Die Siedlungspläne konterkarieren die zweite Phase des "US-Friedensplans" und stehen seiner Umsetzung entgegen. Der 20-Punkte-Plan sieht unter anderem den Beginn des Wiederaufbaus in Gaza und eine Übergangsverwaltung vor, die von einem sogenannten "Board of Peace" überwacht werden soll.
„Die Bundesregierung sollte Völkerrechtsverstöße gegenüber der israelischen Regierung klar und unmissverständlich benennen und sich nicht an einer weiteren Schwächung der UN beteiligen. Die UN ist der richtige Ort, um auf dem Boden ihrer Charta Fragen von Sicherheit und Frieden zu verhandeln, wenn die Beteiligten zu keiner friedlichen Lösung kommen“, erklärt IPPNW-Vorstandsmitglied Susanne Grabenhorst.
Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Juli 2024 eindeutig festgestellt, dass sowohl die Besiedlung als auch die israelische Besatzung palästinensischen Landes völkerrechtswidrig sind und beendet werden müssen. Trotzdem hat das israelische Sicherheitskabinett am Sonntag Maßnahmen gebilligt, die Vertreibungen von Palästinenser*innen sowie Landnahme vorantreiben. Die Siedlungsprojekte zielen darauf ab, die territoriale Einheit des Westjordanlandes weiter zu zerstören, Jerusalem zu isolieren und die Bewegungsfreiheit der palästinensischen Bürger*innen noch weiter einzuschränken. Laut dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) wurden allein im letzten Jahr rund 1.800 Fälle von Siedlergewalt dokumentiert.
zurück