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IPPNW-Pressemitteilung von 7. Juli 2007

Wismut-Uranbergbau: keine Entschädigung für Krebsopfer?

Veranstaltung in Gera zum Thema Krebsrisiko durch Uranbergbau – Kürzung der Entschädigungsleistungen geplant

07.07.2007 Nach Angaben der Bergbau-Berufsgenossenschaft in Gera bereitet die Bundesregierung eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vor, die ehemalige Uranbergbauarbeiter schwer treffen könnte. Umfassende Änderungen beim Leistungsrecht für beruflich Geschädigte sind geplant: u. a. sollen Menschen mit berufsbedingten Gesundheitsschäden, deren Tätigkeit im Uranerzbergbau länger als 10 Jahre zurück liegt, nicht mehr entschädigt werden. Dabei ist bei Krebserkrankungen durch ionisierende Strahlung eine Latenzzeit von bis zu 40 Jahren möglich. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2007 beschlossen und 2008 in Kraft treten.

Bei zwei Veranstaltungen der Ärzteorganisation IPPNW in Gera am 4. und 5. Juli wurde eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Strahlen­schutz präsentiert, nach der das Lungenkrebsrisiko bei Uranbergbauarbeitern länger erhöht ist als bisher angenommen. Die Studie zeigt, dass das Lungenkrebsrisiko im Zeitraum zwischen 15 und 24 Jahren nach der Exposition am höchsten ist. Das Risiko nimmt laut Studie mit zunehmender Zeit nach Exposition nicht so stark ab, wie bisher angenommen. Angesichts dieses Ergebnisses sind die Pläne der Bundesregierung eine katastrophale Nachricht für Zehntausende, die früher bei der Wismut gearbeitet haben. Einige von ihnen sind erst Jahre nach Schließung der Wismut an Krebs erkrankt und kämpfen mehr oder weniger erfolgreich um die Anerkennung ihrer Krankheit als Berufskrankheit. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt allen ehemaligen Wismut-MitarbeiterInnen, schnellstmöglich und vorsorglich einen Antrag auf Anerkennung der Berufskrankheit zu stellen, auch dann, wenn noch keine Erkrankung vorliegt.

Zum Thema „Krebsrisiko durch den Wismut-Uranbergbau“ organisierte das Tumorzentrum Gera und die Ärzteorganisation IPPNW am 4. Juli eine öffentliche Fachveranstaltung für Ärzte und Interes­sierte und am 5. Juli eine öffentliche Diskussion für interessierte Laien. Die Diskussion am 5. Juli wurde vom Offenen Kanal Gera aufgezeich­net. Die Aufzeichnung wird in der Sendewoche 18.07. bis 25.07.2007 mehrmals gesendet. Mehrere ehemalige Wismut-Beschäftigte mit berufsbedingten Gesundheitsschäden waren anwesend und berichteten von den bereits gegebenen Schwierigkeiten, ihre Krankheit als Berufserkrankung anerkennen zu lassen.

Darüber hinaus sieht die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vor, dass die Grenze, ab der Anspruch auf eine Unfall- oder Berufskrankheitsrente entsteht, von 20% auf 30% (Minderung der Erwerbsfähigkeit) angehoben wird. Etwa 50% aller bisherigen Rentenfälle wären so nicht mehr zu entschädigen. Die kontinuierliche Rentenzahlung soll zukünftig für Unfall- und Berufsgeschädigte erst ab 50% greifen und bei geringerem Schädigungsgrad nur noch als Einmalzahlung geleistet werden.

Für weitere Informationen:
Sven Hessmann, Pressereferent, Tel.: 030 – 69 80 74 14, E-Mail: hessmann[at]ippnw.de

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