Aus dem IPPNW-Forum 149/2017

Der Weg für einen Exportstopp ist frei

Brennelemente-Lieferungen aus Lingen in die grenznahen Pannenreaktoren sind rechtlich zweifelhaft

06.06.2017 Die Brennelementefabrik in Lingen gehört einer Tochterfirma des französischen Konzerns Areva und hat genau wie die Urananreicherungsanlage von Urenco in Gronau eine zeitlich unbefristete Betriebserlaubnis – trotz deutschem Atomausstieg. Beide Betriebe exportieren ihr gefährliches Gut in alle Welt. Aktuelle Medienaufmerksamkeit findet die Brennelementefabrik Lingen, weil von hier aus die grenznahen Atomkraftwerke Tihange, Doel, Fessenheim und Cattenom beliefert werden, die nachgewiesene hohe Sicherheitsmängel aufweisen.

Deshalb hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks – auf Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission – die belgische Regierung zur Schließung von Tihange 2 und Doel 3 aufgefordert. Auch die Stilllegung von Fessenheim wurde wieder gefordert. Die logische Konsequenz dieser Forderungen wäre, die Beihilfe zum Weiterbetrieb dieser Reaktoren sofort zu beenden, einen Brennelement-Exportstopp zu verhängen und bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen zu widerrufen.

Bisher verschanzte sich die Bundesumweltministerin Hendricks allerdings hinter unhaltbaren Rechtsauslegungen: „Der Bundesregierung seien rechtlich die Hände gebunden“. Die Ärzteorganisation IPPNW hat u.a. mit finanzieller Unterstützung der Fraktion „Die Linke“ und der Anti-Atom-Bewegung eine neue rechtliche Stellungnahme in Auftrag gegeben. Darin widerspricht die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm der Auffassung der Bundesregierung. Denn das Bundesumweltministerium hat den von ihm angeführten unionsrechtlichen Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Wahrnehmung seiner Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung in Deutschland“ bereits durchbrochen. Barbara Hendricks vertraute den Aussagen der belgischen Atomaufsichtsbehörde FANC zur Frage der Risikobewertung in den belgischen AKWs nicht und beauftragte daher die deutsche Reaktorsicherheitskommission und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mit einer eigenen Prüfung. „Für die Erteilung oder Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen zu den genannten Hochrisikoreaktoren kann und muss der gleiche Bewertungsmaßstab gelten wie für die Reaktoren selbst“, so Dr. Ziehm.

Das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sind im Atomgesetz ein relevantes Schutzgut, genauso wie im europäischen Unionsrecht und im Euratom-Vertrag. Bei allen darin enthalten Regelungen gelten zumindest Ausnahmen im Sinne des Schutzes von Leben und Gesundheit.

Dr. Angelika Claußen, Vizepräsidentin IPPNW Europa

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Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
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Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
E-Mail: kontakt[AT]ippnw.de

Materialien

Titelfoto: Stephi Rosen
IPPNW-Forum 174: Der unvollendete Ausstieg: Wie geht es weiter für die Anti-Atom-Bewegung?
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