Suche
Spenden
Menü
27. April bis 22. Mai 2026

11. Überprüfungskonferenz den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags

Am 22. Mai 2026 endete die 11. Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV). Die Konferenz begann am 27. April 2026 im UN-Hauptquartier in New York. Vier Wochen lang berieten die 191 Vertragsstaaten über die bisherige Umsetzung und die Zukunft des Vertrags und konnten sich dabei nicht einigen. Zum dritten Mal in Folge endet die Überprüfungskonferenz des NVV ohne ein gemeinsames Abschlussdokument. Dieses Scheitern war von vielen Beobachtenden erwartet worden und zeigt die tiefe Krise der nuklearen Ordnung. 

Der NVV, der vielen Staaten als Eckpfeiler dieser nuklearen Ordnung gilt, basiert auf einem grundlegenden Versprechen: die Nichtatomwaffenstaaten verpflichten sich, keine Atomwaffen herzustellen oder zu erwerben - im Gegenzug garantieren die Atomwaffenstaaten, dass sie nuklear abrüsten. Doch diese Abmachung geriet über die letzten Jahre und Jahrzehnte in Schieflage, denn während die Nichtatomwaffenstaaten ihren Teil einhielten, verzögern die Atomwaffenstaaten die nukleare Abrüstung immer weiter. Stattdessen rüsten sie sogar auf. Angesichts dieser Entwicklung und schwerer geopolitischer Krisen stand die Konferenz unter großem Druck. Dabei hätte der Vertrag dringend einen Erfolg gebraucht, denn bereits die letzten beiden Überprüfungskonferenzen endeten ohne ein gemeinsames Abschlussdokument.

Doch schon im Vorfeld wurden die Schwierigkeiten sichtbar. Wie für jede Überprüfungskonferenz (RevCon) fanden auch für die diesjährige drei Vorbereitungskonferenzen (die sogenannten PrepComs - Preparatory Committee) statt. Die erste PrepCom in 2023 scheiterte: weder die Zusammenfassung des Vorsitzenden noch die Empfehlungen fanden eine Mehrheit. Beides durfte nicht einmal als Arbeitspapier veröffentlicht werden - ein neuer Tiefpunkt in der Vertragsgeschichte. Die zweite PrepCom 2024 erreichte wenigstens das und die Zusammenfassung des Vorsitzenden konnte als Arbeitspapier veröffentlicht werden. In 2025 konnten die Staaten sich erneut nicht auf gemeinsame Empfehlungen für die Überprüfungskonferenz einigen. Die RevCon startete also bereits unter schwierigen Bedingungen und konnte diese Krise auch in den letzten vier Wochen nicht überwinden.

Die Konferenz wurde von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen begleitet, darunter eine internationale Delegation der IPPNW sowie eine Delegation von ICAN Deutschland.

Über die erste Woche der RevCon berichtet ICAN Deutschland: https://www.icanw.de/neuigkeiten/tag-1-auftakt-der-11-nvv-ueberpruefungskonferenz/

Auch das Genfer Büro der IPPNW berichtet von der Konferenz: https://ippnw-glo.org/2026/05/02/npt-review-conference-2026/

Alle wichtigen Dokumente zur Konferenz finden Sie auf der Seite von Reaching Critical Will (englisch). Hier finden Sie auch Transkripte fast aller gehaltenen Reden.

Die Arbeit an einem gemeinsamen Abschlussdokument

Die ersten drei Entwürfe
Am 6. Mai legte der Vorsitzende der Konferenz, Botschafter Do Hung Viet, einen ersten Entwurf für ein Abschlussdokument (Zero Draft Outcome Document - hier einsehbar (englisch)) vor und bat die Vertragsstaaten um Stellungnahmen. Am 13. Mai wurde ein zweiter, überarbeiteter Entwurf zirkuliert (hier einsehbar (englisch)), am 17. Mai folgte ein dritter Entwurf (hier einsehbar (englisch)). Einige Punkte, die die IPPNW im ersten Entwurf begrüßt hatte, wurden im zweiten und dritten Entwurf abgeschwächt. Im Folgenden sollen zunächst diese drei Entwürfe besprochen werden, bevor die Entwürfe 4 und 5 angeschaut werden, da diese sich nochmal stärker vom Ursprungstext unterscheiden. 

