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Atomwaffenverbot

Seit 2021 ist der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft. Der Vertrag verbietet Staaten, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Der Vertrag verbietet auch, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen. Den Vertragsstaaten ist die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. Im Juni 2022 fand die erste Konferenz der Vertragsstaaten in Wien und im Dezember 2023 die Zweite in New York statt. Die dritte Staatenkonferenz fand vom 3. bis 7. März 2025 in New York statt.

Die IPPNW hat die Kampagne für die Ächtung von Atomwaffen (ICAN) ins Leben gerufen und arbeitet heute eng mit ihr zusammen. Deutschland ist dem Vertrag bisher noch nicht beigetreten. Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit ist, die Bundesregierung zum Beitritt zu bewegen.

Aktuelles zum Atomwaffenverbot

Ansprechpartnerin

Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Referentin für nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 23
Kontakt

Materialien

IPPNW / Atomwaffen A-Z Factsheet
Der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Format DIN A4, 2 Seiten

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Broschüre: Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Der Text des Atomwaffenverbotsvertrags, beschlossen am 7. Juli 2017.
Format DIN A5, 20 Seiten

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