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Bericht von Terre des femmes

Genitalverstümmelung

Menschenrechtsverletzung an Frauen

Extreme Menschenrechtsverletzung an Frauen und Mädchen

Nach Erkenntnissen von Terre des femmes leben allein in Deutschland etwa 21.000 Frauen aus afrikanischen Ländern, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Hinzu kommen etwa 5.500 potentiell gefährdete bzw. bereits betroffene Mädchen.

In vielen Fällen werden die Mädchen zum Zweck einer Verstümmelung in den Ferien in ihre Heimatländer gebracht. Es bestätigten sich ebenso Befürchtungen, dass hierzulande ÄrztInnen bereit sind, diesen Eingriff vorzunehmen. In einem Report-Beitrag vom 22.3.1999 erklärte sich ein seit langem in Deutschland praktizierender, aus Nordafrika stammender Arzt vor versteckter Kamera bereit, gegen 1.200 DM ein Mädchen zu verstümmeln. Außerdem ereignete sich in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen ein Fall von genitaler Verstümmelung, in dem ­ erstmals in Deutschland ­ die Staatsanwaltschaft ermittelte. Genitalverstümmelungen gehen uns demnach alle an. Wir haben eine Verantwortung, gefährdete Mädchen zu schützen und betroffenen Frauen zu helfen.

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung handelt es sich um verschiedene Formen von verstümmelnden Eingriffen an den äußeren Geschlechtsorganen von Mädchen und Frauen. Da sie nicht mit der männlichen Beschneidung der Vorhaut verglichen werden kann, redet man heute international konsequent von Female Genital Mutilation ( FGM, weibliche Genitalverstümmelung) und lehnt den Begriff der weiblichen Beschneidung als verharmlosend und irreführend ab.

Verbreitung und Formen der weiblichen Genitalverstümmelung
Schätzungen zufolge sind weltweit zwischen 100 und 157 Millionen Mädchen und Frauen von FGM betroffen. Man geht heute davon aus, dass jedes Jahr etwa 2 Millionen Mädchen hinzukommen (6.000 jeden Tag!). Die weibliche Genitalverstümmelung ist ursprünglich vor allem auf dem afrikanischen Kontinent, in ca. 28 Ländern, verbreitet. Sie kommt darüber hinaus auch auf der arabischen Halbinsel (z.B. Vereinigte Arabische Emirate, Südjemen) und in Teilen Asiens (z.B. Malaysia, Indien) vor.

Unter dem Begriff der Genitalverstümmelung werden verschiedene Formen subsumiert:

- die Klitoridektomie: teilweise bzw. vollständige Entfernung der Klitoris

- die Exzision: teilweise bzw. vollständige Entfernung der Klitoris sowie eines Teils bzw. der gesamten kleinen Schamlippen

- Infibulation: zusätzliche Amputation der großen Labien und eines Teils des Venushügels, anschließende Vernähung der verbleibenden Haut, so dass sie beim Zusammenwachsen eine Brücke aus Narbengewebe über der vaginalen Öffnung bildet; die Harnröhre wird dabei verdeckt.
Formen der genitalen Verstümmelung sind auch die Defibulation, die notwendige Auftrennung der verwachsenen Genitalien zur Ermöglichung des Geschlechtsverkehrs und der Geburt sowie die Reinfibulation, das erneute Vernähen des losen Gewebes nach einer Geburt.

Eine Verstümmelung wird mit Instrumenten wie Rasierklingen, Scheren oder Messern vorgenommen. Sie erfolgt in der Regel ohne jegliche Anästhesie. Bei einer Infibulation wird die Vagina anschließend mit Schafdarm, Pferdehaar o.ä. zusammengenäht, oder die Wundränder werden mit Akaziendornen aneinander geheftet.

Gesundheitliche Folgen einer Verstümmelung
Führt man sich die Bedingungen vor Augen, unter denen FGM durchgeführt wird, wird klar: Eine genitale Verstümmelung hat bei den betroffenen Mädchen und Frauen irreparable Schäden an Körper und Seele zur Folge und stellt einen massiven Gewaltakt dar. Die Mädchen erleiden direkt bei der Verstümmelung unter anderem qualvollen Schmerz, verursacht durch die fehlende Betäubung, starke Blutungen oder auch zahlreiche Infektionen (Polio, Tetanus, Hepatitis etc.). Schätzungen geben an, dass jedes vierte verstümmelte Mädchen sofort an den Folgen von FGM stirbt, vor allem bei einer Infibulation.

Langfristig haben die Frauen und Mädchen häufig große Schwierigkeiten beim Urinieren und während der Menstruation. Durch den teilweisen bzw. vollständigen Verschluß der Scheidenöffnung kann weder normal uriniert noch menstruiert werden. Unterleibs- und Harnwegsinfektionen können die Folge sein, die später auch chronisch werden können. Weitere Spätfolgen sind u.a. Fistel- und Keloidbildung, aber auch Hautzysten. Darüber hinaus erleben genitalverstümmelte Frauen verlängerte und erschwerte Geburten. Durch die Verhärtung der genitalen Narbe ist eine physiologisch normale Geburt oftmals nicht möglich. Viele Frauen müssen deshalb defibuliert werden. Im allgemeinen ist das Risiko des Todes der Mutter sowie das einer Miss- oder Totgeburt bei einer verstümmelten Frau erhöht.

