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Aus Forum 187 / 2026

Vom Rechtsgutachten zum Verbot

Wie das World Court Project den Weg zum Atomwaffenverbot ebnete

Erstmals hatte das höchste Gericht der Vereinten Nationen die gefährlichsten Waffen der Menschheit völkerrechtlich bewertet. Dieses Gutachten hätte es ohne das sogenannte World Court Project – das auf internationaler Ebene vor allem von der IPPNW, IALANA und dem IPB vorangetrieben wurde – vermutlich nie gegeben. Zwar ließ das Gutachten manche Fragen offen, doch es setzte einen Prozess in Gang, der auch 30 Jahre später noch die Arbeit zur Abschaffung von Atomwaffen prägt. Heute zeigt sich, welche langfristige Bedeutung das damalige Verfahren hatte.

Es begann mit einer Frage

Die Idee zum World Court Project entstand in den 1980er-Jahren in Neuseeland. Der pensionierte Richter Harold Evans stellte eine einfache, aber folgenreiche Frage: Wenn das humanitäre Völkerrecht selbst konventionelle Waffen begrenze, warum sollte ausgerechnet der Einsatz von Atomwaffen keiner rechtlichen Überprüfung unterliegen? Aus dieser Überlegung entstand zunächst eine Sammlung von Tausenden Unterschriften – und schließlich 1992 das World Court Project, dem sich weltweit Hunderte Organisationen anschlossen. Ziel war es, den IGH dazu zu bewegen, sich mit der Rechtmäßigkeit von Atomwaffen zu befassen – nicht als politische, sondern als rein rechtliche Frage. Die ehemalige Abrüstungsexpertin der IPPNW, Xanthe Hall, begleitete das damals das Projekt.

Während die IPPNW die gesundheitlichen Folgen eines Atomkriegs in den Mittelpunkt rückte und bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine Anfrage an den Gerichtshof eintrat, arbeitete die IALANA daran, auch die UN-Generalversammlung für diesen Schritt zu gewinnen. Beide Wege führten schließlich nach Den Haag. Die Anrufung der WHO wurde jedoch abgewiesen, da der IGH die Rechtmäßigkeit von Atomwaffen nicht als Teil der Arbeit der WHO ansah.

Eine grundlegende Auseinandersetzung


Als der IGH 1995 die Anhörungen eröffnete, zeigte sich schnell, wie grundlegend die Debatte war. Atomwaffenstaaten argumentierten, nukleare Abschreckung sei eine politische Frage und entziehe sich einer juristischen Bewertung. Andere Staaten hielten dagegen, dass gerade Waffen mit unermesslichen humanitären Folgen dem Recht unterworfen sein müssten.

Besonders bewegend waren laut Xanthe Hall die Aussagen der Überlebenden: Die Bürgermeister von Hiroshima und Nagasaki erinnerten eindringlich an das Leid der Einwohner*innen. Die Marshallesin Lijon Eknilang schilderte die Folgen jahrzehntelanger Atomtests im Pazifik: Fehlgeburten, Missbildungen und Krankheiten, die Generationen überdauern. Solche Berichte machten deutlich: Hinter Begriffen wie „nukleare Abschreckung“ stehen immer konkrete menschliche Schicksale.

Das Gutachten: Ein Meilenstein

Am 8. Juli 1996 präsentierten die Richter des IGH schließlich ihr Gutachten zur Legalität von Atomwaffen. Es blieb hinter den Hoffnungen vieler Abrüstungsbefürworter*innen zurück. Der Gerichtshof erklärte Atomwaffen nicht unter allen Umständen ausdrücklich für rechtswidrig. Zum einen hatten Atomwaffenstaaten behauptet, es gebe Einsatzszenarien, die keine großen Schäden anrichten und bei denen zwischen Militär und Zivilpersonen unterschieden werden könne. Die Richter schrieben im Gutachten, dass die Staaten keine ausreichenden Informationen zu diesen angeblichen Optionen geliefert hätten – etwa dazu, wie eine Eskalation nach dem Ersteinsatz verhindert werden sollte. Dennoch wurde die Argumentation nicht wegen mangelnder Informationen abgewiesen; stattdessen erklärte sich der Gerichtshof für nicht zuständig, über diese Frage zu urteilen. 

Ebenso konnte der IGH nicht definitiv entscheiden, ob der Einsatz von oder die Drohung mit Atomwaffen in einer existenzbedrohenden Situation rechtmäßig oder unrechtmäßig wäre.
Gleichzeitig stellten die Richter klar: Der Einsatz von Atomwaffen oder die Androhung eines solchen unterliegen grundsätzlich den Regeln des humanitären Völkerrechts und sind mit diesen kaum vereinbar. Sie stünden generell im Widerspruch zu den Regeln, die das internationale Recht – und insbesondere das humanitäre Völkerrecht – für bewaffnete Konflikte vorschreibt. Letztlich stärkt das Gutachten also die Position derer, die nukleare Drohungen oder Einsätze für unrechtmäßig halten, da es beides für generell völkerrechtswidrig erklärt – eine starke Aussage, auch wenn das Wort „generell“ und nicht „ausnahmslos“ gewählt wurde, weil der IGH die genannten Ausnahmen nicht abschließend bewertete.

