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Pressemitteilung vom 23.05.2017

Erster Entwurf für ein UN-Atomwaffenverbot präsentiert

Friedensorganisationen werten den Vertragsvorschlag positiv

23.05.2017 Ein internationales Verbot von Atomwaffen rückt in greifbare Nähe. Der erste offizielle Vertragsentwurf wurde gestern bei den Vereinten Nationen in Genf veröffentlicht. Die Friedensorganisationen ICAN und IPPNW Deutschland bewerten das Dokument als Fortschritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. „Der Entwurf ist eine gute Grundlage für die Verhandlungen im Juni und Juli“, erklärt Xanthe Hall von der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN). „Wir hoffen, dass am Ende der Konferenz ein starkes Abkommen beschlossen wird.“ Sollten sich die rund 130 Staaten nicht einigen, wird es noch eine weitere Verhandlungsrunde geben.

Die Präsidentin der Verhandlungen, Elayne Whyte Gómez aus Costa Rica, hat am späten Montagnachmittag einen Entwurf für einen Verbotsvertrag vorgelegt. Laut dem Entwurf würden sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, unter keinen Umständen Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anderweitig zu beschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Auch der Transfer sowie die Weitergabe der Verfügungsgewalt werden umfassend verboten, sodass auch die nukleare Teilhabe innerhalb der NATO nicht vertragskonform wäre. Der Einsatz von Atomwaffen wird ebenfalls untersagt. Zudem dürfen die Vertragsparteien keiner anderen Partei helfen, diese verbotenen Aktivitäten durchzuführen.

Für Deutschland ist insbesondere Absatz 2a des Artikels 1 wichtig, wonach jegliche Stationierung von Atomwaffen untersagt wird. Diese Bestimmung bedeutet, dass die US-Atomwaffen in Büchel abgezogen werden müssen, bevor Deutschland unterzeichnen kann.

Das Sicherheitsabkommen mit der IAEO für den Nichtverbreitungsvertrag wird auch für das Atomwaffenverbot die Grundlage der Kontrollen und Inspektionen. Alle Parteien, die Nuklearanlagen besitzen, müssen ein solches Abkommen abschließen. Staaten, die ihre Atomwaffen eliminiert haben, werden ebenfalls durch die IAEO überprüft.

ICAN Deutschland begrüßt, dass die Präambel die humanitären Grundsätze betont und die Arbeit der UN und der Zivilgesellschaft gewürdigt wird.

ICAN Deutschland fordert die Bundesregierung auf, die von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragenen Verhandlungen nicht weiter zu boykottieren und stattdessen konstruktiv teilzunehmen. „Neben Deutschland nehmen auch Russland und die meisten NATO-Staaten bislang nicht an den Gesprächen teil. Zum Glück können die Blockierer den Prozess nicht aufhalten“, sagt Hall. „Ein Atomwaffenverbot wird kommen.“

Der Vertragsentwurf (auf Englisch) kann hier heruntergeladen werden: http://www.icanw.de/wp-content/uploads/2017/05/DraftTreaty.pdf

Die zweite UN-Verhandlungsrunde beginnt in New York am 15. Juni 2017 und endet am 7. Juli 2017. IPPNW und ICAN schicken eine Delegation aus Deutschland, die über die Verhandlungen berichten wird.

Kontakt: Xanthe Hall, ICAN Deutschland, Tel. 030 / 69 80 74 12, Email: xanthe@ippnw.de
Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030 / 69 80 74 – 15, Email: wilmen@ippnw.de


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