Die meisten Abschiebungen und ihre Folgen gelangen nie ans Licht der Öffentlichkeit. Nicht so in diesem Fall. Vor genau einem Jahr wurde Lame K. von Polizist*innen aus einem Krankenzimmer der geschlossenen Psychiatrie des AMEOS Klinikums in Osnabrück gezerrt und nach Gambia abgeschoben. Er war wegen Depression und akuter Suizidalität in der Klinik in Behandlung. Damals gelang es Freund*innen und der Solidaritätsgruppe No Lager Osnabrück die gewaltsame Abschiebung zu dokumentieren und öffentlich zu skandalisieren. Bis heute stehen sie mit Lame K. in Kontakt, setzen sich für seine Rückkehr ein und unterstützen ihn aus der Ferne. Am Jahrestag der Abschiebung machten sie mit einer Protestaktion vor dem Krankenhaus auf diese skandalträchtige Praxis aufmerksam, beteiligt war auch die IPPNW.
Dank des Engagements des Unterstützer*innennetzwerkes ist es möglich, in diesem Fall exemplarisch zu verdeutlichen, welche gesundheitlichen Folgewirkungen Abschiebungen haben können. Das ist auch für die politische Arbeit und fachliche Argumentation wichtig. Denn meist bleibt das weitere Schicksal abgeschobener Menschen unbekannt.
In einem Artikel der taz schildern Lame K. und die psychosoziale Hilfsorganisation Peace of Mind (POM) in Gambia, wie sich seine Situation seit der Abschiebung entwickelt hat. Der 34-jährige Mann, der das Land seit seiner Kindheit nicht gesehen hat, schreibt der taz über Whatsapp, dass er dort „in tiefer Isolation“ lebt: „Ich habe kein familiäres Netzwerk, keine Verwandten, keine Freunde und keinerlei soziale Unterstützung in Gambia. Diese Situation gefährdet mich am meisten." Es sei „extrem schwierig, zu überleben und der Marginalisierung zu entgehen,“ heißt es in dem Artikel. Die taz zitiert auch aus einem Bericht von POM, wo Lame K. punktuell Unterstützung fand. Sein Zustand wird darin als „fragil“ beschrieben. Die NGO befürchte „eine Chronifizierung und fortschreitende Verschlechterung seines psychischen Gesundheitszustands und in regelmäßigen Abständen das Risiko einer Dekompensation oder suizidalen Verhaltens“, schreibt die taz.
Über die IPPNW-Meldestelle "Abschiebungen aus dem Krankenhaus" erlangten auch wir vor einem Jahr Kenntnis von den Umständen der Abschiebung und sind seitdem mit dem Unterstützer*nnennetzwerk in Kontakt. In der Meldung von 2025 an die IPPNW hieß es: „Die lokale Psychiaterin hat seine Reiseunfähigkeit bestätigt und versucht auch die Ärzt*innen des AMEOS darauf hinzuweisen. Ein Arzt der Ausländerbehörde hat aber seine Reisefähigkeit bestätigt … Der Betroffene warf sich auf den Boden, wurde dann aber in Handschellen an einen Rollstuhl fixiert.“
Dass die verschärfte Rückführungspolitik besonders kranke und traumatisierte Menschen trifft, liegt daran, dass sie wegen fehlender Identifizierung oder mangelhaftem Zugang nicht als besonders schutzbedürftig erkannt werden und dann durch das Asylverfahren durchfallen. Auch andere Möglichkeiten zum Bleiben greifen oft nicht. Sie werden in nicht wenigen Fällen suizidal und brauchen einen professionellen Schutzraum, wie z.B. das Krankenhaus. Vor diesem Hintergrund hat auch der Deutsche Ärztetag im Mai 2025 die zuständigen Landesbehörden aufgefordert, in allen Bundesländern die Abschiebung aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen als unzulässig zu erklären. Bisher ist diese Aufforderung verhallt.
Über die Meldestelle der IPPNW konnten wir bisher 35 Beispiele dokumentieren, darunter eine weitere aus demselben AMEOS Klinikum in Osnabrück in 2023. Damals wurde ein iranischer Patient von der Polizei aus dem Krankenhaus in Osnabrück abgeschoben. Diese Fälle sind nur die "Spitze des Eisberges", wie kürzlich durch eine Anfrage bei der Landesregierung Baden-Württemberg bekannt wurde. Von den dort aufgeführten 19 Abschiebungen aus Psychiatrien in 2024 war nur ein Beispiel uns und in der Öffentlichkeit bekannt geworden.
Auch wenn Einzelfallarbeit oft die Kapazitäten der Meldestelle übersteigt, konnten wir in dem Fall von Lame K. zumindest erreichen, dass die Landesärztekammer bei der Klinik kritisch nachfragte. Unsere Gesprächs- oder Trainingsangebote für Gesundheitspersonal blieben von der Klinikleitung unbeantwortet. Dabei zeigen unsere Erfahrungen, dass das Krankenhauspersonal meist mit einer solchen Situation überfordert ist und Klinikbeschäftigte deshalb aus Hilflosigkeit ihre Patient*innen in die Hände der Polizeibeamt*innen geben. In den allermeisten Fällen haben sie das Recht, ihre Patient*innen vor einer solchen gewalttätigen Maßnahme zu schützen. Daher setzen wir mit der Meldestelle auch stark auf Prävention. Seit 2024 bieten wir Workshops für Beschäftigte in Krankenhäusern an, um sie über ihre Möglichkeiten aufzuklären und sie auf solche unvorhergesehenen Situationen vorzubereiten. Dabei geht es auch darum, in Rollenspielen zu trainieren, wie Beschäftigte im Zweifel auch in den Konflikt mit den behördlichen und polizeilichen Vertreter*innen treten und sich für das Wohl ihrer Klient*innen oder Patient*innen einsetzen können.
Doch es bedarf eines größeren öffentlichen und internen Drucks an vielen Stellen, um diese skandalträchtige Praxis zu beenden. Daher sind wir sehr dankbar, dass in Osnabrück auch nach einem Jahr noch Menschen dieses Beispiel auf die Straße und dadurch in die Öffentlichkeit tragen. Zivilcourage ist an dieser Stelle besonders wichtig, um heilberufliche und humane Prinzipien wie z.B. das "nil nocere" ("Niemals jemanden zu schaden") trotz gesellschaftlichem Rechtsruck aufrecht zu erhalten.
Ernst-Ludwig Iskenius ist Mitglied im AK Geflüchtete & Asyl der IPPNW. Anne Jurema ist Referentin für Soziale Verantwortung.
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