Der erste Entwurf erkannte in Paragraph 2 die Diskussionen darüber an, inwieweit die nukleare Teilhabe und Modelle der erweiterten Abschreckung die Effektivität und Glaubwürdigkeit des Vertrags langfristig beeinflussen können. Zudem wurden Sorgen bezüglich möglicher neuer Teilhabemodelle bekundet. Entsprechende Diskussionen werden insbesondere in Europa geführt und wurden auf der Konferenz u.a. durch die Rede der europäischen ICAN-Partner*innen kritisiert. Der zweite und dritte Entwurf des Abschlussdokuments thematisierte nicht mehr einen möglichen Glaubwürdigkeitsverlust und bezog sich nur noch auf die Effektivität der Vertragsumsetzung. Der Satz zu den Sorgen über mögliche neue Kooperationen wurde ersatzlos gestrichen.

Die Paragraphen 46-51 wiederholen im ersten Entwurf deutlich die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur vollständigen nuklearen Abrüstung. Dabei hebt Paragraph 48 explizit hervor, dass der Vertrag zwar eine unendliche Gültigkeit hat, dass das aber nicht bedeutet, dass die Atomwaffenstaaten ein unendliches Besitzrecht auf Atomwaffen haben. Die entsprechenden Paragraphen 45-49 im zweiten Entwurf bzw. 46-48 im dritten Entwurf sprechen eine sehr viel weniger deutliche Sprache. Die Aussage des ursprünglichen Paragraphen 48 fehlen in den folgenden Entwürfen vollständig. Die Verpflichtung zu Abrüstungsgesprächen wird zwar wiederholt, jedoch wird die Verpflichtung zum Abschluss dieser Gespräche – also zur Aushandlung eines tatsächlichen Vertrags für die vollständige nukleare Abrüstung – nicht mehr erwähnt. Insgesamt sinkt der Umfang und die Schärfe der Formulierungen von Entwurf zu Entwurf.

Positiv zu vermerken ist, dass alle Entwürfe (Paragraph 67 in Enwurf 1 / Paragraph 65 und 66 in Entwurf 2+3) die Notwendigkeit von Opferhilfe und Umweltsanierungen in ehemaligen Testgebieten betonen und damit den Kampf um nukleare Gerechtigkeit anerkennen. Jedoch schrumpft auch dieser Teil im Laufe der Entwürfe. Alle Entwürfe (Entwurf 1+2 jeweils Paragraph 73, Entwurf 3 Paragraph 72) verweisen auf den UN-Atomwaffenverbotsvertrag und dessen erste Überprüfungskonferenz, die im Dezember ansteht.

Bereits der erste Entwurf des gemeinsamen Abschlussdokuments war zwar eine umfangreiche, jedoch politisch wenig ambitionierte Zusammenfassung der Grundsätze, Ziele und Diskussionspunkte des Vertrags und der Vertragsstaaten. Der zweite und dritte Entwurf nahm Rückmeldungen der Vertragsstaaten auf, weshalb das langsame Abschwächen vieler Formulierungen leider erwartbar war. Die sehr viel vageren Ausführungen in Kernbereichen des Vertrags, wie bei der Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung, sind dennoch enttäuschend und werden die Forderungen vieler Nichtatomwaffenstaaten nach einer vollständigen Umsetzung des Vertrags nur verstärken.

