten Jugendlichen, die im Asylverfahren absolut nicht kindgerecht behandelt werden. Darüber hinaus gibt es immer noch keinen gesicherten Aufenthalt für Frauen mit frauenspezifischen Fluchtgründen.
Noch immer enthält die Asylgesetzgebung keine Regelungen, die der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention oder den Beschlüssen der Generalversammlungen des Weltärztebundes oder Deutscher Ärztetage gerecht wird, indem sie der gesundheitlichen Versorgung, dem Schutz und Wohlbefinden von Flüchtlingen höchste Priorität gibt. Statt dessen gelten die Flüchtlingsgesetze der christlich-liberalen Regierung weiter oder wurden sogar verschärft. Trotz vielfacher Eingaben, Warnungen und Veränderungsvorschläge fachspezifischer Institutionen und Organisationen bleibt es dabei: Ausreichender Schutz und gesundheitliche Versorgung sind für Flüchtlinge und Folteropfer in unserem Land nicht gewährleistet.


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Ansprechpartnerinnen

Anne JuremaAnne Jurema
Referentin "Soziale Verantwortung"
Tel. 030/698074 - 17
Email: jurema[at]ippnw.de

Laura WunderLaura Wunder
Referentin für Klimagerechtigkeit und Global Health
Tel. 030 / 698074 - 19
Email: wunder[at]ippnw.de

Kayra Hohmann AkbulakKayra Hohmann Akbulak
Projektmitarbeiterin für den Bereich Soziale Verantwortung
Tel. 030 / 698074 - 0
E-Mail: hohmann[at]ippnw.de

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