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Aktuelles zum Thema "Atomenergie und Recht"

Pressemitteilung vom 25.04.2002

IPPNW kritisiert den Katastrophenschutz in Deutschland

16 Jahre nach dem Tschernobyl-GAU

25.04.2002 Zum 16. Jahrestag des Super-GAU von Tschernobyl fordert Dr. Rainer Stephan für die IPPNW die bundesweite flächendeckende Vorverteilung hochdosierter Jodtabletten für Bürger jeden Lebensalters.

Dr. Sebastian Pflugbeil kritisiert die Pläne - auch unter deutscher Beteiligung - einen zweiten Sarkophag in Tschernobyl zu errichten als technisch fragwürdig und den humanitären Bedürfnissen entgegengesetzt.

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10.12.2001 Im Zuge des sogenannten "Atomkonsenses" beschloss der Deutsche Bundestag im Dezember 2001 eine umfassende Änderung des Atomgesetzes. Mit der Gesetzesänderung wurde der langjährige Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke erlaubt. Hintergrund der Atomgesetznovelle war der so genannte "Atomkonsens" zwischen Bundesregierung und Atomindustrie vom 14. Juni 2000. Am 22. April 2002 trat das geänderte Atomgesetz in Kraft. Im Vorfeld der Bundestagsentscheidung wies die IPPNW alle Bundestagsabgeordneten nochmals auf die Verfassungswidrigkeit dieser Atomgesetznovelle hin. Wir dokumentieren dieses Schreiben vom 10. Dezember 2001 im Wortlaut. 

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Pressemitteilung vom 06.08.2001

IPPNW lehnt geplante Atomgesetz-Novelle ab

Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

06.08.2001 Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW sieht in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Atomgesetzes einen Versuch, einen langfristigen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke zu ermöglichen und die "eigentlich sehr schlechte Rechtsposition der Atomkraftwerksbetreiber" zu verbessern. Auf der heute in Bonn stattfindenden Verbändeanhörung der Bundesregierung erläutert IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz, dass die Regierung die Betriebsgenehmigungen der deutschen Atomkraftwerke bei einem ordnungsgemäßen Vollzug des derzeitigen Atomgesetzes widerrufen müßte, nicht zuletzt unter Beachtung der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts.

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Pressemitteilung vom 11.06.2001

Garantievertrag für Atomkraftwerke

IPPNW, BUND und Robin Wood gegen Unterzeichnung

11.06.2001 Gemeinsam demonstrieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) und ROBIN WOOD heute am Bundeskanzleramt gegen den zur Unterzeichnung anstehenden "Konsensvertrag" zwischen Atomindustrie und Bundesregierung. Auch wenn die Konsensvereinbarung unter der Überschrift "Atomausstieg" verkauft wird, ist sie aus Sicht der Umweltverbände lediglich ein Garantievertrag für die weitere Nutzung der risikoreichen Atomenergie.

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Pressemitteilung vom 07.06.2001

IPPNW erwägt Verfassungsklage gegen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke

Atomkonsens ist Irreführung der Öffentlichkeit

07.06.2001 Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW lehnt die Atomkonsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Atomwirtschaft ab, die am kommenden Montag in Berlin unterzeichnet wird, und erwägt Verfassungsklage gegen den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke. "Der Atomkonsens widerspricht dem geltenden Atomgesetz und der Verfassung", sagt Ute Watermann, Sprecherin der IPPNW.

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Ansprechpartner

Patrick Schukalla
Patrick Schukalla
Referent Atomausstieg, Energiewende und Klima
Email: schukalla[at]ippnw.de

Materialen

IPPNW-Thema "Zivil-militärische Verknüpfungen: Atomausstieg und Abrüstung gehören zusammen"
IPPNW-Thema: „Zivil-militärische Verknüpfungen: Atomausstieg und Abrüstung gehören zusammen“, September 2025
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