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Pressemitteilung vom 15.01.2001

Elb-Marsch und Geest sind stark mit Radioaktivität kontaminiert - Strafanzeige der IPPNW gegen Atomanlagen-Betreiber

Die Bevölkerung ist dringend zu warnen

Berlin-  Fünf namenhafte Sachverständige, die jahrzehntelang für die Atomindustrie gearbeitet haben, haben jetzt die Endfassung ihres Gutachtens zur radioaktiven Belastung der Umgebung der beiden Nuklearanlagen Geesthacht (GKSS) und Krümmel (KKK) vorgelegt. Sie warnen eindringlich trotz des massiven Drucks, der auf sie ausgeübt wurde: "Elb-Marsch und Geest sind stark mit Radioaktivität kontaminiert!" Sie empfehlen u.a. umgehende und dringende Handlungsmaßnahmen von Seiten der zuständigen Behörden, um weitere Schädigungen zu vermeiden und das Ausmaß der Kontaminationen genauer zu erfassen.

Mit leider irreführenden, jederzeit widerlegbaren Aussagen hat gestern das Niedersächsische Umweltministerium Entwarnung gemeldet. Für weitere Untersuchungen bestünde aufgrund der vom Niedersächsiches Landesamt für Ökologie vorgelegten Messwerte im Bereich der Elb-Marsch keine Notwendigkeit. Das NLÖ hatte aber selbst am 26. Januar 2001 im Beisein sachverständiger Zeugen und Vertreter des Niedersächsischen Sozialministeriums eine 20-fach erhöhte Radioaktivität (Alpha- und Beta-Strahlung) gemessen! Die Verteilung hochradioaktiver Partikel in der Umgebung der Atomanlagen muss auf einen Unfall/mehrere Unfälle beim Anlagenbetrieb zurückgehen.

Ausdrücklich stellen die Gutachter fest, dass die Kontamination auch einer verantwortungsvollen Umgebungsüberwachung nicht verborgen geblieben sein können und dass sie der Beseitigungspflicht unterlagen. Damit geraten auch die rot-grünen Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, ebenso aber auch das Bundesumweltministerium jetzt durch weitere Untätigkeit zunehmend selbst in die zivil- und strafrechtliche Haftung, wenn sie sich auf beschönigende Stellungnahmen offensichtlich fachlich nicht kompetenter Mitarbeiter des NLÖ; u.ä. verlassen.

Die Irreführung der Bevölkerung ist unverantwortlich gegenüber den Betroffenen vor Ort, die weiter in Unwissenheit und ohne Schutzmaßnahmen unnötigerweise viel zu hohen Strahlenexpositionen ausgesetzt bleiben. Aufnahmepfade bestehen durch Kontakt (z.B. Gartenarbeit, Landwirtschaft), Inhalation (besonders bei Trockenheit; hinsichtlich der Tritium-Belastung ist die Feuchtphase aber ebenso ein Problem!; hohe Belastungen u.a. bei Reetdächern, Gartenarbeit...), Ingestion (z.B. spielende Kinder).

Inwieweit Betreiberfirmen und staatliche Stellen in der Vergangenheit rechtswidrig handelten und zivil- und strafrechtlich zu belangen sind, bleibt weiter zu klären. Die deutlichen Aussagen der Gutachter weisen jedoch auf gravierende Versäumnisse in der Vergangenheit hin. Der Nachweis, von welcher Betreiberfirma die hochradioaktiven Partikel freigesetzt wurden, kann durch entsprechende Untersuchungen geführt werden.






















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Ansprechpartner

Patrick Schukalla
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

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