Eine normale Sexualität können viele Frauen nicht mehr erleben. Sie ist häufig mit Schmerzen verbunden. Eine Penetration ist in den wenigsten Fällen sofort möglich. Gerade infibulierte Frauen müssen zur Ermöglichung des Koitus geöffnet werden. Durch die Entfernung oder starke Verstümmelung der Klitoris geht Lustempfinden verloren, manchmal bis zur Orgasmusunfähigkeit.

Psychische Traumatisierung
Nur sehr wenig Informationen liegen zu den psychischen Konsequenzen von FGM vor. Es erscheint jedoch angemessen, von einer psychischen Traumatisierung zu sprechen. Frauen berichteten, dass der qualvolle Schmerz während des Eingriffs mit nichts zu vergleichen ist. Andere wiederum haben ihn vollkommen abgespalten, so dass ein Vergleich mit Opfern von Vergewaltigung und Folter naheliegt. Häufig wird FGM mit psychosomatischen Störungen und seelischen Problemen in Zusammenhang gebracht.

Begründungen für die weibliche Genitalverstümmelung
Die Gründe, welche für die Verstümmelungen angeführt werden, sind äußerst vielfältig und spiegeln die Gedankenwelt der einzelnen Ethnien wider. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die existierenden Begründungen zum großen Teil auf Mythen, der Unkenntnis biologischer und medizinischer Fakten und auf einer falschen Interpretation des Islam basieren.

Das eigentliche Motiv für die Verstümmelung der weiblichen Genitalien liegt in der Unterdrückung der Frau in einer patriarchalen und vorwiegend männlich dominierten Gesellschaft. FGM dient der Kontrolle der weiblichen Sexualität: dem Schutz vor dem Verlust der Jungfräulichkeit vor der Ehe und vor Promiskuität in der Ehe (psychosexuelle Gründe). Durch die Verstümmelung ihrer Genitalien werden Frauen entwürdigt und auf ihre reine Gebärfähigkeit reduziert.

Ausblick
Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist eine der schwerwiegendsten Verletzungen der Menschenrechte aufgrund der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht. Sie verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und eine Reihe weiterer internationaler Abkommen und Konventionen. Trotzdem wurde beharrlich geschwiegen. Jahrelange Untätigkeit von UN-Organisationen, Regierungen, Menschenrechtsgruppen und der allgemeinen Öffentlichkeit wurde mit Argumenten wie Kulturimperialismus oder Eurozentrismus gerechtfertigt.

Diese Argumente können heute längst nicht mehr als Legitimation für unsere «Nichteinmischung» angeführt werden. Afrikanerinnen und Afrikaner wünschen unsere Solidarität und Unterstützung. Seit 1993 ist die Verstümmelung der weiblichen Genitalien endlich international als Gewalt gegen Frauen und als eklatante Menschenrechtsverletzung anerkannt.

Auch in Deutschland müssen wir etwas zum weltweiten Kampf gegen FGM beitragen. Bei uns gilt es, eine Anerkennung der Genitalverstümmelung als Asylgrund zu erreichen. Ein explizites Verbot jeglicher Form von FGM ist längst überfällig. Auch fehlen spezielle Informations- und Aufklärungsmaßnahmen für Immigranten. Vor allem aber ist es an uns, sich mit den Frauen und Männern vor Ort solidarisch zu erklären, sie ideell und vor allem finanziell zu unterstützen. Die bei uns lebenden gefährdeten Mädchen sollten unseren Schutz, betroffene Frauen unsere Hilfe genießen. Besonders relevante Berufsgruppen, wie Medizinerinnen und Mediziner, Pflegepersonal, Hebammen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Asylbereich, JuristInnen etc. sind gefragt und aufgefordert, sich umfassend zu informieren. Lassen Sie uns gemeinsam auf eine Abschaffung dieser schändlichen Praxis hinarbeiten! 

Gritt Richter, Terre des femmes e.V.

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Ansprechpartnerinnen

Anne JuremaAnne Jurema
Referentin "Soziale Verantwortung"
Tel. 030/698074 - 17
Email: jurema[at]ippnw.de

Laura WunderLaura Wunder
Referentin für Klimagerechtigkeit und Global Health
Tel. 030 / 698074 - 19
Email: wunder[at]ippnw.de

Kayra Hohmann AkbulakKayra Hohmann Akbulak
Projektmitarbeiterin für den Bereich Soziale Verantwortung
Tel. 030 / 698074 - 0
E-Mail: hohmann[at]ippnw.de

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