Vom Gutachten zum Verbotsvertrag

Das IGH-Gutachten ist ein gewichtiges Dokument im Kampf gegen Atomwaffen. Langfristig, so Xanthe Hall, erwies sich eine Aussage als besonders bedeutsam, die damals wenig Aufmerksamkeit erhielt: Einstimmig bekräftigten die Richter die völkerrechtliche Verpflichtung aller Staaten, Verhandlungen über die vollständige nukleare Abrüstung in redlicher Absicht zu führen und erfolgreich abzuschließen. Diese Verpflichtung entspringt dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und wird seit jeher von den Atomwaffenstaaten eher schöngeredet als erfüllt.

Um die Bekräftigung der Richter, dass die Verpflichtung zu internationalen Abrüstungsverhandlungen weiterhin bindend ist und nicht länger ignoriert werden sollte, entfaltete sich in den folgenden Jahren die direkteste Wirkung des Gutachtens. Denn trotz der Mahnung des IGH vergingen weitere 14 Jahre und zwei Überprüfungskonferenzen des NVV ohne substanzielle Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung. Als die Atomwaffenstaaten auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 erneut Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention ablehnten, kam die Idee für einen Verbotsvertrag auf. Dieser sollte ohne die besitzenden Staaten aufgebaut werden, die Norm gegen Atomwaffen stärken und den Druck für deren Abschaffung erhöhen.

2015 setzte die UN-Generalversammlung eine Arbeitsgruppe ein, die konkrete Maßnahmen zur Erreichung einer atomwaffenfreien Welt erörtern sollte. Diese empfahl der UN ein Jahr später tatsächlich Verhandlungen über einen rechtsverbindlichen Verbotsvertrag. Schließlich startete im März 2017 die erste Verhandlungsrunde zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV).

Mit der Verabschiedung des AVV im Sommer 2017 wurde eine Lücke geschlossen, auf die das Gutachten indirekt hingewiesen hatte: Erstmals wurden Entwicklung, Besitz, Stationierung, Weitergabe, Einsatz und Androhung des Einsatzes von Atomwaffen umfassend geächtet.

Vom Verbot zur Abschaffung


Doch der Weg vom Verbot zur Abschaffung bleibt lang. Die internationale Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren verschärft: Alle Atomwaffenstaaten modernisieren ihre Arsenale, die meisten rüsten sogar quantitativ auf. Nukleare Drohungen durch Russland und die USA haben die Risiken atomarer Eskalation erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Gleichzeitig wird in Europa wieder offen über nukleare Abschreckung diskutiert; Gespräche über eine Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich konkretisieren sich derzeit in gemeinsamen Atomwaffenübungen.

Gerade in dieser Situation erhält das Vermächtnis des World Court Project neue Aktualität. Die Initiative hat gezeigt, dass scheinbar unverrückbare Gewissheiten verändert werden können, wenn Zivilgesellschaft, Wissenschaft und engagierte Staaten gemeinsam handeln. Wenn wir das Ziel einer atomwaffenfreien Welt verfolgen, dann müssen wir das internationale Rechtssystem einbeziehen und nutzen – nicht, obwohl das Völkerrecht aktuell unter Druck steht, sondern gerade deshalb. Gemeinsam müssen wir es verteidigen, fördern und ausbauen.

Inzwischen unterstützen 100 Staaten den Atomwaffenverbotsvertrag, davon 75 als Mitglieder. Vom 30. November bis 4. Dezember 2026 tritt nun erstmals die Überprüfungskonferenz des Vertrags zusammen. Nach bereits drei Vertragsstaatenkonferenzen wird sie Bilanz ziehen und über die weitere Umsetzung des Vertrags beraten. Angesichts wachsender Spannungen und atomarer Rhetorik wird sie mehr sein als ein diplomatisches Treffen: Sie bietet die Chance, den normativen Anspruch des Verbots zu bekräftigen und den Blick wieder auf das eigentliche Ziel zu richten – die vollständige Abschaffung aller Atomwaffen.

Vor 30 Jahren bewies das World Court Project, dass eine mutige Idee das internationale Recht verändern kann. Der Weg zu einer atomwaffenfreien Welt beginnt nicht erst mit der Abrüstung, sondern bereits mit der Überzeugung, dass das Recht stärker sein muss als die Logik der Abschreckung. 

Den Bericht über das World Court Project von Xanthe Hall finden Sie unter: ippnw.de/bit/wcp

Juliane Hauschulz ist Referentin für nukleare Abrüstung der IPPNW.

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Ansprechpartnerin

Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Referentin für nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 23
Kontakt

Materialen

Factsheet: Auslaufen von NewSTART. Das Factsheet erklärt den New START-Vertrag und zeigt die Folgen auf, die das Auslaufen dieses Vertrags haben kann. Format DinA4.

Download

Briefing: Der Vertrag über das Verbot von Atom-waffen (AVV). Das Briefing (aus 2017 als der AVV bei den Vereinten Nationen angenommen wurde) gibt einen Überblick über Inhalte und Strukturen des Vertrags.

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