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Offener Brief an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag

Israelisches Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe

Jetzt Druck auf die israelische Regierung und die Knesset ausüben, um diese Gesetzgebung zu stoppen

Auf Initiative von amnesty international hat die IPPNW gemeinsam mit weiteren Organisationen (darunter Medico, Oxfam Deutschland, ECCHR, DPG, Pax Christi Deutschland, Pro Peace, Weltfriedensdienst und Israelis for Peace) am 30.3.2026 einen Offenen Brief an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag versendet.

Das Gesetz sieht vor, dass die Todesstrafe innerhalb Israels verhängt wird für die vorsätzliche Tötung einer Person mit der Intention, „die Existenz des Staates Israel zu negieren“. Innerhalb des besetzten Palästinensischen Gebietes würde sie angewandt für die vorsätzliche Tötung einer Person aus „terroristischen Gründen“. Die Formulierung des Gesetzes macht klar, dass dieses de facto nur gegenüber Palästinenser*innen Anwendung findet und dass die Todesstrafe das für urteilende Richter*innen quasi verpflichtend zu verhängende Strafmaß darstellen soll, selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft selbst dies nicht fordert. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Todesstrafe innerhalb von 90 Tagen nach Urteilsverkündung vollstreckt werden muss. Zum Tode Verurteilte müssen in Einzelhaft verbleiben und dürfen keinen Besuch von Familienangehörigen empfangen. Darüber hinaus werden Informationen über die Vollstreckung des Urteils aber auch über die Haftbedingungen geheim gehalten. Militärgerichte können mit einer einfachen Mehrheit von Richter*innen die Todesstrafe verhängen.

Das Gesetz verstößt gegen Vorgaben der Vierten Genfer Konvention, der UN-Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und widerspricht grundlegend dem Geist der der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Europäische Bürgerinitiative unterstützen

Unter anderem fordern wir die Bundesregierung in dem Offenen Brief auf, das EU-Israel-Assoziierungsabkommen auszusetzen. Wenn Sie diese Forderung Nachdruck verleihen möchten, unterschreiben Sie die Europäische Bürgerinitiative https://eci.ec.europa.eu/055/public/#/screen/home

Bisher stammen erst etwas über 30 Prozent der Unterstützungsbekundungen aus Deutschland.


Offener Brief an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz, sehr geehrter Herr Bundesminister des Auswärtigen Wadephul, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags,

Mit Entsetzen beobachten wir, dass die israelische Knesset im Begriff ist, das diskriminierende Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe zu verabschieden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Todesstrafe innerhalb Israels verhängt wird für die vorsätzliche Tötung einer Person mit der Intention, „die Existenz des Staates Israel zu negieren“. Innerhalb des besetzten Palästinensischen Gebietes würde sie angewandt für die vorsätzliche Tötung einer Person aus „terroristischen Gründen“. Die Formulierung des Gesetzes macht klar, dass dieses de facto nur gegenüber Palästinenser*innen Anwendung findet und dass die Todesstrafe das für urteilende Richter*innen quasi verpflichtend zu verhängende Strafmaß darstellen soll, selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft selbst dies nicht fordert. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Todesstrafe innerhalb von 90 Tagen nach Urteilsverkündung vollstreckt werden muss. Zum Tode Verurteilte müssen in Einzelhaft verbleiben und dürfen keinen Besuch von Familienangehörigen empfangen. Darüber hinaus werden Informationen über die Vollstreckung des Urteils aber auch über die Haftbedingungen geheim gehalten. Militärgerichte können mit einer einfachen Mehrheit von Richter*innen die Todesstrafe verhängen.

Mit diesen und weiteren Bestimmungen verstößt das Gesetz gegen Vorgaben der Vierten Genfer Konvention, der UN-Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und widerspricht grundlegend dem Geist der der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Als Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Wahrung des Völkerrechts und der Menschenrechte einsetzen, fordern wir die Bundesregierung und den Bundestag auf, entschiedenen Druck auf allen diplomatischen und öffentlichen Kanälen auf die israelische Regierung und die Knesset auszuüben, um diese Gesetzgebung zu stoppen. Mahnende Worte allein reichen schon lange nicht mehr.

Der Artikel 2 des EU-Israel Assoziierungsabkommens stellt unmissverständlich fest, dass die Vertragspartner sich dazu verpflichten, die Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten. Dass Israel dagegen verstößt, hat die EU selbst im vergangenen Jahr bereits eindeutig festgestellt. Die Bundesregierung entschied dennoch, an ihrer Blockadehaltung gegenüber einer teilweisen oder vollständigen Aussetzung des Abkommens festzuhalten.

Mit der Verabschiedung des diskriminierenden Gesetzes zur Ausweitung der Todesstrafe überschreitet Israel erneut eine „rote Linie“ in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit. Zu viele „rote Linien“ sind bereits ohne Konsequenzen überschritten worden. 

Deshalb fordern wir von der deutschen Bundesregierung: Stimmen Sie endlich für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens und zeigen Sie damit, dass Völkerrecht und Menschenrechte für alle Staaten gleichermaßen gelten. Die Bundesregierung darf nicht länger doppelte Maßstäbe anwenden, wenn es um Israel geht.

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Ansprechpartnerin

Angelika Wilmen

Angelika Wilmen
Referentin für Friedenspolitik
Tel. 030 / 698074 - 13
Email: wilmen[at]ippnw.de

Materialien

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