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Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

01.03.2005 Die Siemens AG ist einer der weltweit führenden Atomkonzerne. Seit 2001 firmiert das Atomgeschäft unter "Framatome ANP", einer Beteiligungsgesellschaft von Siemens. Nach Auffassung der IPPNW sind diese Atomgeschäfte unverantwortlich. Siemens hat alle deutschen Atomkraftwerke gebaut und baut neue Atomkraftwerke. Siemens spart bei der Sicherheit und bei der Wartung und Instandhaltung von Atomkraftwerken. Der Atomkonzern beschäftigt in Atomkraftwerken Hilfskräfte und Leiharbeiter. Atomkraftwerke hat Siemens immer wieder in Erdbebengebieten errichtet. Trotz ungelöster Entsorgung setzt Siemens weiterhin auf die Atomenergie. Siemens sorgt mit seinen Atomexporten für die Verbreitung von Technologie und Know-how, die auch für die Entwicklung von Atombomben hilfreich sein können.

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07.02.2005 Der Europäische Druckwasser-Reaktor (EPR) wurde ab 1993 von Siemens gemeinsam mit dem damaligen französchen Partner Framatome entwickelt. Finanziert wurde die Reaktorentwicklung vor allem von den Haushaltskunden in Deutschland und in Frankreich. Denn auf der Basis komfortabler Verträge trugen nicht Siemens und Framatome die Entwicklungskosten. Diese wurden vielmehr in erster Linie von den deutschen und französischen Atomkraftwerksbetreibern getragen.

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07.01.2005 Eine rechtliche Bewertung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 12. August 1999 kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Ministerium attestiert allen Anlagen, also auch den neuesten deutschen Kernkraftwerken, dass sie nicht dem aktuellen "Stand von Wissenschaft und Technik" genügen und dass es zu einem schweren Kernschmelzunfall kommen kann. Aus den Bewertungen folgt, dass die deutschen Atomkraftwerke auf der Basis des geltenden Atomgesetzes stillgelegt werden müssen. 

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Presseinformation vom 16.06.04

IPPNW kritisiert Bundesamt für Strahlenschutz

Hanauer Plutoniumentsorgung nicht sicher

16.06.2004 Der heute vom Bundesamt für Strahlenschutz
bekannt gegebene Export des Hanauer Plutoniums in die
Wiederaufarbeitungsanlage La Hague nach Frankreich wird von der IPPNW scharf kritisiert. "Die Gefahr der Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem
Plutonium wird durch den Frankreich-Deal nicht vermieden, wie das Bundesamt
für Strahlenschutz behauptet, sondern erleichtert. Statt das Plutonium
direkt endlagerfähig zu machen und so aus dem Verkehr zu ziehen, wird es in
der Wiederaufarbeitung und in den MOX-Fabriken jahrelang für den
Atombombenbau verfügbar bleiben", sagt Ute Watermann, Sprecherin der IPPNW. "Wer mag ausschließen, dass das Material in Frankreich oder anderswo nicht zum Bau neuer Atombomben benutzt wird?"

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08.05.2004 Gestützt auf das "Kalkar-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vertrat Henrik Paulitz in einem Redebeitrag auf dem Atomkongress der IPPNW am 8. Mai 2004 in Berlin die Auffassung der IPPNW, wonach der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke verfassungswidrig ist. In leicht verständlicher Sprache setzt er sich mit der rechtlichen Argumentation der Atomindustrie auseinander. Die IPPNW möchte den Atomkraftwerksblock Biblis B auf dem Klageweg stilllegen. Wir dokumentieren den Redebeitrag im Wortlaut.

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Ansprechpartner

Patrick Schukalla
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

Materialen

IPPNW-Thema "Zivil-militärische Verknüpfungen: Atomausstieg und Abrüstung gehören zusammen"
IPPNW-Thema: „Zivil-militärische Verknüpfungen: Atomausstieg und Abrüstung gehören zusammen“, September 2025
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