22.07.2016 Trotz grundlegender Sicherheitsbedenken gegen die grenznahen, maroden Atomkraftwerke Cattenom, Fessenheim und Doel untersagt die Bundesregierung die Belieferung dieser Standorte mit Brennelementen aus Lingen bislang nicht. Laut einem Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das die Ärzteorganisation IPPNW in Auftrag gegeben hat, dürfen Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKWs gemäß § 3 Atomgesetz nicht mehr erteilt werden. Bereits erteilte Genehmigungen können oder müssen sogar widerrufen werden.
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