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IPPNW-Pressemitteilung vom 22. Januar 2024

Nukleare Aufrüstung und Rhetorik: „Wir müssen mit dem Wahnsinn aufhören.“

Atomwaffenverbotsvertrag drei Jahre in Kraft

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW und weitere Partnerorganisationen der Internationalen Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) feiern heute weltweit den 3. Jahrestag des Inkrafttretens des UN-Vertrags zum Verbot von Atomwaffen (AVV). Die deutsche IPPNW-Sektion fordert von der Bundesregierung, dem Abkommen endlich beizutreten. Der Vertrag zählt mit der kürzlich erfolgten Ratifizierung der karibischen Insel São Tomé und Príncipe 70 Mitglieds- und 93 Unterzeichnerstaaten, beinahe die Hälfte aller UN-Staaten.

Anfang Dezember 2023 endete die 2. Staatskonferenz der AVV-Mitgliedsstaaten mit einer Erklärung, die u.a. das Konzept der nuklearen Abschreckung kritisierte und alle nuklearen Drohungen verurteilte. In letzter Zeit plädierten einige politische Kommentatoren und Politiker in Europa jedoch für eine Stärkung der nuklearen Abschreckung und sprachen sich sogar für gemeinsame atomare Streitkräfte in Europa aus. Die IPPNW lehnt diese Aufrüstungsgedanken entschieden ab.

„Wir brauchen mehr Anstrengungen in Richtung nukleare Abrüstung. Noch mehr Drohungen, Aufrüstung und nukleare Rhetorik drehen die Eskalationsschraube soweit, bis die Spannung nicht mehr haltbar wird. Die Konsequenzen wären unvorstellbar katastrophal. Wir müssen mit diesem Wahnsinn aufhören,“ so Dr. Lars Pohlmeier, Vorsitzender der IPPNW Deutschland.

Der Atomwaffenverbotsvertrag steht einer „Eurobombe“ entgegen. Da einige Staaten AVV-Mitgliedsstaaten sind, darf die EU keine Teilhabe an den Atomwaffen Frankreichs eingehen. Denn der AVV verbietet jegliche Unterstützung von Atomwaffen und damit verbundenen Aktivitäten. Darüber hinaus verbietet auch der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) die Weitergabe von Atomwaffen an Nichtatomwaffenstaaten. Alle EU-Staaten sind Mitglieder des NVV.

Der Atomwaffenverbotsvertrag ist einmalig, denn er enthält nicht nur umfassende Verbote zu Atomwaffen, sondern auch positive Verpflichtungen: Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, Hilfe für die Betroffenen von Atomwaffeneinsätzen und -tests und Maßnahmen für die Sanierung kontaminierter Gebiete zu leisten. Diese Verpflichtungen sind durch die Mitarbeit von Betroffenen selbst an den Verhandlungen und der Formulierung des Vertrags entstanden.

Die ICAN-Partner*innen in Deutschland feiern am und um den 3. Jahrestag des Atomwaffenverbotsvertrages vor allem seine Erfolge. Mit Veranstaltungen, Straßenaktionen und Social-Media-Aktivitäten wollen die Aktivist*innen vermitteln, was der Vertrag bedeutet und warum die Welt ihn braucht. So schließen beispielsweise bereits viele Finanzinstitute Investitionen in Atomwaffen und atomare Trägersysteme aus, weil sie keine ethisch vertretbare Anlage für Investor*innen mehr sind.

Hier ein Überblick über die Aktivitäten in Deutschland zum Jahrestag: nuclearban.de/3-jahrestag-zum-inkrafttreten-des-atomwaffenverbotsvertrags/

Hier werden im Laufe des Tages Fotos aus den Aktionen zum Download zu finden.

Kontakt: Xanthe Hall, IPPNW-Abrüstungsreferentin, Tel. 0177/4757194

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Ansprechpartnerin

Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Referentin für nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 23
Kontakt

Ansprechpartner

Dr. med. Lars Pohlmeier

Dr. med. Lars Pohlmeier
IPPNW-Vorsitzender
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Materialien

IPPNW-Forum 186: Nukleare Abrüstung statt leerer Versprechen

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Faltblatt "Mut zum Widerspruch. Mut zur Abrüstung. Gemeinsam gegen die atomare Bedrohung!"
mit Hintergründen zu Rüstungskontrolle und Völkerrecht, zur aktuellen Aufrüstung und zum Engagement für die Abschaffung der Atomwaffen. 

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Hibakusha/Survivors - Überlebende von Atomwaffen: Das vierseitige Faltblatt erläutert die Folgen von Atomwaffen für die Überlebenden und lässt Betroffene zu Wort kommen. Format DinA4.

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Factsheet: Auswirkungen einer Atomexplosion. Was passiert, wenn eine Atombombe gezündet wird? Welche sofortigen, kurz- und langfristigen Auswirkungen hat ihre Explosion? Format DinA4.

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