Die Annahme eines gemeinsamen Abschlussdokuments wäre angesichts der gescheiterten vorherigen Überprüfungskonferenzen und der Vorbereitungskonferenzen, ein kleines diplomatisches Wunder gewesen. Das zeigte sich deutlich bei den Anmerkungen, die die Staaten zum Textentwurf einbrachten und die sich nicht selten direkt widersprachen. Nach dem ersten Dokumententwurf gab es beispielsweise folgende Diskussionslinien: der Iran möchte nicht, dass er für sein Nichteinhalten der IAEA-Verpflichtungen genannt wird; die USA möchte nicht, dass die Angriffe auf den Iran erwähnt werden, da sie sich so an den Pranger gestellt fühlen, obwohl sie nicht genannt werden; einige europäische Staaten möchten dafür, dass Russland explizit für die Unsicherheiten rund um die Nuklearanlagen in der Ukraine genannt wird, was aktuell nicht der Fall ist; die Nichtatomwaffenstaaten möchten einen deutlicheren Aufruf zur nuklearen Abrüstung, während die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten aktuelle geopolitische Spannungen nicht ausreichend erwähnt sehen; und so weiter. Ein gemeinsames Abschlussdokument könne nur gelingen, wenn alle Parteien sich dazu verpflichten – wie es Libby Flatoff und Daryl G. Kimball von der Arms Control Association formulieren – „im Interesse der Stärkung des Vertrags zu handeln, frühere Verpflichtungen zu zentralen Zielen und Vorgaben einzuhalten und offene Schuldzuweisungen und Beschimpfungen zu vermeiden“. 

Entwurf 4 und 5
Die Vertragsstaaten sahen sich nicht dazu verpflichtet, im Interesse der Stärkung des Vertrags zu handeln und wiederholten in den Konsultationen zum Text des Abschlussdokuments unverändert ihre Positionen. Die Konferenzleitung zirkulierte entsprechend am 21. Mai erneut einen Entwurf, der dieses Mal sehr stark überarbeitet war (hier einzusehen (englisch)). Am 22. Mai legte sie schließlich die finale Version für ein gemeinsames Abschlussdokument vor (hier einzusehen (englisch)). Letztlich konnten sich die Vertragsstaaten jedoch auch auf dieses nicht einigen. Damit endete die 11. Überprüfungskonferenz des NVV ohne Ergebnis.

Entwurf 4 und 5 sind etwas anders strukturiert als die vorherigen Entwürfe, weshalb ein direkter Vergleich zu den Entwürfen 1-3 schwieriger ist. Dennoch ist deutlich, dass der Text insbesondere in Bezug auf die nukleare Abrüstung nochmals stark abgeschwächt wurde, auch zwischen Entwurf 4 und 5. Die finale Version 5 erweckt den Anschein, dass sie von den Atomwaffenstaaten geschrieben wurde, wie Ray Acheson für Reaching Critical Will schreibt. Die Verpflichtung zu Abrüstungsgesprächen wird zwar genannt, doch insgesamt ändert sich der Tonfall des Textes: nukleare Abrüstung wird nicht mehr vehement eingefordert und jeglicher Dringlichkeit enthoben. Risikominimierung und die Verhinderung eines Atomkriegs stehen im Vordergrund, jedoch ebenso wenig konkret wie die Abrüstung. Jede Kritik an der Modernisierung oder dem Ausbau der nuklearen Arsenale wurde gestrichen, ebenso die Erwähnung künftiger Risiken durch neue Technologien. Die nukleare Teilhabe steht in Entwurf 4 zwar noch im Text, jedoch werden nur noch die Diskussionen darum erwähnt und eine weitere Debatte begrüßt, um den Vertrag zu stärken (Entwurf 4 - Paragraph 20). Im finalen Entwurf 5 wird die nukleare Teilhabe gar nicht mehr erwähnt.

Fast überraschend ist es hier, dass der Atomwaffenverbotsvertrag in beiden Entwürfen weiterhin erwähnt wird (Entwurf 4 - Paragraph 13; Entwurf 5 - Paragraph 12). Die Forderungen der von Atomwaffen betroffenen Gemeinschaften nach Unterstützung wurde zwar in einen Absatz zu Atomwaffentests verschoben und damit weniger prominent herausgestellt, ist jedoch weiterhin vorhanden (Entwurf 4 - Paragraph 9; Entwurf 5 - Paragraph 8). Besorgniserregend ist jedoch, dass die in Entwurf 1-3 noch in der Präambel genannte Norm gegen Atomwaffentests in Entwurf 4 und 5 vollkommen fehlt. Es wird ein positiver Bezug zum CTBT erhalten und an die nötige Ratifizierung des Vertrags durch die Atomwaffenstaaten sowie an deren Atomtestmoratorien erinnert. Zudem werden die schwerwiegenden Folgen neuer Atomwaffentests betont. Doch diese Ausführungen verbleiben auf dem Niveau von Selbstverpflichtungen, während der Bezug zur Norm gegen Atomwaffentests das größere, international anerkannte Tabu und die damit einhergehende moralische Verpflichtung benannt hätte.

