Pressemitteilung vom 31. Januar 2023

Zivilgesellschaft schützen: Streubomben ablehnen!

Ärzt*innenorganisation fordert die Bundesregierung auf, den Absichten der estnischen Regierung nach der Lieferung von Streumunition an die Ukraine öffentlich eine klare Absage zu erteilen

Das estnische Ersuchen an die Bundesregierung, eine Weitergabe der in Deutschland produzierten Streumunition an die Ukraine zu ermöglichen, verstößt gegen das Völkerrecht. Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW fordert die Bundesregierung auf, sich dezidiert gegen jeglichen Einsatz von Streumunition sowie gegen die Lieferung und Weitergabe dieser verbotenen Munition zu stellen. Dazu gehöre eine klare, öffentliche Absage an Estland.

„Der Einsatz von Streumunition verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, da sie nicht zwischen militärischen Zielen und der Zivilbevölkerung unterscheidet. Durch die ungezielte Streuung wird beim Einsatz von Streumunition, vor allem beim Häuserkampf in Städten, immer die Zivilbevölkerung getroffen, mit schweren Verletzungen der Gliedmaßen. Das gilt sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig, da etwa 40 Prozent der Streubomben beim Aufprall nicht zünden und noch Jahre später explodieren können“, erklärt die Medizinerin Dr. Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW.

“Es scheint, als ob die jetzt genehmigten Panzerlieferungen und der Ruf der Ukraine nach Kampfjets einen Damm gebrochen haben, der in eine zunehmende Kriegseskalation führt, koste es was es wolle, so Claußen weiter. „Doch die Ukraine und ebenso Europa brauchen einen Waffenstillstand, diplomatische Verhandlungen und einen Stopp des Blutvergießens!“

Streumunition ist seit 2010 völkerrechtlich verboten. Dem Übereinkommen über Streumunition (CCM) gehören insgesamt 110 Vertragsstaaten an – auch Deutschland . Der Vertrag verbietet den Einsatz, die Entwicklung, Herstellung, den Erwerb, die Lagerung, Zurückbehaltung und die Weitergabe von Streumunition. Estland und die Ukraine, aber auch die USA und Russland, sind keine Vertragsstaaten. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 haben mehrere Menschenrechtsorganisationen, darunter Human Rights Watch und Amnesty International, den Einsatz von Streumunition in der Ukraine dokumentiert.

„Das internationale Völkerrecht und damit der Schutz der Zivilbevölkerung gilt besonders in Kriegszeiten. Die Lieferung von Streumunition trägt nicht zum Kriegsende bei, sondern stellt eine enorme Gefahr für die Zivilbevölkerung und einen eklatanten Bruch des Völkerrechts dar. Als CCM-Vertragsstaat muss die Bundesregierung hier innerhalb des NATO-Bündnisses eine klare Absage an Estland zu senden“, betont Claußen abschließend.

Estland besitzt in Deutschland hergestellte Streumunition aus den 90er Jahren. Ohne die Erlaubnis Deutschlands darf Estland die Munition nicht weitergeben.
 
 
Weitere Informationen:
http://www.stopclustermunitions.org/en-gb/the-treaty/treaty-status.aspx
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2022-06/Amnesty-Bericht-Ukraine-Russland-Streumunition-Charkiw-Juni-2022.pdf

 

Kontakt:

Lara-Marie Krauße, IPPNW-Pressesprecherin, Tel. 030 / 69 80 74 15, Email: krausse[at]ippnw.de

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