Bleiberecht für Traumatisierte
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Forderung nach einem Bleiberecht für traumatisierte Flüchtlinge. Überlebende von Folter, Vergewaltigung und Krieg finden in Deutschland nur noch selten den notwendigen Schutz und die Sicherheit, um ihr Trauma zu bewältigen. Sie leiden unter den gravierenden Folgen ihrer Erlebnisse, die ihre Gesundheit nachhaltig schädigen. Die erlebte Gewalt findet ihren Ausdruck u.a. in «posttraumatischen Belastungsstörungen» und psychosomatischen Erkrankungen.
Aufgrund ihrer traumabedingten Sprachlosigkeit werden ihre Asylanträge häufig frühzeitig abgelehnt. Ihre Duldung als Bürgerkriegsflüchtlinge gilt nur vorübergehend, unabhängig von ihrer Traumatisierung.
Permanente Angst vor Abschiebung steht einer therapeutischen Behandlung entgegen. Die drohende Abschiebung in das Land, in der die Traumatisierungen stattfanden, führt bei vielen Flüchtlingen zu einer erneuten traumatisierenden Kränkung ihrer Integrität und Autonomie. Sie hat oft eine dramatische Verschlimmerung ihres ohnehin schon angegriffenen Gesundheitszustandes mit unerträglichen Ängsten und Depressionen bis zur Selbsttötungsgefahr zur Folge. Obwohl diese Traumafolgen von behandelnden Ärzten bescheinigt werden, gelten sie nicht als Abschiebehindernis.
Der Flüchtlingsschutz der Genfer Konvention ist in Gefahr, wenn traumatisierte Flüchtlinge zwangsweise in die Verfolgerländer abgeschoben werden, ohne adäquate Behandlung, ohne Zukunftsperspektive und oft in erneute Verfolgung.
Deshalb fordern wir vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung aus medizinischen, humanitären und rechtlichen Gründen ein gesetzlich verbrieftes Bleiberecht für kranke traumatisierte Flüchtlinge.
Die Unterschriftenkampagne findet in Zusammenarbeit mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF) und dem Aktionsnetz der Heilberufe von amnesty international statt.
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