Die IPPNW fordert die EU gemeinsam mit anderen Menschenrechts- und Friedensorganisationen auf, sicherzustellen, dass die laufende Überprüfung der Einhaltung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel durch Israel gründlich, umfassend und glaubwürdig ist.
Die Europäische Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten müssen zu diesem Zweck sinnvolle und konkrete Maßnahmen unterstützen, einschließlich der zumindest teilweisen Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel.
Darin heißt es: „Als Vertragsparteien der Völkermordkonvention sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ‚alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen‘, um einen Völkermord zu verhindern. Diese Verpflichtung entsteht nicht erst mit einer endgültigen gerichtlichen Feststellung, sondern sobald ein Staat von einer ernsthaften Gefahr eines Völkermords Kenntnis erlangt oder normalerweise hätte erlangen müssen. Der Internationale Gerichtshof hat diesbezüglich klare Leitlinien vorgegeben. Maßnahmen der EU sind längst überfällig.“
Sie finden das Statement und die Unterstützer*innen unter: https://www.hrw.org/news/2025/06/19/joint-statement-on-the-eu-israel-association-agreement-review
Die IPPNW hatte bereits in einem Beschluss ihrer Mitgliederversammlung vom 10. Mai 2025 die Bundesregierung aufgefordert, „sich dafür einzusetzen, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel und damit verbundene Handelsvorteile ausgesetzt werden, wie von Spanien gefordert, und der Zugang Israels zu EU-Förderprogrammen (v. a. Horizont Europa) ausgesetzt wird“.
Anbei eine deutsche Übersetzung der von Human Rights Watch initiierten Erklärung:
Gemeinsame Erklärung zur Überprüfung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel
Die unterzeichnenden Menschenrechts- und humanitären Organisationen sowie Gewerkschaften* fordern die EU nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die derzeitige Überprüfung der Einhaltung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel gründlich, umfassend und glaubwürdig erfolgt.
Artikel 2 legt fest, dass die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze ein „wesentliches Element“ des Abkommens darstellen.
Angesichts der überwältigenden Beweise für Gräueltaten und andere schwere Menschenrechtsverletzungen Israels gegen Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT) kann eine glaubwürdige Überprüfung nur zu einem Ergebnis kommen: Israel verstößt in schwerwiegender Weise gegen Artikel 2.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Europäische Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten auf, sinnvolle und konkrete Maßnahmen zu unterstützen, einschließlich der zumindest teilweisen Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel.
Wir sind entsetzt darüber, dass die EU so lange gebraucht hat, um diese Überprüfung einzuleiten, obwohl Spanien und Irland bereits im Februar 2024 einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, internationale Gerichtsurteile vorliegen, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs erlassen wurden und zahlreiche Berichte von UN-Gremien, unabhängigen Experten, renommierten Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern die schwerwiegenden Verstöße Israels gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in den gesamten OPT, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit – einschließlich Zwangsumsiedlungen, Apartheid und Ausrottung – und Völkermord, aufgedeckt haben.
Einige dieser Ergebnisse wurden den EU-Außenministern im November 2024 vorgelegt; doch anstatt auf eine Aussetzung des Abkommens hinzuarbeiten und andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einigten sich die Minister lediglich darauf, eine Sitzung des Assoziationsrates EU-Israel einzuberufen, in der sie einen Waffenstillstand, humanitäre Hilfe in großem Umfang, die uneingeschränkte Achtung des humanitären Völkerrechts und die Beendigung der illegalen Siedlungspolitik Israels forderten. Die israelischen Behörden haben genau das Gegenteil getan, ohne dass dies bisher Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Israel hatte.
Der Kontext, in dem diese Überprüfung stattfindet, ist dramatisch und erfordert dringende und wirksame Maßnahmen. Seit Monaten blockiert Israel vollständig die Hilfslieferungen in den besetzten Gazastreifen und versucht dann, das von den Vereinten Nationen geleitete humanitäre Hilfesystem in Gaza durch militärisch geführte Verteilungszentren zu ersetzen, in denen zahlreiche Tötungen von Zivilisten, die Hilfe suchten, dokumentiert wurden. Dies verstößt gegen die Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht nach dem humanitären Völkerrecht und gegen drei verbindliche Urteile des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Januar, März und Mai 2024, in denen die israelischen Behörden aufgefordert wurden, die ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter humanitärer Hilfe in großem Umfang in ganz Gaza zu ermöglichen, um einen Völkermord zu verhindern.
Zusammen mit der Ausweitung der israelischen Militäroperationen im Gazastreifen, die auf lebenswichtige Infrastrukturen, Gesundheitseinrichtungen und Unterkünfte abzielen und seit dem Bruch einer fragilen Waffenruhe Tausende Zivilisten getötet und verstümmelt haben, hat dies den illegal belagerten Palästinensern im Gazastreifen weiterhin unbeschreibliches Leid zugefügt.
Als Vertragsparteien der Völkermordkonvention sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, „alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen“, um einen Völkermord zu verhindern. Diese Verpflichtung entsteht nicht erst mit einer endgültigen gerichtlichen Feststellung, sondern sobald ein Staat von einer ernsthaften Gefahr eines Völkermords Kenntnis erlangt oder normalerweise hätte erlangen müssen. Der Internationale Gerichtshof hat diesbezüglich klare Leitlinien vorgegeben. Maßnahmen der EU sind längst überfällig.
Auch wenn Gaza der Auslöser für die Überprüfung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens gewesen sein mag, ist der Umfang der Überprüfung doch weiter gefasst und betrifft die Achtung der „Menschenrechte und demokratischen Grundsätze“ durch Israel. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das wegweisende Gutachten des IGH vom Juli 2024, in dem die Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel als rechtswidrig und als Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser eingestuft und durch weitere schwerwiegende Verstöße gekennzeichnet wurde, darunter systematische Diskriminierung und Rassentrennung sowie rechtswidrige Gewalt und Vertreibung, Zerstörungen, illegale Siedlungsausweitungen und Landenteignungen. Im September verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, in der sie dieses Urteil weitgehend billigte und eine Reihe von Forderungen formulierte, die von den israelischen Behörden ignoriert wurden. Darüber hinaus weisen Berichte von Menschenrechtsgruppen und Untersuchungen der Vereinten Nationen auf Folterungen von Palästinensern in israelischen Gefängnissen hin, die zu mehreren Todesfällen geführt haben.
Vor diesem Hintergrund würde eine schwache oder nicht schlüssige Überprüfung der Einhaltung von Artikel 2 durch Israel und/oder das Versäumnis der Kommission und des Rates, zumindest einen Teil des Assoziierungsabkommens auszusetzen, letztlich die verbleibende Glaubwürdigkeit der EU zerstören – und vor allem die israelischen Behörden weiter ermutigen, ihre Gräueltaten und anderen schweren Verstöße gegen die Palästinenser in völliger Straflosigkeit fortzusetzen.
Die EU muss jetzt handeln, wie sie es schon längst hätte tun sollen.
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