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IPPNW

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IPPNW klagt auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B

15.01.2010 

Mit einer Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel will die IPPNW die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B durchsetzen. Es wurde schon viel erreicht.

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  Der 42-Minuten-Film zur Biblis-Klage.

Überblick

Der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke ist verfassungswidrig

08.05.2004 

Gestützt auf das "Kalkar-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vertrat Henrik Paulitz in einem Redebeitrag auf dem Atomkongress der IPPNW am 8. Mai 2004 in Berlin die Auffassung der IPPNW, wonach der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke verfassungswidrig ist. In leicht verständlicher Sprache setzt er sich mit der rechtlichen Argumentation der Atomindustrie auseinander. Die IPPNW möchte den Atomkraftwerksblock Biblis B auf dem Klageweg stilllegen. Wir dokumentieren den Redebeitrag im Wortlaut.

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Nach Recht und Gesetz

Die Stilllegung der Atomkraftwerke ist atom- und verfassungsrechtlich zwingend

21.05.2005 

Das Atomgesetz und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ("Kalkar-Urteil") verlangen die Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke. Die Gefahr von Terroranschlägen auf Atomkraftwerke, das unzureichende Sicherheitsniveau, das nicht gelöste Atommüllproblem und die massive Unterversicherung der Atomkraftwerke sind mit Gesetz und Verfassung nicht vereinbar.

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Kein Bestandsschutz

Die Eigentumsrechte der Atomkraftwerksbetreiber sind eingeschränkt

21.05.2005 

Unter Berufung auf den Schutz des Eigentums und auf die Berufsfreiheit des Grundgesetzes sowie unter Verweis auf einen Bestands und Vertrauensschutz wehren sich die Atomkraftwerksbetreiber gegen eine vorzeitige Stilllegung ihrer Atomanlagen. Diese Rechtsposition entbehrt jedoch einer verfassungsrechtlichen Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Kalkar-Urteil" den Eigentumsschutz der Atomkraftwerksbetreiber drastisch eingeschränkt. Die Betreiberrechte müssten zugunsten der Rechte der Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit zurückstehen.

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Atomgesetz-Novelle: Bundestag mißachtete Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Schreiben an Bundestagsabgeordnete

10.12.2001 

Im Zuge des sogenannten "Atomkonsenses" beschloss der Deutsche Bundestag im Dezember 2001 eine umfassende Änderung des Atomgesetzes. Mit der Gesetzesänderung wurde der langjährige Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke erlaubt. Hintergrund der Atomgesetznovelle war der so genannte "Atomkonsens" zwischen Bundesregierung und Atomindustrie vom 14. Juni 2000. Am 22. April 2002 trat das geänderte Atomgesetz in Kraft. Im Vorfeld der Bundestagsentscheidung wies die IPPNW alle Bundestagsabgeordneten nochmals auf die Verfassungswidrigkeit dieser Atomgesetznovelle hin. Wir dokumentieren dieses Schreiben vom 10. Dezember 2001 im Wortlaut. 

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Bundesumweltministerium: Deutsche Atomkraftwerke entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen

Rechtliche Bewertung

07.01.2005 

Eine rechtliche Bewertung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 12. August 1999 kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Atomkraftwerke nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Ministerium attestiert allen Anlagen, also auch den neuesten deutschen Kernkraftwerken, dass sie nicht dem aktuellen "Stand von Wissenschaft und Technik" genügen und dass es zu einem schweren Kernschmelzunfall kommen kann. Aus den Bewertungen folgt, dass die deutschen Atomkraftwerke auf der Basis des geltenden Atomgesetzes stillgelegt werden müssen.

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Rückstellungen der Atomindustrie sind rechtswidrig

Subventionen

14.08.2005 

Unter Berufung auf Urteile des Bundesfinanzhofes wies Eurosolar-Präsident Hermann Scheer gegenüber dem "Tagesspiegel" darauf hin, dass die milliardenschweren Rückstellungen der Atomindustrie für die nukleare Entsorgung nicht legal sind. Eine Klage beim Bundesfinanzhof würde laut Scheer dazu führen, dass "die Subvention der Atomkraft über das Steuerrecht ein Ende findet".

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Video: Biblis angeklagt