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Pressemitteilung vom 11.07.2001

Neue Studien über Krebserkrankungen um Atomkraftwerke vereinbart

20 Prozent mehr Kinderkrebsfälle um Atomkraftwerke

Kassel-  Bei einem gemeinsamen Arbeitstreffen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) mit der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW, dem Umweltinstitut München und der Gesellschaft für Strahlenschutz in Kassel wurde erstmals vom BfS bestätigt, dass in der Nähe von bayrischen Atomkraftwerken, die Krebshäfigkeit bei Kindern um mehr als 20 Prozent erhöht ist. Diese Zahl ist das Ergebnis der neuesten Studie des Umweltinstitutes in München.

Die Wissenschaftler untersuchten das Auftreten von Kinderkrebsraten in der Umgebung bayrischer Atomkraftwerke (Grundremmingen, Isar, Grafenrheinfeld) in der Zeit von 1983-1998. Das Bundesamt für Strahlenschutz erkannte ausserdem die Untersuchungsergebnisse älterer Studien des Umweltinstitutes in München an. Danach gibt es in der Nahumgebung von Atomkraftwerken eine bis zu 53 Prozent erhöhte Krebsrate bei Kleinkindern.

IPPNW und BfS vereinbarten die Durchführung von Studien, die den Krebserkrankungen in der Umgebung der deutschen Atomkraftwerke nachgehen. Die IPPNW begrüßt die Bereitschaft der Behörde, eine bundesweite Folgestudie bis Mitte des nächsten Jahres vorzulegen. Der bisher umstrittene Studienansatz von Dr. Alfred Körblein vom Umweltinstitut München wurde prinzipiell anerkannt. Es bestand Einigkeit über weiteren Forschungsbedarf. Für die in den neuen Studien anzuwendende Methodik wird das Bundesamt für Strahlenschutz zwei Arbeitsgruppen unter Beteiligung des Umweltinstituts München und anderer externer Wissenschaftler einrichten.

Die IPPNW- Vorsitzende Dr. Angelika Claußen stellte fest: "Ich bin angenehm überrascht über die konstruktive Gesprächsatmosphäre. Es hat sich gezeigt, dass kontinuierlicher öffentlicher Druck zu einem positiven Ergebnis führen kann." Politisch fordert die IPPNW, dass bei den bisherigen besorgniserregenden Befunden zu Kinderkrebserkrankungen die Beweislast umgekehrt werden muss. Das heißt, dass die Atomkraftwerksbetreiber nachweisen müssen, dass die erhöhten Kinderkrebsraten nicht auf die Emissionen der Atomkraftwerke zurückzuführen sind. Zudem ist die IPPNW der Auffassung, dass angesichts der nachgewiesenen Krebserkrankungen in der Nahumgebung der Atomkraftwerke nach dem Atomrecht eine Aussetzung der Betriebsgenehmigung möglich ist. "Die Befunde sind sehr Besorgnis erregend. Die besonders belasteteten Kernkraftwerke müssten zur Sicherheit vorübergehend abgeschaltet werden", erklärt Angelika Claußen.

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Ansprechpartner

Patrick Schukalla
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

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