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IPPNW gegen Gesetzesänderung zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

08.03.2018 Seit Monaten werden Forderungen zur medizinischen Alterseinschätzung diskutiert, die der Öffentlichkeit suggerieren, hier fehle eine gesetzliche Grundlage und die Jugendämter agierten in einem weitgehend ungeregelten Raum. Die IPPNW lehnt die Forderungen nach gesetzlichen Neuregelungen zur medizinischen Alterseinschätzung ab. Die Vermengung des hochkomplexen Themas mit dem Thema Kriminalität von Geflüchteten und der Ruf nach „schnellen und verlässlichen Lösungen“ hat eine Stimmung erzeugt, die einer sachlichen Debatte abträglich ist. Die CDU/CSU-Fraktion etwa forderte gesetzliche Neuerungen und möchte das Verfahren der Alterseinschätzung zukünftig in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“ vornehmen lassen. Erst nach der Alterseinschätzung in diesen Zentren sollen Kinder und Jugendliche durch Jugendämter in Obhut genommen werden. 

Auch mit bildgebenden Verfahren ist es unmöglich, das Alter so präzise einzuschätzen, dass eine Minderjährigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Trotzdem werden vielerorts Gutachten erstellt, die mittels solcher Verfahren die Volljährigkeit der Untersuchten behaupten. Auf Grund der großen Streubreite ist anzunehmen, dass umgekehrt ein relevanter Anteil Volljähriger durch die Röntgenuntersuchungen als minderjährig eingeschätzt wird. Ein Nutzen der radiologischen Altersdiagnostik für die staatliche Asylpolitik ist daher nicht gegeben. Die Gutachten sind zudem mit sehr hohen Kosten verbunden. Die ohne rechtfertigende Indikation (RöV, § 23) angeordneten Röntgenuntersuchungen ohne medizinische Indikation verursachen eine Strahlenbelastung, die aus ethischen Erwägungen nicht zu rechtfertigen ist, wie die ZEKO in ihrer Stellungnahme vom September 2016 feststellte. Diese Untersuchungen stellen eine besondere Art von Körperverletzung dar und sind deshalb zu unterlassen.

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