Atomwaffenverbot

Seit 2021 ist der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft. Der Vertrag verbietet Staaten, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Der Vertrag verbietet auch, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen. Den Vertragsstaaten ist die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. 2022 fand die erste Konferenz der Vertragsstaaten in Wien statt.

Die IPPNW hat die Kampagne für die Ächtung von Atomwaffen (ICAN) ins Leben gerufen und arbeitet heute eng mit ihr zusammen. Deutschland ist dem Vertrag bisher noch nicht beigetreten. Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit ist, die Bundesregierung zum Beitritt zu bewegen.

Aktuelles zum Atomwaffenverbot

Statement vom 21. Januar 2021


Internationale Gesundheits- und humanitäre Organisationen begrüßen das Inkrafttreten des 
Vertrags für ein Verbot von Atomwaffen

GEMEINSAME ERKLÄRUNG von ICRC, ICN, IFMSA, IPPNW, WFPHA, WMA


21.01.2021 Morgen tritt der historische Vertrag der Vereinten Nationen für ein Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) in Kraft, ein wesentlicher Schritt zur Verhinderung eines Atomkrieges und ein großer Gewinn für die Gesundheit des Planeten. Das Internationale Komitee des Roten Kreuz (IKRK), das International Council of Nurses (ICN), die International Federation of Medical Student Associations (IFMSA), die International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), die World Federation of Public Health Associations (WFPHA) und die World Medical Association (WMA) begrüßen dieses erste umfassende internationale Verbot von Atomwaffen, den schädlichsten Massenvernichtungswaffen und den letzten, die vollständig verboten werden.

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IPPNW-Presseeinladung vom 14. Januar 2021

Atomwaffen sind verboten! - Am 22. Januar tritt der Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen in Kraft

Einladung zur Online-Pressekonferenz am Donnerstag, den 21. Januar 2021 um 11 Uhr

14.01.2021 Am 22. Januar 2021 tritt der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen in Kraft und wird damit geltendes Völkerrecht. Auf unserer Online-Pressekonferenz informieren wir Sie über die Folgen und Auswirkungen des Inkrafttretens auf internationaler Ebene und für Deutschland.

Datum: 21.01.2021
Uhrzeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Ort: Zoom
Anmeldung: via www.icanw.de/neuigkeiten/anmeldung-zur-pressekonferenz/

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IPPNW-Pressemitteilung vom 11. Januar 2021

Kein Mensch sollte die Befugnis haben, einen Atomkrieg zu befehlen

Donald Trumps Macht über Atomwaffen

11.01.2021 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW mahnt anlässlich der aktuellen Ereignisse in den USA, dass niemand die Macht haben sollte, einen Atomkrieg zu starten. Die IPPNW appelliert erneut an die Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten, der am 22. Januar in Kraft tritt und von einer Mehrheit der Staatengemeinschaft unterstützt wird. „Erst wenn alle Atomwaffen abgeschafft sind, ist die Menschheit sicher vor unberechenbaren Präsidenten, Unfällen oder Atomkriegen aus Versehen. Das Verhalten von Donald Trump sollte jedem die Gefahr vor Augen führen, die davon ausgeht, dass der US-Präsident die alleinige Autorität besitzt, über den Einsatz von Atomwaffen zu entscheiden“, erklärt Inga Blum, IPPNW-Vorstandsmitglied.

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IPPNW-Pressemittung vom 25. Oktober 2020

IPPNW begrüßt bevorstehendes Verbot von Atomwaffen

50. Beitritt zum UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen

25.10.2020 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW begrüßt die gestern Nacht erfolgte 50. Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrages und fordert die deutsche Bundesregierung auf, dem UN-Vertrag nun beizutreten. Die Bundesregierung solle die US-Atomwaffen abziehen lassen und sich nicht länger an Atomkriegsübungen beteiligen – wie sie diese Woche bei der NATO-Übung Steadfast Noon in der Eifel stattfanden. In 90 Tagen – am 22. Januar 2021 - wird der Vertrag in Kraft treten und eine völkerrechtliche Lücke schließen. Denn Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die keinem völkerrechtlich anerkannten ausnahmslosen Verbot unterlagen. Als Teil des 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten ICAN-Netzwerkes hat die IPPNW sich in der Kampagne von Anfang an für den Atomwaffenverbotsvertrag eingesetzt.

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Offener Brief an Bündnis 90/Die Grünen

Klares Bekenntnis gegen Atomwaffen gefordert

16.10.2020 "Zwei existenzielle Bedrohungen für die Menschheit machen unser sofortiges Handeln nötig: Die unabsehbaren Folgen des menschengemachten Klimawandels und ein Atomkrieg!": Die deutsche Partnerorganisationen der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) fordern die Grünen auf, sich dafür einzusetzen, dass im Grundsatzprogramm der Partei ein klares und verbindliches Bekenntnis zum Ende der nuklearen Teilhabe und zu einem deutschen Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag verankert wird. Den offenen Brief, der an die Bundesdelegiertenkonferenz, an den Bundes- und Fraktionsvorstand sowie an den Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen adressiert ist, finden Sie im Folgenden.

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Ansprechpartner*innen

Xanthe Hall. Foto: IPPNW

Xanthe Hall
Abrüstungsreferentin, IPPNW-Geschäftsstellenleiterin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
Tel. 030 / 698074 - 12
Kontakt

Lars Pohlmeier. Foto: IPPNW

Dr. med. Lars Pohlmeier
Vorsitzender
Kontakt

Materialien

IPPNW / Atomwaffen A-Z Factsheet
Der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Format DIN A4, 2 Seiten

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IPPNW-Thema:
Atomwaffenverbot – wie geht es weiter?
Die erste Staatenkonferenz in Wien, Sep 2022

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