Durch die neue Struktur rutschen einige Abschnitte aus der ursprünglichen Präambel des Texts nach unten und so beginnt der Abschnitt zur nuklearen Abrüstung mit einem Bekenntnis dazu, dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden sollte. In Entwurf 4 folgt hierauf die Sorge vor den Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen und die Erinnerung daran, dass alle Staaten internationales Recht und die Charter der UN achten müssen. In Entwurf 5 entfällt nicht nur der Verweis auf das internationale Recht und die Charter, auch stehen hier nur noch Sorgen um die Folgen eines Atomkrieges - als sei ein Atomwaffeneinsatz unterhalb dieser Schwelle bedenkenlos.

Insgesamt entstand im Laufe der Überarbeitungen ein Abschlussdokument, welches insbesondere die Wünsche und Formulierungen der Atomwaffenstaaten und ihrer Verbündeten wiederspiegelt. Die Anmerkungen und Forderungen der Nichtatomwaffenstaaten, die sich konsequent für eine deutlichere Sprache in Bezug auf die nukleare Abrüstung und die katastrophalen humanitären Folgen eines jeden Einsatzes von Atomwaffen eingesetzt hatten, fanden nur bedingt Einzug in den finalen Text. Letztlich konnte auch dieser aber nicht verabschiedet werden. In Anbetracht des Misserfolgs kritisierte Mexiko die fehlende Bereitschaft der Atomwaffenstaaten, ernsthaft zu verhandeln anstatt zu dominieren. Dennoch findet das mexikanische Schlussstatement die passenden Worte für den nächsten Überprüfungszyklus:

„Abschließend möchte meine Delegation betonen, dass die fortdauernde Gültigkeit der im NVV verankerten Verpflichtungen – ebenso wie der verschiedenen Vereinbarungen, die aus dessen Überprüfungskonferenzen hervorgegangen sind – nicht davon abhängt, ob auf einer bestimmten Überprüfungskonferenz ein abschließendes Konsensdokument verabschiedet wird oder nicht. Wir, die Vertragsparteien des NVV, insbesondere die Nichtkernwaffenstaaten, kommen unseren Verpflichtungen und Zusagen nach und werden dies auch weiterhin tun. Wir fordern – und werden auch weiterhin fordern –, dass die Kernwaffenstaaten in Bezug auf die Abrüstung das gleiche Maß an Einhaltung an den Tag legen.

Weiteres zur Konferenz

Die deutsche Rede
Die deutsche Rede wurde am 28. April 2026 von Staatssekretär Dr. Bernhard Kotsch in Vertretung für Außenminister Wadephul gehalten. Deutschland betonte darin, dass „weiterhin für die Stärkung des NVV in allen drei Säulen“ gearbeitet wird und der Vertrag „den Anforderungen einer neuen Realität“ angepasst werden muss, wobei insbesondere Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz und Cyber-Technologien genannt wurden. Inhaltlich konzentrierte sich das Statement auf die Kritik an Staaten wie dem Iran, Nordkorea und der Rhetorik Russlands im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine. Verbündete Staaten wie die USA oder Frankreich wurden nicht kritisiert. Ernsthaft neue Impulse oder Vorschläge für Abrüstungsinitiativen gab das Statement dabei nicht und hielt insgesamt an der nuklearen Abschreckung fest.

Das deutsche Statement kann hier im englischen Original und hier in einer deutschen Übersetzung (durch die IPPNW) gelesen werden.

Das ICAN Europe Statement
Für die Konferenz schrieben Juliane Hauschulz, Referentin für nukleare Abrüstung der deutschen IPPNW, und Jean-Marie Collin, Leiter des Büros von ICAN France, ein gemeinsames Statement der europäischen Zivilgesellschaft. Das Statement wurde von 62 Partnerorganisationen unterstützt und am 1. Mai 2026 von Janina Rüther (ICAN Deutschland) und Jean-Marie Collin in der General Debate verlesen. Die Rede verdeutlicht, dass Atomwaffen ebenso wie die Klimakrise eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit darstellen und erinnert die Atomwaffenstaaten eindringlich daran, dass sie sich gegenüber der Mehrheit der Weltbevölkerung vertraglich zur vollständigen Abrüstung verpflichtet haben. 

Die Rede kann hier im englischen Original und hier in einer deutschen Übersetzung (durch die IPPNW) gelesen werden. Unter der Rede finden sich alle unterstützenden Organisationen, darunter auch die IPPNW Deutschland.

Die Arbeit der internationalen IPPNW
Von der IPPNW nimmt eine internationale Delegation von etwa 20 Personen aus verschiedenen IPPNW-Sektionen an der Konferenz teil. Die Delegierten sprechen mit Staatsvertreter*innen und sind Teil verschiedener Side Events.

Bereits im Vorfeld veröffentlichte die Internationale IPPNW Empfehlungen für die Konferenz, die Sie hier lesen können (englisch).

Auf dem Blog der Internationalen IPPNW schreiben Libby Flatoff (Arms Control Association) und Molly McGinty (IPPNW), was sie von der NPT RevCon erwarten und warum ein Scheitern keine Option ist (englisch). 

Die IPPNW hielt ebenfalls eine Rede in der Generaldebate und betonte die humanitären Folgen von Atomwaffen. Magritte Gordaneer von der US-amerikanischen IPPNW verlas das Statement und forderte darin die Atomwaffenstaaten auf, sich endlich ihrer Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung zu stellen. Die Rede können Sie ebenfalls auf dem Blog der internationalen IPPNW nachlesen (englisch).

Ira Helfand and Saishravan Shyamsunda veröffentlichten zudem einen Brief zur laufenden Konferenz im The BMJ und kritisieren darin, dass die Nukleardiplomatie nach wie vor strukturelle Mängel aufweist, da sie Ärzt*innen ausschließt.

In der letzten Konferenzwoche wandte sich die Vorsitzende der deutschen IPPNW, Angelika Claußen, mit einem Brief an die deutsche Delegation bei der Konferenz und forderte eine klare Sprache zu den humanitären Folgen von Atomwaffen im Abschlussdokument.

Atomwaffen A-Z

Ein Blogartikel von Atomwaffenexpertin Xanthe Hall ist auf der Webseite Atomwaffen A-Z erschienen:
www.atomwaffena-z.info/heute/blog/konferenz-ueber-atomwaffen-endet-erneut-ohne-einigung

zurück

Ansprechpartnerin

Juliane Hauschulz

Juliane Hauschulz
Referentin für nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 23
Kontakt

Ansprechpartner

Dr. med. Lars Pohlmeier

Dr. med. Lars Pohlmeier
IPPNW-Vorsitzender
Kontakt

Materialien

IPPNW-Forum 186: Nukleare Abrüstung statt leerer Versprechen

Download | Bestellen

Faltblatt "Mut zum Widerspruch. Mut zur Abrüstung. Gemeinsam gegen die atomare Bedrohung!"
mit Hintergründen zu Rüstungskontrolle und Völkerrecht, zur aktuellen Aufrüstung und zum Engagement für die Abschaffung der Atomwaffen. 

Download (PDF) | Bestellen

Hibakusha/Survivors - Überlebende von Atomwaffen: Das vierseitige Faltblatt erläutert die Folgen von Atomwaffen für die Überlebenden und lässt Betroffene zu Wort kommen. Format DinA4.

Download | Bestellen

Factsheet: Auswirkungen einer Atomexplosion. Was passiert, wenn eine Atombombe gezündet wird? Welche sofortigen, kurz- und langfristigen Auswirkungen hat ihre Explosion? Format DinA4.

Download | Bestellen

Navigation